Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gremien der Friesland Kliniken gGmbH werden wie folgt besetzt


Aufsichtsrat


Vorsitzender: LR Sven Ambrosy

stv. LR’in Marianne Kaiser-Fuchs )

stv. LR Bernd Pauluschke )

KTA Fred Gburreck ) auf Vorschlag der Gruppe

KTA Michael Ramke ) SPD-Bündnis 90/Die Grünen

KTA Raimund Recksiedler )

KTA Uwe Burgenger )


KTA Frank Vehoff )

KTA Jens Damm ) auf Vorschlag der CDU-Fraktion

KTA Wilfried Rost )


KTA Heinrich Ostendorf ) auf Vorschlag der Gruppe

KTA Gerhard Ratzel ) FDP-UWG-SWG-BBV/F


Gesellschafterversammlung

Landrat Sven Ambrosy o.V. i.A. Erste Kreisrätin

Silke Vogelbusch


Mitglieder Vertreter/innen


auf Vorschlag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen:

KTA Manfred Buß KTA Anne Bödecker

KTA Dieter Janßen KTA Rainer Brunken

KTA Dörthe Kujath KTA Thomas Busch

KTA Uwe Osterloh KTA Diedrich Loers

KTA Elfriede Ralle KTA Ulrike Schlieper

KTA Gustav Zielke KTA Wilhelm Wilken


auf Vorschlag der CDU-Fraktion:

KTA Lars Kühne KTA Frank Vehoff

KTA Heinke Sieckmann KTA Jens Damm

KTA Claus Eilers KTA Wilfried Rost


auf Vorschlag der Gruppe FDP-UWG-SWG-BBV/F:

KTA Ewald Spiekermann KTA Rudolf Böcker

KTA Siegfried Harms KTA Reinhard Onnen-Lübben





Auf TOP 4.1.5 der KA-Niederschrift vom 6. Juni 2016 wird verwiesen. - Frau Vogelbusch erläuterte, lt. GmbH-Gesetz sei möglicherweise auch für Mitglieder von Aufsichtsräten die Benennung von Stellvertretern möglich. Dies werde die Verwaltung klären und ggf. darauf zurück kommen. - Herr Pauluschke rief die vorschlagsberechtigte/n Fraktion/Gruppen zur Benennung ihrer Kandidaten für Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat auf. Frau Schlieper bat um Verständnis, dass sie die Namen für die GV im Anschluss an die Sitzung zum Protokoll nachreichen müsse; diese seien in einer E-Mail festgehalten, die derzeit aus technischen Gründen nicht zu öffnen sei. Auf Abfrage von Herrn Pauluschke erklärte sich der Kreistag mit dieser Verfahrensweise einstimmig einverstanden.


KTA Vehoff benannte die von der CDU-Fraktion entsandten Mitglieder für Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung sowie die stellv. Mitlieder in der GV. - Frau KTA Bödecker hinterfragte daraufhin, ob Mitglieder des Aufsichtsrates in der Gesellschafterversammlung als Vertreter fungieren dürften; sei damit die Kontrollfunktion gewahrt?


Nach einer ergänzenden Nachfrage von KTA Harms zur Vertretungssituation in AR und GV nahm Landrat Ambrosy – er war kurz zuvor eingetroffen – zu beiden Aspekten Stellung.


Bei einem Aufsichtsratssitz nach Aktiengesetz handele es sich um ein persönliches Mandat – ohne Vertretung. In einem sog. gewillkürten Aufsichtsrat sei dagegen, so gewollt, eine Vertretungsregelung ggf. möglich.

Bei einer Gesellschaft wie der Friesland-Kliniken gGmbH mit rd. 100 Mio. Euro Bilanzvolumen und fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollte eine gewisse Kontinuität in der Arbeit des Aufsichtsrates herrschen. Vor diesem Hintergrund sei seine persönliche Empfehlung, so der Landrat, von AR-Vertretungen abzusehen bzw. über die Geschäftsordnung zu regeln, dass ggf. eine Vertretung unter den AR-Mitgliedern durch Übertragung des Mandates möglich sei.


Die Frage einer Interessenkollision zwischen Gesellschafterversammlung und Aufsichtsratsmandaten stelle sich aus seiner Sicht nicht, da der Kreisausschuss den Gesellschaftern die Beschlussfassung vorgeben könne und sie bei einem sog. „gewillkürten“ Aufsichtsrat - wie hier - somit ein gebundenes Mandat innehätten. - Die Verwaltung werde eine abschließende Bewertung dieser Grundsatzfrage einholen.


Der Kreistag fasste sodann nachstehenden








Abstimmungsergebnis:

einstimmig