Mail von KTA J. Just an Landrat Ambrosy vom 12. August 2016

Antrag auf Erstattung überzahlter Abfallgebühren innerhalb von 3 Jahren

 

Sehr geehrter Herr Ambrosy,

 

hiermit stelle ich den Antrag, aufgelaufene Überschüsse bei den Abfallgebühren innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Jahren und damit schneller als von SPD/Grünen beantragt zurückzuzahlen.
 

Begründung:
 Laut Antrag von SPD/Grünen werden die „im Laufe der letzten Jahre“ festgestellten „erheblichen Überschüsse“ durch die aktuelle Abfallgebühr „nicht abgebaut“. Außerdem könnte die Gebühr „dauerhaft“ um 10% gesenkt werden.

Dazu: Laut Gesetz sind Überschüsse „grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren“ zurückzuzahlen (Vorlage der Kreisverwaltung vom 8.9.15). Das scheint nicht passiert zu sein, würde aber auch nicht nach dem SPD/Grünen-Antrag geschehen.

Nicht zurückgezahlt wären demnach bisher die Überschüsse aus den Jahren 2012 bis 2014 von jeweils 700.000 €, zusammen gut 2 Mio. € oder 20% der aktuellen jährlichen Abfallgebühr. Diese 20 % müssen spätestens 2017 zurückgezahlt werden, streng genommen zu zwei Dritteln noch in diesem Jahr. Das wäre nicht einmal ein „Wahlgeschenk“, sondern nur gesetzliche Pflicht.

Hinzu kommt ein Überschuss aus dem Jahr 2015 von vermutlich 1 Mio. € oder 10% der Abfallgebühr - aktuellere Zahlen konnte ich gestern von der Kreisverwaltung nicht erfahren -, der spätestens im Jahr 2018 zurückgezahlt werden muss.

Auch in diesem Jahr, 2016, ist die Abfallgebühr laut SPD/Grünen-Antrag um 10% = 1 Mio. € zu hoch. Ergäbe für 2019 erneut eine Rückzahlpflicht von 1 Mio. €.

Soweit allein die gesetzlich vorgeschriebenen Rückzahlungen innerhalb der nächsten 3 Jahre. Hinzu kommt in jedem Jahr die beantragte „nachhaltige“ Gebührensenkung um 10%.

Wenn die SPD/Grünen-Gruppe mit ihrem Antrag auf „nachhaltige Senkung“ richtig liegt, wovon ich ausgehe, weil sie über die besten Informationen von Seiten der Kreisverwaltung verfügt, steht ab 2017 eine „dauerhafte“ Senkung der jährlichen Abfallgebühr um 1 Mio. € an.

Addiert man die in den kommenden Jahren jeweils fällige Rückzahlung mit der beantragten jährlichen Gebührensenkung ab 2017, so ergibt sich gegenüber der jetzigen Gebühr: für 2017 eine Senkung um 3 Mio. € oder 30%, für 2018 um 2 Mio. € oder 20%, für 2019 ebenfalls um 2 Mio. € oder 20% und ab 2020 jährlich um 1 Mio. € oder 10%.

Selbst wenn ich mich in Teilen verrechnet oder vergaloppiert haben sollte, was man mir als einem Einzelkämpfer, der von der gestrigen Nachricht überrascht wurde und von der Kreisverwaltung mit Informationen nicht gerade verwöhnt wird, nachsehen möge, dürfte die Summe aus gesetzlich vorgeschriebener Rückzahlung und nachhaltiger Gebührensenkung in den kommenden 3 Jahren deutlich höher ausfallen als 10%.

Ich hoffe, den Gebührenzahlern mit meinem Antrag und meiner Gegenrechnung einen Dienst erweisen zu können und empfehle mich im Wahlkreis Sande/Schortens entsprechend als „Alternative“ zur Kreistagswahl.

Freundliche Grüße

Janto Just

Bisher Wählergruppe „Bürger für Bürger“, zur Wahl „Freie Friesländer“

Wegen der aktuell nicht vorliegenden Datenlage, kann der Antrag erst im nächsten Umweltausschuss beraten werden. Hierzu erarbeitet die Verwaltung die erforderliche Gebührenkalkulation und wird diese dem beratenden Gremium am 07.09.2016 vorlegen.