Sitzung: 15.08.2016 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Mail von KTA J. Just an Landrat Ambrosy vom 12. August 2016
Antrag auf Erstattung
überzahlter Abfallgebühren innerhalb von 3 Jahren
Sehr geehrter Herr Ambrosy,
hiermit stelle ich den
Antrag, aufgelaufene Überschüsse bei den Abfallgebühren innerhalb der
gesetzlichen Frist von 3 Jahren und damit schneller als von SPD/Grünen
beantragt zurückzuzahlen.
Begründung:
Laut Antrag von SPD/Grünen werden die
„im Laufe der letzten Jahre“ festgestellten „erheblichen Überschüsse“ durch die
aktuelle Abfallgebühr „nicht abgebaut“. Außerdem könnte die Gebühr „dauerhaft“
um 10% gesenkt werden.
Dazu: Laut Gesetz sind
Überschüsse „grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren“ zurückzuzahlen (Vorlage der
Kreisverwaltung vom 8.9.15). Das scheint nicht passiert zu sein, würde aber
auch nicht nach dem SPD/Grünen-Antrag geschehen.
Nicht zurückgezahlt wären
demnach bisher die Überschüsse aus den Jahren 2012 bis 2014 von jeweils 700.000
€, zusammen gut 2 Mio. € oder 20% der aktuellen jährlichen Abfallgebühr. Diese
20 % müssen spätestens 2017 zurückgezahlt werden, streng genommen zu zwei
Dritteln noch in diesem Jahr. Das wäre nicht einmal ein „Wahlgeschenk“, sondern
nur gesetzliche Pflicht.
Hinzu kommt ein Überschuss aus
dem Jahr 2015 von vermutlich 1 Mio. € oder 10% der Abfallgebühr - aktuellere
Zahlen konnte ich gestern von der Kreisverwaltung nicht erfahren -, der
spätestens im Jahr 2018 zurückgezahlt werden muss.
Auch in diesem Jahr, 2016, ist
die Abfallgebühr laut SPD/Grünen-Antrag um 10% = 1 Mio. € zu hoch. Ergäbe für
2019 erneut eine Rückzahlpflicht von 1 Mio. €.
Soweit allein die gesetzlich
vorgeschriebenen Rückzahlungen innerhalb der nächsten 3 Jahre. Hinzu kommt in
jedem Jahr die beantragte „nachhaltige“ Gebührensenkung um 10%.
Wenn die SPD/Grünen-Gruppe mit
ihrem Antrag auf „nachhaltige Senkung“ richtig liegt, wovon ich ausgehe, weil
sie über die besten Informationen von Seiten der Kreisverwaltung verfügt, steht
ab 2017 eine „dauerhafte“ Senkung der jährlichen Abfallgebühr um 1 Mio. € an.
Addiert man die in den
kommenden Jahren jeweils fällige Rückzahlung mit der beantragten jährlichen
Gebührensenkung ab 2017, so ergibt sich gegenüber der jetzigen Gebühr: für 2017
eine Senkung um 3 Mio. € oder 30%, für 2018 um 2 Mio. € oder 20%, für 2019
ebenfalls um 2 Mio. € oder 20% und ab 2020 jährlich um 1 Mio. € oder 10%.
Selbst wenn ich mich in Teilen
verrechnet oder vergaloppiert haben sollte, was man mir als einem Einzelkämpfer,
der von der gestrigen Nachricht überrascht wurde und von der Kreisverwaltung
mit Informationen nicht gerade verwöhnt wird, nachsehen möge, dürfte die Summe
aus gesetzlich vorgeschriebener Rückzahlung und nachhaltiger Gebührensenkung in
den kommenden 3 Jahren deutlich höher ausfallen als 10%.
Ich hoffe, den Gebührenzahlern
mit meinem Antrag und meiner Gegenrechnung einen Dienst erweisen zu können und
empfehle mich im Wahlkreis Sande/Schortens entsprechend als „Alternative“ zur
Kreistagswahl.
Freundliche Grüße
Janto Just
Bisher Wählergruppe „Bürger für Bürger“, zur Wahl „Freie
Friesländer“
Wegen der aktuell nicht vorliegenden Datenlage, kann der Antrag erst im
nächsten Umweltausschuss beraten werden. Hierzu erarbeitet die Verwaltung die
erforderliche Gebührenkalkulation und wird diese dem beratenden Gremium am
07.09.2016 vorlegen.