Beschluss:

 

Die 6. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2017 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 werden beschlossen.


Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.

 


Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für das Jahr 2017

1.) Allgemeines


Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland hat ein über Jahre hinaus stabiles, leistungsfähiges, flexibles und kostengünstiges System etabliert. Jeder Bürger kann beispielsweise durch Abfallvermeidungsmaßnahmen flexibel seinen eigenen Abfuhrrhythmus wählen und dadurch Gebühren sparen. Ihm stehen ebenfalls kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten von z. B. Sperrmüll und Problemstoffen zur Verfügung.

Durch viele Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie die Stromgewinnung und die Installation neuer Techniken, bleibt auch die Zweckverbandsumlage auf einem stabilen Niveau.

Der Landkreis Friesland erhebt auf der Grundlage der §§ 5 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG) Abfallgebühren.

Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen. Diese stellen auch nach der Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte den rechtlich zulässigen Höchstrahmen dar. Die  letzte Gebührenanpassung erfolgte zwar zum 01.01.2016, da sich jedoch für das Jahr 2014 Überschüsse ergaben, sind diese spätestens im Jahr 2017 auszugleichen. Deshalb ist eine neue Kalkulation geboten, die mit einer entsprechenden Satzungsänderung für das Jahr 2017 einhergeht.

2.) Kosten

Erläuterungen zur Kostenentwicklung bis zum Jahr 2016

In den nächsten Jahren ist mit konstant leicht steigenden Kosten zu rechnen. Vor allem bedingt durch die  Anpassung der Entsorgungsverträge durch steigende Betriebs- und Personalkosten. Kostensteigerungen finden sich auch im Bereich der allgemeinen Personalkosten. Ein weiterer Faktor ist die kontinuierliche Steigerung der Zweckverbandsumlage.

Die Kosten, die 2012 für die Jahre 2012 – 2015 prognostiziert wurden, stellten sich wesentlich positiver dar als vorhergesagt. Insbesondere bei der Verbandsumlage und den vertraglichen Leistungen an die Unternehmer sind die prognostizierten Kosten nicht in voller Höhe entstanden.

Das die Haushalte für den Zweckverband sowie für den Landkreis Friesland auf Grund der doppischen Haushaltsführung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 noch nicht endgültig abgeschlossen sind, dürfte sich nicht wesentlich auf diese positive Entwicklung auswirken.

Erläuterung zur Einnahmeentwicklung

Die Gebühreneinnahmen sind weitgehend gleichbleibend:

Die Gebührenkalkulation 2013 bis 2015 ging von prognostizierten Einnahmen bei den Benutzungsgebühren von rd. 9.900.000 € im Jahr aus. Erfreulicherweise sind in diesen Jahren ca. 200.000 € jährlich mehr eingenommen worden.

 

Durch die geringfügige Gebührensenkung zum 01.01.2016 sind die Gebühreneinnahmen leicht gesunken.  

Durch die nunmehr erhebliche Gebührensenkung werden die Einnahmen an Benutzungsgebühren weiter sinken. Die Einnahmen an den Erstattungen von privaten Unternehmen (z. B. Papiererlös, DSD)  werden vermutlich konstant bleiben.

Erläuterungen zur zukünftigen Kostenentwicklung

Grundsätzlich ist die Kostenentwicklung nur schwer zu prognostizieren, insbesondere da zahlreiche Kostenpositionen individuell eingeschätzt werden müssen.

Durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches eine Ressourcenwirtschaft in den Vordergrund stellt, d. h. es geht in erster Linie um die Vermeidung und Verwertung von Abfällen, sind weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. zur Wertstofferfassung, zu erwarten. Dies führt zu einem Kalkulationsrisiko und durchaus auch zu einer Kostenlast, um entsprechend notwendige Investitionen für die Abfallwirtschaft zu tätigen. Beispielsweise die Einführung einer neuen Wertstofftonne oder eines möglichen Identsystems.

Für den Zweckverband kommen die ohnehin vorhandenen Unwegbarkeiten, wie Kosten für Reparatur, Wartung und Unterhaltung, hinzu. Ob es ein Systemwechsel im Landkreis hin zu einem Identsystem zu geänderten Behältergrößen langfristig geben kann, ist neben dem kommunalpolitischen Willen abhängig von der Rechtslage. Die Aufwendungen werden seit Neuvergabe der Entsorgungsverträge 2015 bis auf weiteres kontinuierlich steigen (siehe Entwicklung der Kosten). Ebenso wird die an den Zweckverband zu entrichtende Umlage weiterhin leicht steigen.

In wie weit sich die Einführung einer Wertstofftonne auf den Gebührenhaushalt auswirkt, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Wegen der  Abhängigkeit zum Wertstoffgesetz ist derzeit nicht zuverlässig einzuschätzen ob bzw. wann eine solche kommt.

Über- und Unterdeckungen

Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind.

Die Überdeckung aus dem Jahr 2014 muss komplett im nächsten Kalkulationszeitraum für 2017 ausgeglichen werden. Dadurch können trotz der gestiegen Kosten die Gebühren gesenkt werden.

3.) Erläuterungen zur Kalkulation

Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, z. B. der Entwicklung beim Zweckverband, Veränderungen beim Bevölkerungsstand  (Zuzüge, Wegzüge, Geburten, Sterbefälle), der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für Abfallbehälter und anderes mehr.

 

 

Gebührenkalkulation

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 ergibt sich aus den folgenden Anlagen zur Vorlage:

Anlage 1 – Entwicklung der Aufwendungen und Erträge,

Anlage 2 – Gebührenbedarf 2017,

Anlage 3 – Kalkulation der Gebührensätze.

Neue Gebührensätze

Erfreulich ist, dass die Abfallgebühren in Friesland für jeden Gebührenzahler erneut gesenkt werden können. Nach einer Gebührensenkung im Jahre 2013 und einer Senkung im Jahr 2016 sind die Abfallgebühren auch im Jahr 2017 zu senken. Im Schnitt aller Volumen- und Rhythmusalternativen liegt eine Senkung von mehr als 17 % vor.

Die Grundgebühr Abfall (pro Grundstück) wird von 67,86 auf 60,64 gesenkt (Jahresgebühr).

Die Volumengebühr Regelentsorgung wird um 51 Cent von 2,56 € auf 2,05 € pro Liter gesenkt.

Die Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) wird um 47 Cent von 2,29 € auf 1,82 € pro Liter gesenkt.

Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt stabil bei 48,15 €.

Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.

Auf Grund der unterschiedlichen Basisfaktoren wirken sich die neuen Gebührensätze auch unterschiedlich auf die Haushalte aus.

Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:

So spart ein 4-Personenhaushalt in der Regelentsorgung (mit Biotonne) bei einer 14-täglichen Abfuhr 48,02 € jährlich.

Die Anlage 4 zur Vorlage enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.

 

4.) Änderung der Abfallgebührensatzung

Durch die neuen Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. Die Änderungssatzung ist als Anlage 5 der Vorlage beigefügt.

 

Herr Ratzel fragt an, warum die Jahresergebnisse aus den Jahren 2015 und 2016 nicht in der Kalkulation berücksichtigt wurden.

Landrat Ambrosy erläutert, dass nach den Bestimmungen des NKAG maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen sind. Wegen der im Jahr 2014 anfallenden Überschüsse, ist nunmehr eine neue Kalkulation geboten. Die sich daraus ergebende Gebührenprognose, sieht eine Reduzierung der Abfallgebühren um ca. 17 % vor.

Herr Just wünscht hingegen eine Senkung der Abfallgebühren um 20 %. Bei einer Senkung der Abfallgebühren um 17 % sei man niedersachsenweit drittgünstigster Abfallentsorger. Dies könne jedoch nicht das Ziel sein, vielmehr wäre bei einer Optimierung der eingesetzten Ressourcen eine höhere Senkung möglich, die den Landkreis sogar zur Nr. 1 niedersachsenweit machen könnte. Demnach sollte an allen Stellschrauben gedreht werden, um ein noch besseres Ergebnis zu erzielen.

Landrat Ambrosy verweist auf die vorgelegten Zahlen, die auf faktischen Berechnungen basieren. Eine Erhöhung über die vorgeschlagenen 17 % könnte gegebenenfalls zu einer Unterdeckung und damit zu einer in der nahen Zukunft liegenden Erhöhung der Abfallgebühren führen.

Herr Buß folgt der Sichtweise des Landrates. Im Vordergrund sollte eine langfristige Entlastung für den Bürger stehen.

Herr Janßen äußert sich zufrieden über die Möglichkeit, die Abfallgebühren deutlich senken zu können. Die vorgestellte Kalkulation sei solide und eine gute Basis für die in Rede stehende Senkung der Abfallgebühren. Abweichend von dieser Basis würde eine andere Senkung zu zukünftigen Unsicherheiten führen. Damit die Kalkulation noch besser nachvollzogen werden kann, regt er an, die wesentlichen Kostenträger zukünftig vorzustellen.

Herr von Polenz verweist darauf, dass es nicht nur wichtig ist der Günstigste zu sein. Es sei daneben besonders wichtig, auch eine nachhaltige Abfallentsorgung zu betreiben.

Die von der Verwaltung berechnete Senkung hält er in der Höhe nachvollziehbar und für richtig. In diesem Zusammenhang verweist er auf erforderliche Investitionen. Gerade in der Abfallwirtschaft seien Investitionen nur schwer zu kalkulieren. Besonders rechtliche Erfordernisse sind häufig kurzfristig umzusetzen. Daneben stellen betriebliche Investitionen dauerhaft einen Kostenfaktor für den Betrieb dar. Insofern sei der Ansatz der Verwaltung richtig, diese Unsicherheiten in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Herr Just hält hingegen die Kalkulation und die damit verbundene Senkungsprognose um 17 % für rein spekulativ. Vielmehr sei eine Senkung um 20 % unter Nutzung weiterer Sparpotenziale substanzieller.

Sofern die CDU an ihrem Wunsch auf Senkung um 20 % nicht festhält, stelle er vorsorglich einen entsprechenden Antrag.

Herr Zielke sieht eine durch die Kalkulation nicht gesicherte Senkung um 20 % kritisch. Die Gefahr einer baldigen Erhöhung der Abfallgebühren wäre dann wahrscheinlich.

Herr Damm bedankt sich zunächst für die gute Arbeit der beteiligten Menschen in der friesischen Abfallentsorgung. So sei auch die vorgelegte Kalkulation fundiert und als Planungsgrundlage geeignet. Insofern schließe sich die CDU dem Vorschlag der Verwaltung, die Abfallgebühren um 17 % zu senken, an.

Herr Ratzel stellt zwar die Kalkulation und die damit verbundene Senkung um

17 % nicht grundsätzlich in Frage, jedoch wäre eine Senkung um 20 % bei  Ausschöpfung aller Sparpotenziale möglich.

Herr Osterloh schließt sich der Kalkulation der Verwaltung an und befürwortet eine Senkung um 17 %. Das Risiko durch eine weitere Senkung die Gebührenstabilität nicht halten zu können und dadurch absehbar eine Erhöhung der Abfallgebühren in Kauf zu nehmen, halte er für zu hoch. Schließlich würde ein 4-Personenhaushalt durch eine weitere Senkung um 3 % insgesamt etwa

8,-- € /Jahr sparen.

Herr Neugebauer hält es für sinnvoller, statt über maginale Senkungsbeiträge zu streiten, zu schauen, welche Anreize zur Abfallreduzierung geschaffen werden können. So könne man darüber nachdenken Entsorgungsverträge zu kündigen, damit Abfall aus anderen Landkreisen nicht auf der Deponie in Wiefels abgelagert werden muss.

Herr von Polenz weist darauf hin, dass die Deponiekapazität in Wiefels voraussichtlich ca. 2035 bis 2040 erschöpft sein wird. Dies wäre dann eine Möglichkeit, die Deponie und damit das Abfallwirtschaftszentrum zu schließen.

 

Landrat Ambrosy ergänzt, dass die Kündigung von Entsorgungsverträgen zu einer Erhebung der Abfallgebühren führen könnte. Weiterhin werde gerade in der EU diskutiert, neue Deponien nicht mehr zuzulassen. Stattdessen soll beispielsweise die thermische Verwertung ausgebaut werden.

 

Herr Just verweist nochmal darauf, dass es nicht nötig sei, Abfall teurer zu machen, um Vermeidungspotenziale zu erschließen.

 

 Antrag der BfB, wie folgt zu beschließen:

Die 6. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2017 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 werden unter der Maßgabe, die Abfallgebühren um 20 % zu senken, beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
1 x ja
2 Enthaltungen
8 x nein

 


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig-