Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 1020/2016
Beschluss:
Die 6. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2017 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 werden beschlossen.
Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.
Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für das Jahr 2017
1.)
Allgemeines
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland hat ein über Jahre hinaus
stabiles, leistungsfähiges, flexibles und kostengünstiges System etabliert.
Jeder Bürger kann beispielsweise durch Abfallvermeidungsmaßnahmen flexibel
seinen eigenen Abfuhrrhythmus wählen und dadurch Gebühren sparen. Ihm stehen
ebenfalls kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten von z. B. Sperrmüll und
Problemstoffen zur Verfügung.
Durch viele Maßnahmen zur
Effizienzsteigerung, wie die Stromgewinnung und die Installation neuer
Techniken, bleibt auch die Zweckverbandsumlage auf einem stabilen Niveau.
Der Landkreis Friesland erhebt auf der Grundlage der §§ 5 Nds.
Kommunalabgabengesetz (NKAG) und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG)
Abfallgebühren.
Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei
der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen. Diese stellen auch nach der
Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte den rechtlich
zulässigen Höchstrahmen dar. Die letzte
Gebührenanpassung erfolgte zwar zum 01.01.2016, da sich jedoch für das Jahr
2014 Überschüsse ergaben, sind diese spätestens im Jahr 2017 auszugleichen.
Deshalb ist eine neue Kalkulation geboten, die mit einer entsprechenden
Satzungsänderung für das Jahr 2017 einhergeht.
2.) Kosten
Erläuterungen
zur Kostenentwicklung bis zum Jahr 2016
In den nächsten Jahren ist mit konstant leicht steigenden Kosten zu rechnen.
Vor allem bedingt durch die Anpassung
der Entsorgungsverträge durch steigende Betriebs- und Personalkosten.
Kostensteigerungen finden sich auch im Bereich der allgemeinen Personalkosten.
Ein weiterer Faktor ist die kontinuierliche Steigerung der Zweckverbandsumlage.
Die Kosten, die 2012 für die Jahre 2012 – 2015 prognostiziert wurden, stellten
sich wesentlich positiver dar als vorhergesagt. Insbesondere bei der
Verbandsumlage und den vertraglichen Leistungen an die Unternehmer sind die
prognostizierten Kosten nicht in voller Höhe entstanden.
Das die Haushalte für den
Zweckverband sowie für den Landkreis Friesland auf Grund der doppischen
Haushaltsführung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 noch nicht endgültig
abgeschlossen sind, dürfte sich nicht wesentlich auf diese positive Entwicklung
auswirken.
Erläuterung zur Einnahmeentwicklung
Die Gebühreneinnahmen sind weitgehend gleichbleibend:
Die Gebührenkalkulation 2013 bis 2015 ging von prognostizierten Einnahmen bei den Benutzungsgebühren von rd. 9.900.000 € im Jahr aus. Erfreulicherweise sind in diesen Jahren ca. 200.000 € jährlich mehr eingenommen worden.
Durch die geringfügige Gebührensenkung zum 01.01.2016 sind die Gebühreneinnahmen leicht gesunken.
Durch die nunmehr erhebliche Gebührensenkung werden die Einnahmen an Benutzungsgebühren weiter sinken. Die Einnahmen an den Erstattungen von privaten Unternehmen (z. B. Papiererlös, DSD) werden vermutlich konstant bleiben.
Erläuterungen
zur zukünftigen Kostenentwicklung
Grundsätzlich ist die Kostenentwicklung nur schwer zu prognostizieren,
insbesondere da zahlreiche Kostenpositionen individuell eingeschätzt werden
müssen.
Durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches eine Ressourcenwirtschaft in den Vordergrund stellt, d. h. es geht in erster Linie um die Vermeidung und Verwertung von Abfällen, sind weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. zur Wertstofferfassung, zu erwarten. Dies führt zu einem Kalkulationsrisiko und durchaus auch zu einer Kostenlast, um entsprechend notwendige Investitionen für die Abfallwirtschaft zu tätigen. Beispielsweise die Einführung einer neuen Wertstofftonne oder eines möglichen Identsystems.
Für den Zweckverband kommen die ohnehin vorhandenen Unwegbarkeiten, wie Kosten für Reparatur, Wartung und Unterhaltung, hinzu. Ob es ein Systemwechsel im Landkreis hin zu einem Identsystem zu geänderten Behältergrößen langfristig geben kann, ist neben dem kommunalpolitischen Willen abhängig von der Rechtslage. Die Aufwendungen werden seit Neuvergabe der Entsorgungsverträge 2015 bis auf weiteres kontinuierlich steigen (siehe Entwicklung der Kosten). Ebenso wird die an den Zweckverband zu entrichtende Umlage weiterhin leicht steigen.
In wie weit sich die Einführung einer Wertstofftonne auf den Gebührenhaushalt auswirkt, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Wegen der Abhängigkeit zum Wertstoffgesetz ist derzeit nicht zuverlässig einzuschätzen ob bzw. wann eine solche kommt.
Über- und Unterdeckungen
Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind.
Die Überdeckung aus dem Jahr 2014 muss komplett im nächsten Kalkulationszeitraum für 2017 ausgeglichen werden. Dadurch können trotz der gestiegen Kosten die Gebühren gesenkt werden.
3.) Erläuterungen zur Kalkulation
Der
tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der
prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine
Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die
Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen
Faktoren abhängig, z. B. der Entwicklung beim Zweckverband, Veränderungen beim
Bevölkerungsstand (Zuzüge, Wegzüge,
Geburten, Sterbefälle), der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für
Abfallbehälter und anderes mehr.
Gebührenkalkulation
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 ergibt sich aus den folgenden Anlagen zur Vorlage:
Anlage 1 – Entwicklung der Aufwendungen und Erträge,
Anlage 2 – Gebührenbedarf 2017,
Anlage 3 – Kalkulation der Gebührensätze.
Neue Gebührensätze
Erfreulich ist, dass die Abfallgebühren in Friesland für jeden Gebührenzahler erneut gesenkt werden können. Nach einer Gebührensenkung im Jahre 2013 und einer Senkung im Jahr 2016 sind die Abfallgebühren auch im Jahr 2017 zu senken. Im Schnitt aller Volumen- und Rhythmusalternativen liegt eine Senkung von mehr als 17 % vor.
Die
Grundgebühr Abfall (pro Grundstück) wird von 67,86 auf 60,64 gesenkt (Jahresgebühr).
Die Volumengebühr Regelentsorgung wird
um 51 Cent von 2,56 € auf 2,05 € pro Liter gesenkt.
Die
Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) wird um 47 Cent von 2,29 € auf 1,82 € pro Liter gesenkt.
Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt stabil bei 48,15 €.
Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.
Auf Grund der
unterschiedlichen Basisfaktoren wirken sich die neuen Gebührensätze auch
unterschiedlich auf die Haushalte aus.
Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:
So spart ein 4-Personenhaushalt in der Regelentsorgung (mit Biotonne) bei einer 14-täglichen Abfuhr 48,02 € jährlich.
Die Anlage 4 zur Vorlage enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.
4.) Änderung der Abfallgebührensatzung
Durch die neuen Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. Die Änderungssatzung ist als Anlage 5 der Vorlage beigefügt.
Herr Ratzel fragt an, warum die Jahresergebnisse aus den
Jahren 2015 und 2016 nicht in der Kalkulation berücksichtigt wurden.
Landrat Ambrosy erläutert, dass nach den Bestimmungen des NKAG maximal
3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen
sind. Wegen der im Jahr 2014 anfallenden Überschüsse, ist nunmehr eine neue
Kalkulation geboten. Die sich daraus ergebende Gebührenprognose, sieht eine
Reduzierung der Abfallgebühren um ca. 17 % vor.
Herr Just wünscht hingegen eine Senkung der Abfallgebühren um 20 %. Bei einer
Senkung der Abfallgebühren um 17 % sei man niedersachsenweit drittgünstigster
Abfallentsorger. Dies könne jedoch nicht das Ziel sein, vielmehr wäre bei einer
Optimierung der eingesetzten Ressourcen eine höhere Senkung möglich, die den
Landkreis sogar zur Nr. 1 niedersachsenweit machen könnte. Demnach sollte an
allen Stellschrauben gedreht werden, um ein noch besseres Ergebnis zu erzielen.
Landrat Ambrosy verweist auf die vorgelegten Zahlen, die auf faktischen
Berechnungen basieren. Eine Erhöhung über die vorgeschlagenen 17 % könnte
gegebenenfalls zu einer Unterdeckung und damit zu einer in der nahen Zukunft
liegenden Erhöhung der Abfallgebühren führen.
Herr Buß folgt der Sichtweise des Landrates. Im Vordergrund sollte eine langfristige
Entlastung für den Bürger stehen.
Herr Janßen äußert sich zufrieden über die Möglichkeit, die Abfallgebühren
deutlich senken zu können. Die vorgestellte Kalkulation sei solide und eine
gute Basis für die in Rede stehende Senkung der Abfallgebühren. Abweichend von
dieser Basis würde eine andere Senkung zu zukünftigen Unsicherheiten führen.
Damit die Kalkulation noch besser nachvollzogen werden kann, regt er an, die
wesentlichen Kostenträger zukünftig vorzustellen.
Herr von Polenz verweist darauf, dass es nicht nur wichtig ist der Günstigste
zu sein. Es sei daneben besonders wichtig, auch eine nachhaltige
Abfallentsorgung zu betreiben.
Die von der Verwaltung berechnete Senkung hält er in der Höhe nachvollziehbar
und für richtig. In diesem Zusammenhang verweist er auf erforderliche
Investitionen. Gerade in der Abfallwirtschaft seien Investitionen nur schwer zu
kalkulieren. Besonders rechtliche Erfordernisse sind häufig kurzfristig
umzusetzen. Daneben stellen betriebliche Investitionen dauerhaft einen
Kostenfaktor für den Betrieb dar. Insofern sei der Ansatz der Verwaltung
richtig, diese Unsicherheiten in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Herr Just hält hingegen die Kalkulation und die damit verbundene
Senkungsprognose um 17 % für rein spekulativ. Vielmehr sei eine Senkung um 20 %
unter Nutzung weiterer Sparpotenziale substanzieller.
Sofern die CDU an ihrem Wunsch auf Senkung um 20 % nicht festhält, stelle er
vorsorglich einen entsprechenden Antrag.
Herr Zielke sieht eine durch die Kalkulation nicht gesicherte Senkung um 20 %
kritisch. Die Gefahr einer baldigen Erhöhung der Abfallgebühren wäre dann
wahrscheinlich.
Herr Damm bedankt sich zunächst für die gute Arbeit der beteiligten Menschen in
der friesischen Abfallentsorgung. So sei auch die vorgelegte Kalkulation
fundiert und als Planungsgrundlage geeignet. Insofern schließe sich die CDU dem
Vorschlag der Verwaltung, die Abfallgebühren um 17 % zu senken, an.
Herr Ratzel stellt zwar die Kalkulation und die damit verbundene Senkung um
17 % nicht grundsätzlich in Frage, jedoch wäre eine Senkung
um 20 % bei Ausschöpfung aller
Sparpotenziale möglich.
Herr Osterloh schließt sich der Kalkulation der Verwaltung an und befürwortet
eine Senkung um 17 %. Das Risiko durch eine weitere Senkung die
Gebührenstabilität nicht halten zu können und dadurch absehbar eine Erhöhung
der Abfallgebühren in Kauf zu nehmen, halte er für zu hoch. Schließlich würde
ein 4-Personenhaushalt durch eine weitere Senkung um 3 % insgesamt etwa
8,-- € /Jahr sparen.
Herr Neugebauer hält es für sinnvoller, statt über maginale Senkungsbeiträge zu
streiten, zu schauen, welche Anreize zur Abfallreduzierung geschaffen werden
können. So könne man darüber nachdenken Entsorgungsverträge zu kündigen, damit
Abfall aus anderen Landkreisen nicht auf der Deponie in Wiefels abgelagert
werden muss.
Herr von Polenz weist darauf hin, dass die Deponiekapazität in Wiefels
voraussichtlich ca. 2035 bis 2040 erschöpft sein wird. Dies wäre dann eine
Möglichkeit, die Deponie und damit das Abfallwirtschaftszentrum zu schließen.
Landrat Ambrosy ergänzt, dass die Kündigung von Entsorgungsverträgen zu einer Erhebung der Abfallgebühren führen könnte. Weiterhin werde gerade in der EU diskutiert, neue Deponien nicht mehr zuzulassen. Stattdessen soll beispielsweise die thermische Verwertung ausgebaut werden.
Herr Just verweist nochmal darauf, dass es nicht nötig sei, Abfall teurer zu machen, um Vermeidungspotenziale zu erschließen.
Antrag der BfB, wie
folgt zu beschließen:
Die 6. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom
01.01.2017 sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 werden unter der
Maßgabe, die Abfallgebühren um 20 % zu senken, beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
1 x ja
2 Enthaltungen
8 x nein
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig-