Nachtrag: 05.09.2016 Nummer 1

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Zuwendungsbescheid für Fördergelder zur Untersuchung von Bohrschlammgruben

 

Im Zuständigkeitsbereich der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Frieslands (UBB) befinden sich drei Bohrschlammgruben. Bei diesen drei Bohrschlammguben handelt es sich um altlastenverdächtige Flächen, die in den 50er bis 70er Jahren entstanden sind. Zur damaligen Zeit wurde das bei Tiefbohrungen auf der Suche nach Erdgas und Erdöl zutage geförderte Bohrklein und der Bohrschlamm in meist eigens dafür angelegten Gruben deponiert. Dieser Bohrschlamm kann je nach geologischen Gegebenheiten, verwendeten Bohrsuspensionen und angetroffenen anderen Stoffen wie beispielsweise Erdöl über ein breites Schadstoffspektrum verfügen. Mit dem Zweck, nähere Erkundungen solcher Bohrschlammgruben für die Landkreise in Niedersachsen erschwinglich zu machen und die Industrie in ihre Pflicht zu nehmen, wurde ein Vergleich zwischen dem Land Niedersachsen und dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e. V. am 18.12.2015 geschlossen. Auf Grundlage dieses Vergleichs folgte die Vereinbarung zur Förderung von Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben.

 

Die UBB reichte daraufhin im Frühjahr 2016 entsprechende Zuwendungsanträge  für die drei bekannten Bohrschlammgruben mit Verdachtsflächen ein. Die beantragten Zuwendungen reduzieren die für den Landkreis Friesland entstehenden Kosten für die Durchführung von historischen Erkundungen1 und  orientierenden Untersuchungen2 um bis zu 80 %. Diesen Anträgen gab der Zuwendungsträger in voller Höhe für alle drei Bohrschlammgruben, mit den Zuwendungsbescheiden vom 17.08.2016, statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenübersicht

 

Für 2016 bereits eingeplante Eigenmittel Landkreis

Zuwendungen

Gesamtfinanzierung

3 X historische Erkundung

2.400 €

9.600 €

12.000 €

3 X orientierende Untersuchung

8.280 €

33.120 €

41.400 €

Gesamt

10.608 €

42.720 €

53.400 €

 

Die Maßnahmen „historische Erkundung“ und „orientierende Untersuchung“ werden bereits in diesem Jahr für alle bekannten Bohrschlammgruben in Friesland ausgeschrieben und durchgeführt.

 

Begriffserklärung

1.     Bei historischen Erkundungen handelt es sich um eine überwiegende Aktenrecherche und das auswerten von Luftbildern aus den 50er bis 70er Jahren. Ziel ist es erste Erkenntnisse über die Verdachtsfläche zu sammeln.
 

2.       Bei orientierenden Untersuchungen werden Kleinbohrungen abgeteuft, Bodenproben und Wasserproben genommen und chemische Analysen der entnommenen Wasser- und Bodenproben durchgeführt. Ziel ist es den Verdacht auf eine Altlast auszuräumen oder zu bestätigen und eine erste Gefahrenbeurteilung durchzuführen.