Beschluss:

 

  1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2011 des Landkreises Friesland in der vorgelegten Fassung.
  2. Die Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
  3. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.

 

Landrat Ambrosy hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.