Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Landkreis Friesland erklärt gem. § 27 Abs. 22 UStG dem Finanzamt Wilhelmshaven, dass er § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.