Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)   Dem Jugendhilfeausschuss gehören für die Dauer der laufenden       Wahlperiode 10 stimmberechtigte Mitglieder an.

 

 

b)   Zu weiteren stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses

       werden folgende Personen als VertreterInnen der im Bereich des        Landkreises Friesland wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

       einschließlich deren StellvertreterInnen gewählt:

 

 

Mitglieder

StellvertreterIn

Funktion

 

1.

 

Waldemar Janssen

 

 

Christian Keller

 

 

Jugendverband

 

2.

 

Peter Bünting

 

N.N.

 

Jugendverband

 

 

3.

 

Marianne Rasenack

 

 

Jan Praßel

 

Wohlfahrtsverband

 

4.

 

Wilma Fiedler-Hahn

 

 

Petra Meyer-Machtemes

 

 

Wohlfahrtsverband

 

c)    Als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden folgende Personen bestimmt und sind von der Verwaltung zu bestellen:

 

 

Mitglied

StellvertreterIn

Funktion

 

1.

 

Olaf Meyer-Helfers

 

 

Stefan Thöle

 

Leitung des Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Kultur

 

 

2.

 

Sandra Gudehus

 

 

N.N.

 

Kreisjugendpflegerin

 

3.

 

Olaf Nack

 

 

Carola Wedel

 

VertreterIn der ev. Kirche

 

4.

 

Klaus Elfert

 

 

N.N.

 

VertreterIn der kath. Kirche

 

5.

 

 

Hans-Joachim Vogt

 

 

N.N.

 

 

Lehrkraft

 

6.

 

Marion Homfeldt

 

 

N.N.

 

 

ErzieherIn aus einer Tageseinrichtung für Kinder

 

7.

 

Elke Rohlfs-Jacob

 

 

Brigitte Kückens

 

 

Kom. Gleichstellungsbeauftragte

 

 

8.

 

Petra Tute

 

 

N.N.

 

VertreterIn der Interessen ausländ. Kinder und Jugendlicher

 

 

9.

 

Marion Kromminga-Wiebe

 

 

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

 

 

RichterIn

 

10.

 

Estelle Haartje

 

 

Milan Vujičić-Buckl

 

BerufsberaterIn

 

 


Begründung:

 

Für die Bildung des Jugendhilfeausschusses gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

 

- § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

- §§ 2, 3 und 4 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII)

- Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland vom 14.06.1993

 

 

Unter diesen Voraussetzungen erfolgt die Neubildung des Jugendhilfeausschusses nach folgendem Verfahren:

 

 

A. Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

 

Der Kreistag legt für die Dauer der Wahlperiode durch Beschluss fest, ob dem Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören sollen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder wie bisher auf 10 festzulegen. Daraus ergibt sich folgende Aufteilung:

 

6 Mitglieder des Kreistages oder von ihm gewählte Frauen und Männer,

  die in der Jugendhilfe erfahren sind und

4 Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises Friesland

  wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag zu

  wählen sind.

 

Vorschlagsberechtigt für die o.g. vier stimmberechtigten Mitglieder und deren StellvertreterInnen sind neben den auf Kreisebene zusammengeschlossenen Jugendverbänden sowie den freien Wohlfahrtsverbänden oder deren Kreisarbeitsgemeinschaft seit dem Inkrafttreten des SGB VIII am 01.01.1991 auch alle anerkannten und im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden Träger der freien Jugendhilfe.

 

Die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen. Gemäß § 3 Nds. AG SGB VIII in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Satzung des Jugendamtes müssen stimmberechtigte Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören, ihre Hauptwohnung im Landkreis Friesland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gemäß § 3 Abs. 2 Nds. AG SGB VIII und § 2 Abs. 5 der Satzung des Jugendamtes sollen die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sowie ihrer Stellvertreter Frauen sein.

 

Es sind folgende Vorschläge benannt worden:

 

 

Mitglieder

StellvertreterIn

Funktion

 

1.

 

Waldemar Janssen

(War bereits Mitglied)

 

 

Christian Keller

(War bereits Mitglied)

 

 

 

Jugendverband

 

2.

 

Peter Bünting

(War bereits Mitglied)

 

 

N.N.

 

Jugendverband

 

 

3.

 

Marianne Rasenack

(Neuer Vorschlag)

 

 

Jan Praßel

(Neuer Vorschlag)

 

Wohlfahrtsverband

 

4.

 

Wilma Fiedler-Hahn

(War bereits Mitglied)

 

 

Petra Meyer-Machtemes

(War bereits Mitglied)

 

 

Wohlfahrtsverband

 

Die Vertreter der Jugendverbände unter Ziffer 1 wurden auf Vorschlag des Kreisjugendrings benannt.

Herr Bünting hat sich direkt beim Landkreis Friesland gemeldet, der Kreissportbund hat den Vorschlag unter Ziffer 2 bestätigt. Ein Vertreter kann nicht benannt werden.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Friesland hat Herrn Praßel, Frau Fiedler-Hahn und Frau Rasenack als Mitglieder (Reihenfolge ohne Bewertung) und Frau Meyer-Machtemes als Vertreterin vorgeschlagen.

Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wilhelmshaven/Friesland e.V. hat ebenfalls Frau Rasenack als Mitglied für den Jugendhilfeausschuss benannt.

Die VertreterInnen unter den Ziffern 3 und 4 sind unter Berücksichtigung einer paritätischen Besetzung (Soll-Vorschrift) aus den eingegangenen Vorschlägen aufgeführt worden; die letztliche Entscheidung obliegt dem Kreistag.

 

B. Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

 

Gemäß § 4 Nds. AG SGB VIII in Verbindung mit § 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland gehören dem Jugendhilfeausschuss weitere Mitglieder mit beratender Stimme an, deren Zahl die der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten soll. Die nachfolgend unter laufender Nummer 1 bis 8 aufgeführten Personen gehören kraft Gesetzes, die unter 9 und 10 aufgeführten Personen auf Grund der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland dem Jugendhilfeausschuss an.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung des Jugendamtes sollen die Hälfte der beratenden Mitglieder Frauen sein.

 

 

 

Mitglied

StellvertreterIn

Funktion

 

1.

 

Olaf Meyer-Helfers

(War bereits Mitglied)

 

 

Stefan Thöle

 (War bereits Mitglied)

 

Leitung des Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Kultur

 

2.

 

Sandra Gudehus

(War bereits Mitglied)

 

 

N.N.

 

Kreisjugendpflegerin

 

3.

 

Olaf Nack

(War bereits Mitglied)

 

 

Carola Wedel

(War bereits Mitglied)

 

VertreterIn der ev. Kirche

 

4.

 

Klaus Elfert

(War bereits Mitglied)

 

 

N.N.

 

VertreterIn der kath. Kirche

 

5.

 

 

Hans-Joachim Vogt

(War bereits Mitglied)

 

 

N.N.

 

 

Lehrkraft

 

6.

 

Marion Homfeldt

(Neues Mitglied)

 

 

N.N.

 

 

ErzieherIn aus einer Tageseinrichtung für Kinder

 

 

7.

 

Elke Rohlfs-Jacob

(War bereits Mitglied)

 

 

Brigitte Kückens

(War bereits Mitglied)

 

 

Kom. Gleichstellungsbeauftragte

 

 

8.

 

Petra Tute

(War bereits Mitglied)

 

 

N.N.

 

VertreterIn der Interessen ausländ. Kinder und Jugendlicher

 

 

9.

 

Marion Kromminga-Wiebe

(Neues Mitglied)

 

 

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

(Neues Mitglied)

 

 

RichterIn

 

10.

 

Estelle Haartje

(War bereits Mitglied)

 

 

Milan Vujičić-Buckl

(War bereits Mitglied)

 

 

BerufsberaterIn

 

Das Landgericht Oldenburg hat Frau Kromminga-Wiebe als beratendes Mitglied und Herrn Dr. du Mesnil de Rochemont als stellv. beratendes Mitglied benannt.

Die Agentur für Arbeit hat Frau Haartje als beratendes Mitglied und Herrn Vujičić-Buckl als stellv. beratendes Mitglied benannt.

 

Eine paritätische Besetzung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Benennungen zu den Ziffern 3 bis 10 nicht erreicht. Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung zu einer Abweichung von der paritätischen Besetzung (Soll-Vorschrift) und damit verbunden einer unveränderten Übernahme der Rückmeldungen des Landgerichts Oldenburg und der Agentur für Arbeit.

 

Der Kreistag nahm Kenntnis. – Landrat Ambrosy erläuterte die besondere Rechtsstellung des Jugendhilfeausschusses als gesetzlicher Ausschuss gem. SGB VIII. Seine Besetzung sei vom Gesetzgeber weitgehend vorgegeben.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig