Sitzung: 02.11.2016 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 1051/2016
Beschluss:
a) Dem
Jugendhilfeausschuss gehören für die Dauer der laufenden Wahlperiode 10 stimmberechtigte Mitglieder
an.
b) Zu
weiteren stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
werden
folgende Personen als VertreterInnen der im Bereich des Landkreises Friesland wirkenden anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe
einschließlich
deren StellvertreterInnen gewählt:
|
Mitglieder |
StellvertreterIn |
Funktion |
1. |
Waldemar Janssen |
Christian Keller |
Jugendverband |
2. |
Peter Bünting |
N.N. |
Jugendverband |
3. |
Marianne Rasenack |
Jan Praßel |
Wohlfahrtsverband |
4. |
Wilma Fiedler-Hahn |
Petra Meyer-Machtemes |
Wohlfahrtsverband |
c) Als
beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden folgende Personen
bestimmt und sind von der Verwaltung zu bestellen:
|
Mitglied |
StellvertreterIn |
Funktion |
1. |
Olaf Meyer-Helfers |
Stefan Thöle |
Leitung des Fachbereich
Familie, Jugend, Schule und Kultur |
2. |
Sandra Gudehus |
N.N. |
Kreisjugendpflegerin |
3. |
Olaf Nack |
Carola Wedel |
VertreterIn der ev.
Kirche |
4. |
Klaus Elfert |
N.N. |
VertreterIn der kath.
Kirche |
5. |
Hans-Joachim Vogt |
N.N. |
Lehrkraft |
6. |
Marion Homfeldt |
N.N. |
ErzieherIn aus einer
Tageseinrichtung für Kinder |
7. |
Elke Rohlfs-Jacob |
Brigitte Kückens |
Kom.
Gleichstellungsbeauftragte |
8. |
Petra Tute |
N.N. |
VertreterIn der
Interessen ausländ. Kinder und Jugendlicher |
9. |
Marion Kromminga-Wiebe |
Dr. Rainer du Mesnil de
Rochemont |
RichterIn |
10. |
Estelle Haartje |
Milan
Vujičić-Buckl |
BerufsberaterIn |
Begründung:
Für die Bildung des Jugendhilfeausschusses
gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
- § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch –
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- §§ 2, 3 und 4 des Nds. Gesetzes zur
Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII)
- Satzung für das Jugendamt des Landkreises
Friesland vom 14.06.1993
Unter diesen Voraussetzungen erfolgt die Neubildung
des Jugendhilfeausschusses nach folgendem Verfahren:
A. Stimmberechtigte Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses
Der Kreistag legt für die Dauer der
Wahlperiode durch Beschluss fest, ob dem Jugendhilfeausschuss 10 oder 15
stimmberechtigte Mitglieder angehören sollen.
Dem Kreistag wird empfohlen, die Zahl der
stimmberechtigten Mitglieder wie bisher auf 10 festzulegen. Daraus ergibt sich
folgende Aufteilung:
• 6 Mitglieder des Kreistages oder von ihm
gewählte Frauen und Männer,
die
in der Jugendhilfe erfahren sind und
• 4 Mitglieder, die auf Vorschlag der im
Bereich des Landkreises Friesland
wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag zu
wählen sind.
Vorschlagsberechtigt für die o.g. vier
stimmberechtigten Mitglieder und deren StellvertreterInnen sind neben den auf
Kreisebene zusammengeschlossenen Jugendverbänden sowie den freien
Wohlfahrtsverbänden oder deren Kreisarbeitsgemeinschaft seit dem Inkrafttreten
des SGB VIII am 01.01.1991 auch alle anerkannten und im Bereich des
öffentlichen Trägers wirkenden Träger der freien Jugendhilfe.
Die Vorschläge der Jugendverbände und der
Wohlfahrtsverbände sind gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 2 SGB VIII in Verbindung mit §
2 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen. Gemäß § 3
Nds. AG SGB VIII in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Satzung des Jugendamtes
müssen stimmberechtigte Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören, ihre
Hauptwohnung im Landkreis Friesland und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nds. AG SGB VIII und § 2 Abs. 5 der Satzung des Jugendamtes
sollen die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sowie ihrer Stellvertreter
Frauen sein.
Es sind folgende Vorschläge benannt worden:
|
Mitglieder |
StellvertreterIn |
Funktion |
1. |
Waldemar Janssen (War
bereits Mitglied) |
Christian Keller (War
bereits Mitglied) |
Jugendverband |
2. |
Peter Bünting (War
bereits Mitglied) |
N.N. |
Jugendverband |
3. |
Marianne Rasenack (Neuer
Vorschlag) |
Jan Praßel (Neuer
Vorschlag) |
Wohlfahrtsverband |
4. |
Wilma Fiedler-Hahn (War
bereits Mitglied) |
Petra Meyer-Machtemes (War
bereits Mitglied) |
Wohlfahrtsverband |
Die Vertreter der Jugendverbände unter
Ziffer 1 wurden auf Vorschlag des Kreisjugendrings benannt.
Herr Bünting hat sich direkt beim Landkreis
Friesland gemeldet, der Kreissportbund hat den Vorschlag unter Ziffer 2
bestätigt. Ein Vertreter kann nicht benannt werden.
Die
Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Friesland hat
Herrn Praßel, Frau Fiedler-Hahn und Frau Rasenack als Mitglieder (Reihenfolge
ohne Bewertung) und Frau Meyer-Machtemes als Vertreterin vorgeschlagen.
Der
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wilhelmshaven/Friesland e.V. hat ebenfalls Frau
Rasenack als Mitglied für den Jugendhilfeausschuss benannt.
Die
VertreterInnen unter den Ziffern 3 und 4 sind unter Berücksichtigung einer
paritätischen Besetzung (Soll-Vorschrift) aus den eingegangenen Vorschlägen
aufgeführt worden; die letztliche Entscheidung obliegt dem Kreistag.
B.
Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Gemäß § 4
Nds. AG SGB VIII in Verbindung mit § 3 der Satzung für das Jugendamt des
Landkreises Friesland gehören dem Jugendhilfeausschuss weitere Mitglieder mit
beratender Stimme an, deren Zahl die der stimmberechtigten Mitglieder nicht
überschreiten soll. Die nachfolgend unter laufender Nummer 1 bis 8 aufgeführten
Personen gehören kraft Gesetzes, die unter 9 und 10 aufgeführten Personen auf
Grund der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland dem
Jugendhilfeausschuss an.
Gemäß § 4 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und § 3
Abs. 1 Nr. 3 der Satzung des Jugendamtes sollen die Hälfte der beratenden
Mitglieder Frauen sein.
|
Mitglied |
StellvertreterIn |
Funktion |
1. |
Olaf Meyer-Helfers (War
bereits Mitglied) |
Stefan Thöle (War
bereits Mitglied) |
Leitung des Fachbereich
Familie, Jugend, Schule und Kultur |
2. |
Sandra Gudehus (War
bereits Mitglied) |
N.N. |
Kreisjugendpflegerin |
3. |
Olaf Nack (War
bereits Mitglied) |
Carola Wedel (War
bereits Mitglied) |
VertreterIn der ev.
Kirche |
4. |
Klaus Elfert (War bereits Mitglied) |
N.N. |
VertreterIn der kath.
Kirche |
5. |
Hans-Joachim Vogt (War
bereits Mitglied) |
N.N. |
Lehrkraft |
6. |
Marion Homfeldt (Neues Mitglied) |
N.N. |
ErzieherIn aus einer
Tageseinrichtung für Kinder |
7. |
Elke Rohlfs-Jacob (War
bereits Mitglied) |
Brigitte Kückens (War
bereits Mitglied) |
Kom.
Gleichstellungsbeauftragte |
8. |
Petra Tute (War
bereits Mitglied) |
N.N. |
VertreterIn der
Interessen ausländ. Kinder und Jugendlicher |
9. |
Marion Kromminga-Wiebe (Neues
Mitglied) |
Dr. Rainer du Mesnil de
Rochemont (Neues
Mitglied) |
RichterIn |
10. |
Estelle Haartje (War
bereits Mitglied) |
Milan
Vujičić-Buckl (War
bereits Mitglied) |
BerufsberaterIn |
Das
Landgericht Oldenburg hat Frau Kromminga-Wiebe als beratendes Mitglied und
Herrn Dr. du Mesnil de Rochemont als stellv. beratendes Mitglied benannt.
Die Agentur
für Arbeit hat Frau Haartje als beratendes Mitglied und Herrn Vujičić-Buckl als stellv. beratendes Mitglied
benannt.
Eine paritätische Besetzung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Benennungen zu den Ziffern 3 bis 10 nicht erreicht. Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung zu einer Abweichung von der paritätischen Besetzung (Soll-Vorschrift) und damit verbunden einer unveränderten Übernahme der Rückmeldungen des Landgerichts Oldenburg und der Agentur für Arbeit.
Der Kreistag nahm Kenntnis. – Landrat Ambrosy erläuterte die besondere Rechtsstellung des Jugendhilfeausschusses als gesetzlicher Ausschuss gem. SGB VIII. Seine Besetzung sei vom Gesetzgeber weitgehend vorgegeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig