Nachtrag: 25.10.2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich  180.000,-- Euro im Bereich der Schülerbeförderung wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt.

 

 


Auf die Ausführungen zu TOP 4.1.7 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 26. Oktober 2016 wird verwiesen. Der Kreistag nahm Kenntnis und beschloss wie folgt:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig