Die Kreistagsabgeordneten hatten ihre jeweilige Verpflichtungserklärung zu Beginn der Sitzung ausgehändigt bekommen. Landrat Ambrosy verwies auf die  aus den. §§ 40 – 42 NKomVG zu beachtenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) und erläuterte diese im Detail.  Für evtl. ergänzende Fragen diesbezüglich stehe die Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.

 

Der Landrat verpflichtete sodann per Handschlag alle anwesenden Kreistagsmitglieder persönlich, ihre Aufgaben als Kreistagsabgeordnete/r nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtungserklärungen inklusive datenschutzrechtlicher Ausführungen wurden jeweils unterschrieben der Verwaltung zurück gereicht.

 

 

 .