Beschluss:

Der Wahl bzw. Entsendung von Kreistagsmitgliedern in die in der beigefügten Liste aufgeführten örtlichen und überörtlichen Gremien wird zugestimmt  (aufgeführt sind informatorisch auch Organisationen, für die es einer Beschlussfassung nicht bedurfte.).

 


Der Fachbereich 10/Beteiligungen hatte die Liste „Vertretung des Landkreises Friesland in Ausschüssen außerhalb des Kreistages und in sonstigen Organisationen, denen der Landkreis angehört“, vorbereitet.

 

Nachdem der Niedersächsische Landtag sehr kurzfristig in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016 die Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mit Wirkung ab 1. November 2016  verabschiedet hat, war eine Durchsicht auch hinsichtlich der Entsendungen des Landrates bzw. der Verwaltung nach § 138 NKomVG erforderlich. Auf Seite 1 der Besetzungsliste sind die verschiedenen rechtlichen Grundlagen der Entsendung festgehalten und bei den jeweiligen Institutionen bzw. Gremien vermerkt. – Der Kreistag nahm diese zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu lfd. Nr. 45 Betriebsausschuss Grundstückseigenbetrieb NWK Sanderbusch:

Wie von der Verwaltung vorab mitgeteilt, sollte die Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kreisentwicklung (WTKF)  und des Betriebsausschusses  aus Effizienzgründen personenidentisch sein. Es wurde daher empfohlen, auch den Betriebsausschuss künftig als 11er-Gremium zu führen.

 

Zur Nr. 15 – Aufsichtsrat Friesland-Kliniken gGmbH – bestand auf Vorschlag der Verwaltung Übereinstimmung darin, für die Mitglieder keine Vertreter/innen zu benennen (Haftungsrecht/Kontinuität). Rechtstheoretisch bestehe eine persönliche Haftungspflicht der Mitglieder, die mit ihrem Handeln der Gesellschafterversammlung gegenüber stünden bzw. vertragliche Bindungen mit Dritten eingingen. In diesem Zusammenhang müsse man sich in nächster Zeit grundsätzlich über Fragen des haftungsrechtlichen Versicherungsschutzes verständigen.

 

Bei der Gesellschafterversammlung dagegen handele es sich, so der Landrat auf Nachfrage, um die „Eigentümerversammlung“. Der Gesellschafter Landkreis Friesland habe darin quasi nur 1 Stimme, d. h. es müsse jeweils Einstimmigkeit in der Sache erzielt werden.

 

Zu Nr. 21 – EWE – erläuterte Landrat Ambrosy, dass künftig vss. die Entsendung von stellv. Mitgliedern in den Verbandsausschuss möglich sei; sie müssten Angehörige der Verbandsversammlung sein. Der Kreistag unterbreitete Vorschläge für diese Positionen/sh. Liste.

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Der Kreistag erklärte sich mit einer Gesamt-Abstimmung zu den Wahlen/Entsendungen von Kreistagsmitgliedern  in örtliche und überörtliche Gremien einverstanden. Es erfolgte folgender…

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

(Anm. zu Nr. 12 und 13 Rettungsdienst Friesland gGmbH und Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH:

Die CDU-Fraktion wird hierzu in der KT-Sitzung am 19.12.2016 einen personenidentischen Besetzungsvorschlag für beide Gesellschafterversammlungen unterbreiten, wie es der KT im Oktober 2012 empfohlen hat.).