Beschluss:

Der beigefügten Neufassung der Entschädigungssatzung für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder wird inkl. der Modifizierung in § 3 Abs. 1 (Sitzungsgeldzahlung für Fraktions-/Gruppensitzungen, die der Vorbereitung von Kreisausschuss-Sitzungen dienen) zugestimmt. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2017  in Kraft.

 

 


Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 4.1.3 der KA-Niederschrift vom 26. Oktober 2016  zur Kenntnis. Auch hierzu hatten die Kreistagsmitglieder eine  entsprechend angepasste Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung erhalten.

 

Kreistagsabgeordneter Damm erklärte, nur der Kreistag selbst könne über die Festsetzung der Entschädigungssätze befinden. Jedes der Kreistagsmitglieder sei sich seiner ehrenamtlichen Arbeit für das Mandat und des Verzichts auf private Freizeit bewusst.

 

Die CDU-Fraktion beantrage, die Zahlung des Sitzungsgeldes an Fraktionen und Gruppen nicht generell auf einmal im Monat zu beschränken, sondern an die Anzahl der Kreisausschuss-Sitzungen zu knüpfen. Denn grundsätzlich treffe man sich vor KA-Sitzungen, um diese vorzubereiten.

 

Herr Pauluschke führte aus, der Vorschlag einer neuen Aufwandsentschädigungssatzung resultiere erfreulicherweise aus dem Kreisausschuss der vorangegangenen Wahlperiode.  Man sei dankbar für diese Initiative, mit der dokumentiert werde, dass man diese Sätze für den neuen Kreistag für angemessen halte.

 

Landrat Ambrosy erläuterte, den Fraktionen und Gruppen stünde grundsätzlich  ein Anspruch auf Beschäftigung von oder Entschädigungszahlungen für Mitarbeiter für Fraktionsangelegenheiten zu. Friesland sei einer von wenigen Landkreisen,  in denen diese Forderung bislang nicht erhoben worden sei.  Für diese sparsame Ausgabenpolitik gelte es Dank zu sagen.

 

Herr Pauluschke verwies ergänzend auf die von der Landes-Entschädigungskommission empfohlenen Richtsätze, die allen KTA übersandt wurden bzw. im KT-Infosystem zu dieser Vorlage zur Verfügung stehen.

 

 

Frau Schlieper bekundete die Unterstützung des Vorschlages der CDU-Fraktion durch die Gruppe SPD/GRÜNE/FDP. Auch die Gruppe bereite jede Kreisausschuss-Sitzung vor.

 

Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ über die Satzung inklusive der  in § 3 Abs.1 vorgenommenen Modifizierung (Zahlung von Sitzungsgeldern für Fraktions- bzw. Gruppensitzungen, die der Vorbereitung von Kreisausschuss-Sitzungen dienen) abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 1 Enthaltung