Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Gremium beschließt die Wahlordnung des zukünftigen Kreisjugendparlaments.

 


In Ergänzung zur bereits am 27.09.2016 im Jugendhilfeausschuss und am 05.10.2016 im Kreisausschuss beschlossenen Satzung des Kreisjugendparlaments wurde die hier vorliegende Wahlordnung zur weiteren Regelung der Wahlen formuliert.

 

Da die formalen Hürden bei einer parallel zu den Bundestagswahlen stattfindenden Wahl sehr hoch sind, sprechen sich die Jugendlichen und die Verwaltung des Landkreises Friesland in der vorliegenden Wahlordnung für eine Wahl an allen weiterführenden Schulen sowie zwei schulunabhängigen Wahlorten aus.

Organisatorisch sollen die Wahlen nach den Sommerferien 2017 an jeweils einem Tag in jeder weiterführenden Schule im Landkreis Friesland sowie an zwei Tagen an schulunabhängigen Orten durchgeführt werden.

 

Wählen dürfen alle 12-21 jährigen Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz drei Monate vor der Wahl im Landkreis Friesland haben. Wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen, die zum Wahltermin 13-21 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz im Landkreis Friesland haben und 20 Unterstützerunterschriften von wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen vorweisen können und fristgerecht eingereicht haben.

 

Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Wahlordnung zu entnehmen.

 

 

Frau Gudehus erklärt auf Nachfrage von Herrn Bünting den geplanten Ablauf der Wahlen. Alle Wahlberechtigten - Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 21 Jahren - erhalten auf dem Schriftweg Wahlkarten, auf denen eine Schule im jeweiligen Wahlbezirk als Wahllokal vermerkt ist.

 

Eine digitale Wahl ist im Vorfeld diskutiert worden. Im ersten Wahljahr wird dieses Angebot nicht realisiert; eine Nachrüstung sei grundsätzlich möglich.

Frau Vogelbusch ergänzt, dass digitale Wahlen, wie sie in einigen Bundesländern vorgesehen waren, bislang höchstrichterlich wegen der möglichen Manipulationsgefahr verboten wurden. Insofern sind digitale Wahlen in Friesland vorerst nicht geplant.

 

Die Zahl der laut Wahlordnung geforderten Unterstützerunterschriften ist von der Planungsgruppe, also den Jugendlichen, bestimmt worden. In diesem Bereich unterscheidet sich die Wahlordnung des Jugendparlaments von den Vorgaben des NKomVG. Da die Implementierung des Jugendparlaments ein Projekt der politischen Jugendbeteiligung darstellt, ist diese Abweichung aber unschädlich. Es wird aus pädagogischer Sicht begrüßt, dass die jungen Menschen zur Einholung der Unterstützerunterschriften auf Gleichaltrige zugehen und ins Gespräch kommen müssen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig