Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zustand der Gewässer im Landkreis Friesland

Oberflächengewässer

Die Funktion der ursprünglichen Überschwemmungsbereiche als Wasserrückhalteraum ist durch Gewässerausbau und den Siel- bzw. Pumpbetrieb aufgehoben. Für Schutz und Entwicklung der Fließgewässer sind jedoch auch die Bereiche zu betrachten, die vom aktuellen Hochwassergeschehen nicht mehr erreicht werden.

Naturnahe bzw. naturferne Bäche / Flüsse

Fließgewässer, die in naturnahem bzw. wenig beeinträchtigtem Zustand erhalten oder nur wenig verändert sind, können ihre Funktionen im Landschaftswasserhaushalt (Abflussverhalten, Selbstreinigung etc.) besser wahrnehmen als Fließgewässer, die durch Ausbaumaßnahmen Lauf- bzw. Uferbegradigungen, Ufer- und Sohlbefestigungen u.a. stark verändert wurden

Fast alle Fließgewässer des Landkreises sind naturfern. Lediglich drei Bachabschnitte in Waldgebieten sind als naturnahe Gewässer anzusehen. Das sind 2,1 km oder 0,7 % der gesamten hier dargestellten Fließgewässerlänge von 317,9 km.

Funktionserfüllung der Vegetation im Gewässerrandstreifen

Für eine Funktionserfüllung hinsichtlich der Abschirmung von Stoffeinträgen sind Gewässerrandstreifen erforderlich. Damit sind nicht nur aktiv als Gewässerrandstreifen geplante Nutzungstypen gemeint, sondern auch sich auf das Gewässer günstig auswirkende Biotope, die unabhängig von einer auf das Gewässer bezogenen Planung vorhanden sind, Als günstig werden Wälder, Gebüsche, Sümpfe, Röhrichte, Moorvegetation, Magerrasen, extensives Grünland o.ä. bewertet.

Von der Gesamtlänge der Fließgewässer im Landkreis (318 km) sind nur 35,9 km einseitig und 12,6 km beidseitig mit schützenden Randsteifen einer Breite von mindestens 5 m ausgestattet. Entsprechend der geringen Gesamtlänge handelt es sich meist um sehr kurze Streckenabschnitte. Nach § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes i.V.m. §  58 Niedersächsisches Wassergesetz sind grundsätzlich an allen Gewässern II. Ordnung Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m Breite zu erhalten. Danach ist z.B. eine ackerbauliche Bewirtschaftung dieses Streifens rechtswidrig.

 

Zusammenfassung

Insgesamt sind die hiesigen Oberflächengewässer in einem schlechten ökologischen Zustand. Die Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie die nahezu allenorts vorhandenen künstlich geschaffenen bzw. veränderten friesischen Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen, kann nicht erfüllt werden. Allerdings liegt unser Landkreis auch in einer Kulturlandschaft, die im Zuge der Landgewinnung und zur Urbarmachung der wasserhaltigen Moorstrukturen schon vor vielen hundert Jahren grundsätzlich entstanden ist. Hierzu war es eben nötig, eine gezielte und effektive Entwässerung zu betreiben.

 

Dieses damals gesellschaftlich gewollte Erbe, welches heute noch für die hier lebenden Menschen die Versicherung vor Flutungen ist, steht dennoch im Fokus neuer Denkansätze. Nach heutigem Kenntnisstand lassen sich die unterschiedlichen Interessenslagen der Menschen in der Landwirtschaft, der Menschen zur Sicherung des Eigentums und des Naturschutzes miteinander vereinen.

 

Dies ist auch Ziel des Landkreises Friesland und findet sich definiert als Handlungsschwerpunkt 4.11 des mittleren Entwicklungsziels 4. In 2016 konnte bspw. das Renaturierungsprojekt „Revitalisierung der Woppenkamper Bäke“ abgeschlossen werden. Dabei wurden etwa 400 m Gewässerstrecke renaturiert. Basierend auf den Ergebnissen des Landschaftsrahmenplans entwickelt der Fachbereich Umwelt derzeit ein Kompensationsmodell zur Stärkung des Biotopverbunds. Konkret geht es darum, in Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft, den Entwässerungsverbänden, den Naturschutzverbänden und dem Landkreis Möglichkeiten zu finden, die den Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen reduzieren und dem Naturschutz sowie der Gewässerunterhaltung zuträglich sind. Ziel der Kreisverwaltung ist es Anfang 2017 einen ersten Abstimmungsentwurf vorzulegen und anlässlich der im Mai 2017 in der Jaderegion stattfindenden Gewässerwoche das erste Projekt zu starten.

Grundwasser

Die Quantität der Grundwasserneubildung und die Nitratauswaschungsgefährdung werden als Maß für mögliche stoffliche Beeinträchtigungen des neugebildeten Grundwassers betrachtet.

Es zeigt sich, dass in den Geestgebieten große Bereiche hoher Nitratauswaschungsgefährdung (Stufe 4-5) bestehen.

Gerade in den Geestbereichen liegen jedoch die Schutzgebiete der hiesigen und umliegenden Wasserwerke. Da die Nitratbelastung im Trinkwasser ein zunehmendes Problem darstellt, hat der Kreistag die Verwaltung mit der Verbesserung des Grundwasserschutzes beauftragt. Trotz der im Vergleich zu den anderen im Nordwesten liegenden Landkreisen noch mäßigen Nitratwerte ist das Problem latent. Vor allem wenn man weiß, dass angesichts der hier vorherrschenden Geologie das Nitrat erst in vielen Jahren den Grundwasserleiter erreicht. Ziel muss es daher sein, bereits heute die Weichen für eine langfristige Sicherung unseres Trinkwassers zu stellen.

Derzeit schränkt die in Deutschland geltende Rechtslage die Möglichkeiten der Kreisverwaltung einen effektiven Grundwasserschutz zu betreiben jedoch wesentlich ein. Wie sehr sich der hiesige Rechtsrahmen auf die Bemühungen um den Gewässerschutz auswirkt, zeigt der internationale Vergleich. Im EU-Raum liegt Deutschland an vorletzter Stelle hinsichtlich der Nitratbelastungen im Grundwasser (nur Malta liegt dahinter). Insofern hat die EU derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt.