Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die vorgelegte Darstellung der Haushaltsplanung des Jobcenters Friesland für 2017 wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2017 beschlossen.

 


Herr Bruns erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Haushaltsplanung des Jobcenters Friesland für das Jahr 2017.

Das Gesamtbudget für das Jobcenter Friesland beträgt 2017 ca. 46,69 Millionen Euro. Dieses teilt sich auf in ca. 38,06 Millionen Euro für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und ca. 8,63 Millionen Euro für die Ausgaben im Bereich der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (ca. 1,89 Millionen Euro) und in Verwaltungskosten (ca. 6,74 Millionen Euro).

Leistungen für Arbeitslosengeld II (ohne Kosten der Unterkunft):

Durch die Anpassung der Regelsätze zum 01.01.2017 werden die Ausgaben in diesem Bereich stark beeinflusst. Die Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II wird in 2017 um ca.1.200 Personen ansteigen, die als Asylberechtigte anerkannt werden. Die geplante Finanzierung aus dem Bundeshaushalt beträgt 23.365.000 Euro.

Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung:

Die Kosten werden im vergleich zum Vorjahr steigen. Verantwortlich ist die Anpassung des Bundesheizkostenspiegels und die Erhöhung der Anzahl der Leistungsberechtigten durch die Anerkennung der Asylberechtigten. Die geplante Finanzierung aus dem Bundeshaushalt beträgt 4.884.100 Euro, aus dem Landeshaushalt 1.243.737,73 Euro und aus dem kommunalen Haushalt beträgt die geplante Finanzierung 8.372.162 Euro.

Einmalige Leistungen:

Es handelt sich hier um die Erstausstattung von Wohnungen, die Erstausstattung bei Schwangerschaft und orthopädische Hilfsmittel. Auch hier wird mit einer Ausgabensteigerung gerechnet begründet durch die Zunahme der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften. Die geplante Finanzierung aus dem Bundeshaushalt beträgt 500 Euro und aus dem kommunalen Haushalt 190.000 Euro.

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit:

Die endgültige Festsetzung der Eingliederungsmittel-Verordnung ist für Ende Dezember 2016 angekündigt. Die geplante Finanzierung aus dem Bundeshaushalt beträgt 1.887.624 Euro.

Verwaltungskosten:

Der aufgeführte Betrag der Finanzierung ist zunächst als vorläufig zu betrachten. Die endgültige Festsetzung der Eingliederungsmittel-Verordnung für 2017 ist Ende Dezember 2016 zu erwarten. Die geplante Finanzierung aus dem Bundes- und Landeshaushalt beträgt 5.844.692 Euro, aus dem kommunalen Haushalt 896.318 Euro. 1. Kreisrätin Vogelbusch merkt an, dass sich die Höhe der Verwaltungskosten unter anderem darin begründet, dass wenige Kunden auf einen Berater fallen. Dieses führt zu einer engen Begleitung der Kunden und eine häufige Kundenfrequenz. Herr Bruns sagt, dass es ab Januar 2017 eine neue Entgeltordnung gibt, die eine neue Bewertung der Stellen mit sich zieht. Im Februar 2017 ist eine Tariferhöhung vorgesehen.

 


Abstimmungsergebnis:

Nach Aufruf der Vorlage durch die Vorsitzende wurde der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.