Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem vorgelegten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2017 mit seinen geschäftspolitischen Schwerpunkten wird zugestimmt.

 


Frau Burkhardt erläutert anhand der Sitzungsvorlage das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2017 des Fachbereiches Jobcenter.

Als Einflussfaktoren werden die voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarktes, die aktuelle Kundenstruktur im Jobcenter, die Ziele für 2017 und die personellen und finanziellen Ressourcen berücksichtigt. Hier werden im Geschäftsjahr 2017 weiterhin die folgenden drei Ziele verfolgt:

Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Der Arbeitsmarkt wird sich im Jahr 2017 weiterhin positiv entwickeln. Aktuell prognostiziert die Bundesregierung eine Steigerung des Bruttoinlandproduktes (BIP) in Höhe von 1,4%. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wird weiter steigen, die höchsten Beschäftigungsgewinne werden im Dienstleistungsgewerbe zu verzeichnen sein. Es ist mit einem Beschäftigungsaufbau im Sektor „Handel, Verkehr, Gaststätten und im Baugewerbe zu rechnen, dies gilt ebenso für die Informations- und Kommunikationsbranche. Zu den besonderen Zielgruppen gehören Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, Ältere, Frauen- im Besonderen Alleinerziehende und Ausländer / Migranten. 60 % der im Jobcenter Friesland betreuten Personen zwischen 25 und 49 Jahren haben verfügt über keinen Berufsabschluss.

KTA Zerth stellt die Frage, wie viele der Personen, die über keinen Berufsabschluss verfügen, auch keinen Schulabschluss haben.

Frau Burkhardt antwortet, dass 40 % dieser Personen über keinen Schulabschluss verfügen. Der nachträgliche Erwerb eines anerkannten Abschlusses erhöht die Chancen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit erheblich. Hierauf wird im Jahr 2017 ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Es werden bei der Aushändigung von Bildungsgutscheinen im Jahr 2017 Schwerpunkte in den Bereichen Dienstleistungen, in gewerblich- technischen Bereichen und in Pflege und Gesundheit gesetzt. Das Angebot für Personen mit Fluchthintergrund wird die Kombination von Spracherwerb und Heranführung an den Arbeitsmarkt mittels niederschwelliger berufspraktischer Kenntnisvermittlung beinhalten.

KTA Sudholz merkt an, dass die Kinderbetreuung in den Kindergärten über die Kommunen flexibler gestaltet werden müsste, um den Eltern die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme zu erleichtern.

KTA Janßen fragt, ob die Arbeitgeber im Bezug auf die besondere Betreuung der Arbeitnehmer eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Frau Burkhardt antwortet, dass es im Bereich der unter 25-jährigen Personen ein Bonusprogramm zugunsten der Arbeitgeber gibt, und dieser Personengruppe Sozialpädagogen als Begleitung zur Verfügung gestellt werden.

Herr Bruns erklärt, dass die Persönlichkeit des Menschen oftmals auch ausschlaggebend ist, in der Lage zu sein, einen Schul- oder Berufsabschluss zu erlangen.

 


Abstimmungsergebnis:

Nach Aufruf der Vorlage durch die Vorsitzende wurde der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.