Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Erlass einer Richtlinie für eine allgemeine Vorschrift im Zuge der Kommunalisierung des ÖPNV zum 01.01.2017 wird zugestimmt.

 


Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.11 der KA-Niederschrift vom 14. Dezember 2016 zur Kenntnis. Landrat Ambrosy erläuterte, der Landkreis Friesland sei im ÖPNV zukünftig nicht mehr nur Aufgaben-, sondern auch Kostenträger. Bisher erhielten die Busunternehmen die Zuschüsse für den Schülertransport vom Land.  Für eine europarechtliche und wettbewerbsrechtliche Beordnung benötige man eine Ermächtigungsgrundlage, die mit der nun zu verabschiedenden Richtlinie geschaffen werde.

 

Nach Abschluss der Beratungen auf Landesebene wären  für die Aufgabenträger vor Ort letztlich nur rd. 6 Wochen Zeit für eine Umsetzung der Neuordnung verblieben. Dieser Zeitraum sei zu kurz bemessen, wenn der Landkreis die Chance nutzen wolle, den ÖPNV in Friesland auf völlig neue Füße zu stellen.

 

Bis auf einige Streckenangebote in der Touristensaison bestehe der ÖPNV in der Region quasi nur aus den Verbindungen der Schülerbeförderung. Ziel sei es, eine deutliche Verbesserung des Angebotes zu erreichen. Das Land Niedersachsen habe für die Landkreise als Aufgabenträger nicht nur Mittel in Höhe der bislang gezahlten Zuschüsse frei gegeben, sondern darüber hinaus insgesamt 20 Mio. Euro; auf Friesland entfalle daraus ein Anteil von rd. 350.000,-- Euro für die Verbesserung des ÖPNV. Ferner stünden die sog. Regionalisierungsmittel zur Verfügung.

 

Für die Planung der künftigen Neuausrichtung bedürfe es zunächst eines Nahverkehrsplans, der in 2017 gemeinsam erarbeitet und politisch begleitet  werden solle. Im Haushaltsentwurf habe die Verwaltung Mittel für die Erstellung des Nahverkehrsplans vorsorglich bereits berücksichtigt. Neben dem Schülerverkehr und der allgemeinen Verbesserung des ÖPNV  solle der Plan auch die Verbindung von Bus und Schiene, die Verknüpfungen zum ZVBN (Zweckverband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen) usw. darstellen.  Nach Möglichkeit solle der Nahverkehrsplan ab 2018  in Kraft treten.

 

KTA Ratzel hinterfragte, ob die Höhe der vom Land übertragenen Mittel zukünftig unverändert bliebe, falls sich Einsparungen durch eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung vor Ort ergäben. – Landrat Ambrosy erklärte, die Summe sei gesetzlich auf Basis von jährlichen Durchschnittsbeträgen manifestiert. Vor diesem Hintergrund gehe man davon aus, dass die Mittel ohne Abzüge auch in Folgejahren gezahlt würden und Effizienzgewinne ggf.  für weitere Verbesserungen des ÖPNV vor Ort genutzt werden könnten.

 

Der Kreistag fasste folgenden …

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig