Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


In der Sitzung des Fachausschusses am 14.10.2015 wurde kurz vorgestellt, dass die Variantenuntersuchung durch das mit der Planung betraute Planungsbüro BK Projektmanagement Oldenburg ergeben hat, dass die Lage einer Radverkehrsanlage an der Ostseite (Seite der Deponie) der Kreisstraße zu präferieren ist (sowohl die raumstrukturelle als auch die verkehrliche und die sicherheitstechnische Bewertung sprechen für die Ostseite neben den Belangen des Landschaftsschutzes).

Nun ist ein Konzept fertiggestellt, das mit Behörden und Verbänden im Dezember erörtert und im Bauausschuss der Stadt Varel am 01.02. vorgestellt wurde. Auf dieser Basis würde das Büro die Entwurfspläne erarbeiten, damit anschließend noch vor Einleitung des förmlichen Planfeststellungsverfahrens der guten Tradition folgend eine Informationsveranstaltung für die Anlieger vorgenommen werden kann.

 

Mit der Radverkehrsanlage an der Kreisstraße 113 auf einer Länge von gut einem Kilometer von der Bundesstraße 437 bis zum Ortsteil Neuwangerooge, Varel, folgen wir einem lange gehegten Wunsch, die Verkehrsverhältnisse für den Radfahrer im genannten Bereich zu verbessern.

 

Das Konzept sieht die Herstellung einer Nebenanlage mit einer Breite von 2,0 m vor, die am Ortseingang Neuwangerooge aufgehoben wird. Dort ist derzeit eine Querungshilfe vorgesehen, in der geschlossenen Ortschaft wird der Radfahrer auf die Fahrbahn geführt. Würde die Planung wie derzeit dargestellt umgesetzt, ergibt sich jedoch für den Fußgänger eine Lücke zwischen dem Bestand innerorts und der neu herzustellenden Radverkehrsanlage von ca. 135 m, so dass noch eine Abstimmung mit der Stadt Varel dahingehend erfolgt, ob der Gehweg innerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt auf Kosten der Stadt Varel entsprechend verlängert wird, so dass hier eine durchgehende (Gehweg-)Verbindung entstünde.

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises sind vorbehaltlich der Beschlussfassung der politischen Gremien Haushaltsmittel für 2018 (Grunderwerb 50.000 €) und 2019 (Baukosten 450.000 €) eingestellt.

 

 

Herr Hinrichs präsentiert das derzeitige Konzept der Radwegplanung anhand von Übersichtsplänen, die den Verlauf der Radwegtrasse darstellen. Auf Nachfrage von KTA Michaelis erläutert er die seinerzeitigen Beweggründe (Naturschutz, geringerer Grunderwerb, gute verkehrliche Anbindung an die B 437), die für die Ostseite bei der durchgeführten Variantenuntersuchung den Ausschlag gaben, auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Deponiezufahrt. Mit der Stadt Varel werde noch dahingehend verhandelt, ob die Nebenanlage verkehrlich sinnvoll bis zum vorhandenen Gehweg im Ortsteil Neuwangerooge durchgebaut werde, auf Nachfrage von KTA Ratzel begründet er, warum verkehrlich die Führung des Radfahrers auf die Fahrbahn am Ortseingangsbereich sinnvoll sei.

 

Auf Nachfrage von KTA Krettek hinsichtlich der Auswirkungen der möglichen Ortsumgehung Varel erläutern Landrat Ambrosy, Herr Hinrichs und Herr Buchholz, dass es sich hierbei um ein Vorhaben handele, das bei Realisierung natürlich auch Auswirkungen auf die entsprechenden Kreisstraßen habe. Eine Vorabstimmung mit der Stadt Varel habe aber ergeben, dass man auch dort eine Fortsetzung der Radwegplanung bevorzuge, denn das Projekt der Ortsumgehung habe –ungeachtet der Tatsache, dass bislang weder eine Planung begonnen worden sei geschweige denn eine Trasse festgelegt sei- mittel- bzw. eher langfristigen Charakter, so dass eine Planung derzeit sehr wohl sinnvoll sei. Sollte entgegen der Erwartung eine Festlegung der Trasse kurzfristig erfolgen, könne man im Verlaufe der weiteren Planung ggf. darauf reagieren.

 

 

Die Planung wird befürwortend zur Kenntnis genommen.