Beschluss:

1.            Der in der Anlage zum WTKF-Protokoll vom 08.02.2017 beigefügte Betrauungsakt für die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH wird beschlossen.

2.            Die Verwaltung wird ermächtigt, künftige redaktionelle Anpassungen des Betrauungsaktes vorzunehmen, soweit diese für eine rechtssichere bzw. rechtskonforme Betrauung notwendig sind.

 

 


Es wird auf die Ausführungen zu TOP 3.1.2 des Kreisausschusses vom 15.02.2017 verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.