Sitzung: 22.02.2017 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0073/2017
Beschluss:
- Der Kreistag
beschließt den Jahresabschluss 2012 des Landkreises Friesland in der
vorgelegten Fassung.
- Die Überschüsse
des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres
werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem
Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
- Der Kreistag
erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2012
Entlastung.
Landrat Ambrosy verlässt zur
Abstimmung den Vortragsraum.
Es wird auf die Ausführungen zu TOP 3.1.3 des Kreisausschusses vom 15.02.2017 verwiesen.
KTA Just fragt nach, wie hoch der Soll-Fehlbetrag ist bzw.
wie weit dieser abgebaut wurde.
KTA Pauluschke beantwortet, dass dieser soweit abgebaut ist, dass es keine
Liquiditätskredite mehr gibt. Dieses geht aus der Prüfung 2012 hervor.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Landrat Ambrosy kehrt in den Vortragsraum zurück.