Beschluss:

  1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2012 des Landkreises Friesland in der vorgelegten Fassung.
  2. Die Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.
  3. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2012 Entlastung.

 

 

 


Landrat Ambrosy verlässt zur Abstimmung den Vortragsraum.

 

Es wird auf die Ausführungen zu TOP 3.1.3 des Kreisausschusses vom 15.02.2017 verwiesen.

 

KTA Just fragt nach, wie hoch der Soll-Fehlbetrag ist bzw. wie weit dieser abgebaut wurde.

KTA Pauluschke beantwortet, dass dieser soweit abgebaut ist, dass es keine Liquiditätskredite mehr gibt. Dieses geht aus der Prüfung 2012 hervor.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

 

Landrat Ambrosy kehrt in den Vortragsraum zurück.