Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das dienstliche Interesse an der Ausübung von Nebentätigkeiten und ehrenamtlichen Tätigkeiten des Landrates wird anerkannt und bestätigt

Die Inanspruchnahme von Personal, Einrichtungen und Material im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebentätigkeiten und ehrenamtlichen Tätigkeiten des Landrates wird genehmigt.

Auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes für die Inanspruchnahme von Personal, Einrichtungen und Material im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebentätigkeiten und ehrenamtlichen Tätigkeiten des Landrates wird grundsätzlich verzichtet, weil die Durchführung der Arbeit im Interesse des Landkreises ist. Dennoch wird versucht, wo immer es geht, Kostenerstattungen zu realisieren

 

 

 


Landrat Ambrosy verlässt den Vortragsraum.

 

Es wird auf die Ausführungen zu TOP 3.1.9 des Kreisausschusses vom 15.02.2017 verwiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

 

Landrat Ambrosy kehrt in den Vortragsraum zurück.