Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die Koordinierungsstelle zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich zum 01.08.2017 zu besetzen und mit den Gemeinden und Städten die Sprachkoordinatoren abzustimmen.

 

 

 


Die neue Richtlinie über die Gewährung  von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich (Erlass d. MK v. 07.01.2016 – 21-51 303/8) des Kultusministeriums ist vom 01.04.2016 bis zum 31.12.2019 gültig. Anträge müssen jeweils für ein Kita-Jahr gestellt werden.

 

Der Landkreis Friesland hat fristgerecht einen Antrag gestellt sowie ein regionales Konzept eingereicht. Mit Zuwendungsbescheid vom 01.02.2017 steht dem Landkreis Friesland eine Zuwendung für den Förderzeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2017 bis zur Höhe von 99.285,53 € zur Verfügung (Personal- und Sachmittel).

 

Es ist geplant, eine Koordinierungsstelle (0,5 AK) beim Landkreis anzusiedeln und Sprachkoordinatoren je Stadt/Gemeinde zu stellen.

 

In Absprache mit den Städten und Gemeinden wird eine Person, vorzugsweise die bereits Vorort tätig ist und somit über Expertise verfügt, als Sprachkoordinator/in ausgewiesen.

 

Die Stunden werden beim bisherigen Anstellungsträger aufgestockt. Mit dem Anstellungsträger wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die das Arbeitsverhältnis detailliert beschreibt. Die Mittel aus dem o.g. Förderbescheid werden somit weitergeleitet.

 

Dies wird für jede kreisangehörige Stadt bzw. Gemeinde vorgenommen, so dass die Kindertagesstätten konkrete Ansprechpartner haben. Die Stundenaufstockung wird prozentual nach der Anzahl der 3 – 6 jährigen Kinder in der Stadt bzw. Gemeinde berechnet.

 

Aufgrund des kurzen Zeitraumes dieser Förderung (bis zum 31.07.2017) ist es geplant, die Koordinierungsstelle (LK Friesland) erst im neuen Kita-Jahr (zum 01.08.2017) zu besetzen. Da eine jährliche Antragsstellung gegeben ist, können die Arbeitsverträge nur jährlich befristetet werden. Sobald die Koordinierungsstelle besetzt ist, kann diese in die Gespräche mit den Städten und Gemeinden gehen, um Sprachkoordinatoren vor Ort zu ergründen und das Konzept weiter zu erarbeiten.

 

Herr Meyer-Helfers geht auf die neue Sprachförderrichtlinie in

Kindertagesstätten ein. Das Ziel ist es, die Stelle zum 01.08.2017 zu

besetzen und den Zeitraum bis dahin für die Vorarbeiten zu nutzen.

 

Dabei geht er auf Nachfrage auf die verschiedenen Problemlagen ein, die bis dahin noch zu klären sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: