Sitzung: 13.03.2017 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0100/2017
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt die Koordinierungsstelle zur Förderung alltagsintegrierter
Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich zum 01.08.2017 zu
besetzen und mit den Gemeinden und Städten die Sprachkoordinatoren abzustimmen.
Die neue
Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung
im Elementarbereich (Erlass d. MK v. 07.01.2016 – 21-51 303/8) des
Kultusministeriums ist vom 01.04.2016 bis zum 31.12.2019 gültig. Anträge müssen
jeweils für ein Kita-Jahr gestellt werden.
Der Landkreis
Friesland hat fristgerecht einen Antrag gestellt sowie ein regionales Konzept
eingereicht. Mit Zuwendungsbescheid vom 01.02.2017 steht dem Landkreis
Friesland eine Zuwendung für den Förderzeitraum vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
bis zur Höhe von 99.285,53 € zur Verfügung (Personal- und Sachmittel).
Es ist geplant,
eine Koordinierungsstelle (0,5 AK) beim Landkreis anzusiedeln und
Sprachkoordinatoren je Stadt/Gemeinde zu stellen.
In Absprache mit
den Städten und Gemeinden wird eine Person, vorzugsweise die bereits Vorort
tätig ist und somit über Expertise verfügt, als Sprachkoordinator/in
ausgewiesen.
Die Stunden
werden beim bisherigen Anstellungsträger aufgestockt. Mit dem Anstellungsträger
wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die das Arbeitsverhältnis
detailliert beschreibt. Die Mittel aus dem o.g. Förderbescheid werden somit
weitergeleitet.
Dies wird für
jede kreisangehörige Stadt bzw. Gemeinde vorgenommen, so dass die
Kindertagesstätten konkrete Ansprechpartner haben. Die Stundenaufstockung wird
prozentual nach der Anzahl der 3 – 6 jährigen Kinder in der Stadt bzw. Gemeinde
berechnet.
Aufgrund des
kurzen Zeitraumes dieser Förderung (bis zum 31.07.2017) ist es geplant, die
Koordinierungsstelle (LK Friesland) erst im neuen Kita-Jahr (zum 01.08.2017) zu
besetzen. Da eine jährliche Antragsstellung gegeben ist, können die
Arbeitsverträge nur jährlich befristetet werden. Sobald die
Koordinierungsstelle besetzt ist, kann diese in die Gespräche mit den Städten
und Gemeinden gehen, um Sprachkoordinatoren vor Ort zu ergründen und das
Konzept weiter zu erarbeiten.
Herr
Meyer-Helfers geht auf die neue Sprachförderrichtlinie in
Kindertagesstätten
ein. Das Ziel ist es, die Stelle zum 01.08.2017 zu
besetzen
und den Zeitraum bis dahin für die Vorarbeiten zu nutzen.
Dabei geht er auf Nachfrage auf die
verschiedenen Problemlagen ein, die bis dahin noch zu klären sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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