Herr Warner bittet die Anwesenden um ein Votum hinsichtlich des seinerseits bereits in der Sitzung des Umweltausschusses vom 28.11.2016 vorgebrachten Anliegens. Hierzu wird auf das Antwortschreiben der unteren Waserbehörde an Herrn Warner vom 13.03.2017 verwiesen. Eine Abschrift dieses Schreibens wurde im Vorfeld der Sitzung an alle Mitglieder des Umweltausschusses verteilt.

 

Herr Meier stellt den Sachverhalt sowie das Ergebnis der Prüfung durch die untere Wasserbehörde dar. Aus wasserrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf.

 

Herr Damm bestärkt die Auffassung von Herrn Warner und betont, dass er im Rahmen einer durchgeführten Ortsbegehung durchaus an einigen Stellen des Gewässers den Bedarf einer ordnungsgemäßen Aufreinigung sieht.

 

Nach erneuter Stellungnahme durch Herrn Meier wird durch Herrn Landrat Ambrosy festgehalten, dass seitens der unteren Wasserbehörde keine rechtliche Handlungsbefugnis besteht. Er sichert jedoch eine weitere Prüfung der Angelegenheit durch den Fachbereich Straßenverkehr, insbesondere im Hinblick auf die Unterhaltungsintervalle sowie die Durchführung der Aufreinigung, zu. Herr Warner erhält über das Ergebnis eine schriftliche Antwort.