Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, kreiseigene Flächen auch weiterhin auf eine naturschutzfachliche Eignung hin zu überprüfen und nach Möglichkeit einer entsprechenden Verwendung und Nutzung zuzuführen.

 


 

Die AfD-Fraktion im Kreistag Friesland hat unter dem 20. Dezember 2016 folgenden Antrag gestellt:

 

„Das Land Niedersachsen verfügt über ca. 250.000 ha nicht genutzte Flächen, die sich im Eigentum des Landes befinden.

 

Diese Flächen sollten zur Nutzung der Naturschützer NABU und BUND sowie der Jägerschaft angedient werden. Die Flächen sollen als Blütenstreifen und Grünflächen gestaltet werden. Zur Erhaltung von Pflanzen und Insekten, Bienen und Vögeln leistet dieser Beschluss einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unserer einheimischen Flora und Fauna.“

 

Die AfD-Fraktion schlägt deshalb vor:

 

  1. Das bisherige, geduldete, Bewirtschaften der Flächen ist mit Wirkung des Kreistagsbeschlusses untersagt.

 

  1. Den Verbänden NABU, BUND und der Jägerschaft des Kreises Friesland werden die bisher ungenutzten Flächen zur kostenlosen Verfügung überlassen. Die Verbände werden verpflichtet, die Hege und Pflege verantwortungsvoll im Sinne des Naturschutzes zu realisieren. Auf Anforderung ist dem Kreistag Friesland hier durch die Verbände Rechenschaft zu geben.

 

Die Kreisverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Kreisverwaltung (hier Fachbereich Straßenverkehr) verfügt naturgemäß über Grundstücksflächen, auf denen sich die Verkehrsflächen der Kreisstraßen und deren Nebenanlagen befinden. Die Ränder dieser  Flächen („Straßenränder“) sind grundsätzlich aus Verkehrssicherheits- und -unterhaltungsgründen nicht dafür geeignet, als Blühstreifen hergerichtet zu werden. Eine Ausnahme stellen hier ggf. Verkehrsinseln oder die Innenbereiche von Kreisverkehrsanlagen dar, die schon in der Vergangenheit, nach Absprache mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (die bekanntlich die technische Verwaltung der Kreisstraßen übernimmt) für solche oder ähnliche Zwecke meist den Gemeinden zur Verfügung gestellt worden sind.

 

Es ist richtig, dass sich aus der Veränderung von Straßenführungen und/oder Verlegungen von Fahrbahnen in der Vergangenheit Flurstücke gebildet haben, die ggf. noch im Besitz des Landkreises sind, aber keiner bestimmten Nutzung unterliegen (Restflächen). Bestenfalls sind diese Flurstücke aber auf Wunsch an etwaige Anlieger veräußert worden. In anderen Fällen werden sie im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren verwertet.

 

Diese Flächen erfahren jedoch keine geduldete Nutzung durch Dritte, sondern liegen entweder brach oder werden ohnehin als Grünstreifen oder Grünfläche von der Straßenmeisterei  unterhalten und gepflegt. Zumeist handelt es sich hierbei um kleine bis sehr kleine Flächen, die verstreut an den Kreisstraßen liegen.

 

Nunmehr diese Restflächen zu ermitteln und dann auf ihre Nutzbarkeit als Blühstreifen  zu überprüfen, stellt einen nicht unerheblichen Aufwand dar, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen ist.

 

Zudem besitzt die Kreisverwaltung (hier Fachbereich Umwelt) Grundstücksflächen, die über Flurbereinigungsverfahren, Grundstücksübertragungen oder Ankauf erworben wurden.

 

Sämtliche Flächen befinden sich an oder in gesetzlich geschützten Gebieten.

Die Verwendung und Nutzung der Flächen erfolgt ausschließlich nach naturschutzrechtlichen Grundsätzen.

 

Fazit:

Tatsächlich liegen bereits große kreiseigene Flächenanteile in einer dem Naturschutz zuträglichen Verwendung und Nutzung. Während die Restflächen von wesentlich sehr kleiner Größe sind, entlang der Verkehrswege liegen und damit aus naturschutzfachlicher Sicht nur von geringem Wert sind. Hier liegt das Augenmerk richtiger Weise auf das Verschönerungspotential von Verkehrsinseln und den Innenbereichen von Kreisverkehren. 

 

Im Umweltausschuss erläutert Herr Harms die Hintergründe des seitens der AfD gestellten Antrages und ergänzt, dass neben den Flächen an Kreisstraßen insbesondere auch Flächen an Wegrändern und Fahrradwegen gemeint waren.

 

Herr Meier erläutert ergänzend zu den Informationen der Vorlage, dass die Nutzung der Flächen an Wegrändern in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde fällt. Die Thematik wird in den kreisangehörigen Gemeinden bereits aufgegriffen. Eine entsprechende Arbeitsgruppe hat sich bereits gebildet. Diese wird geleitet vom Landvolkverband Friesland/Wesermarsch und besteht zurzeit aus Landwirten, Jägern, Imkern, Gemeindevertretern und der unteren Naturschutzbehörde. Sie ist aber offen für jeden Interessierten. Es finden regelmäßig Arbeitstreffen statt.

 

In der Gemeinde Zetel fand im März eine Informationsveranstaltung für den Runden Tisch des Landkreises zum Thema „Blühstreifen“ statt. Auch die Städte Varel und Schortens sowie die Gemeinden Zetel und Wangerland sind bereits aktiv geworden.

 

Grundsätzlich besteht seitens der Mitglieder des Umweltausschusses der Konsens, dass der Anlage und Erweiterung von naturnahen Flächen an geeigneten Orten eine hohe Bedeutung zukommt und dies weiterhin seitens der Kreisverwaltung forciert werden soll.

 

Herr Landrat Ambrosy führt aus, dass das seitens der Arbeitsgruppe erarbeitete  Konzept „Errichtung von Blühstreifen“ dem Umweltausschuss vorgestellt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig