Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Landkreis Friesland benennt den Landwirtschaftsmeister Hans Harms-Janssen, Funnens 8, 26434 Wangerland, als Kandidaten für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter für das Landwirtschaftsgericht beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.

 


Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht beim Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg) endete mit Ablauf des 09. Juni 2016. Daher wurde bereits am 08.10.2015 ein gleichlautender Beschluss seitens des Kreistages des Landkreises Friesland gefasst. Mit Schreiben vom 07.02.2017 teilte das Nds. Oberverwaltungsgericht nunmehr mit, dass aufgrund eines Verfahrensfehlers eine Neuwahl der ehrenamtlichen Richter erforderlich ist. Zur Vorbereitung der Neuwahl bittet das Nds. Oberverwaltungsgericht um die Übermittlung des Wahlvorschlages für den Landkreis Friesland.

 

Bei den Kandidaten muss es sich um einen Landwirt handeln, der den Vorschriften der §§ 20 bis 23 der Verwaltungsgerichtsordnung hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen genügt. Er muss innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes tätig sein und besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebsführung haben.

 

Nach Beteiligung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird empfohlen, dem Oberverwaltungsgericht erneut Herrn Hans Harms-Janssen, Funnens, für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter vorzuschlagen.

 

Herr Harms-Janssen ist bereit, im Falle seiner Wahl das Amt des ehrenamtlichen Richters beim Flurbereinigungsgericht wahrzunehmen. Die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme eines solchen Amtes werden von Herrn Harms-Janssen erfüllt.

 

Dem Wahlvorschlag müssen mindestens 2/3 der Mitglieder des Kreistages zustimmen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter endet 5 Jahre nach dem Tag der erneuten Wahl durch den Wahlausschuss.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig