Sitzung: 21.03.2017 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0111/2017
Beschluss:
Der Landkreis Friesland benennt den Landwirtschaftsmeister Hans
Harms-Janssen, Funnens 8, 26434 Wangerland, als Kandidaten für die Neuwahl der
ehrenamtlichen Richter für das Landwirtschaftsgericht beim Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter für Flurbereinigung
(Flurbereinigungsgericht beim Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg) endete mit
Ablauf des 09. Juni 2016. Daher wurde bereits am 08.10.2015 ein gleichlautender
Beschluss seitens des Kreistages des Landkreises Friesland gefasst. Mit
Schreiben vom 07.02.2017 teilte das Nds. Oberverwaltungsgericht nunmehr mit,
dass aufgrund eines Verfahrensfehlers eine Neuwahl der ehrenamtlichen Richter
erforderlich ist. Zur Vorbereitung der Neuwahl bittet das Nds.
Oberverwaltungsgericht um die Übermittlung des Wahlvorschlages für den
Landkreis Friesland.
Bei den Kandidaten muss es sich um einen Landwirt handeln, der den
Vorschriften der §§ 20 bis 23 der Verwaltungsgerichtsordnung hinsichtlich der
persönlichen Voraussetzungen genügt. Er muss innerhalb eines
landwirtschaftlichen Betriebes tätig sein und besondere Erfahrungen in der
landwirtschaftlichen Betriebsführung haben.
Nach Beteiligung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird empfohlen,
dem Oberverwaltungsgericht erneut Herrn Hans Harms-Janssen, Funnens, für die
Wahl zum ehrenamtlichen Richter vorzuschlagen.
Herr Harms-Janssen ist bereit, im Falle seiner Wahl das Amt des
ehrenamtlichen Richters beim Flurbereinigungsgericht wahrzunehmen. Die
erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme eines solchen Amtes werden von
Herrn Harms-Janssen erfüllt.
Dem Wahlvorschlag müssen mindestens 2/3 der Mitglieder des Kreistages
zustimmen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter endet 5 Jahre nach dem Tag
der erneuten Wahl durch den Wahlausschuss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig