Sitzung: 16.03.2017 Betriebsausschuss Grundstückseigenbetrieb NWK
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0113/2017
Beschluss:
Der Eintragung von Grundschulden auf dem
Grundstück des Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch für die Förderung der
Investitionsmaßnahme des 3. Bauabschnitts „Reorganisation Pflege“ in Höhe von
insgesamt 17,2 Mio. € nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB, höchstens bis zu 15 v.H. zu Gunsten
des Landes Niedersachsens wird vorbehaltlich einer Genehmigung des Ministeriums
für Inneres und Sport zugestimmt.
Das Land Niedersachsen fördert den 3.
Bauabschnitt für die Sanierung des Pflegebereiches „Reorganisation Pflege“ nach
§ 9 Abs. 1 KHG mit insgesamt 17.195.437 € (voraussichtlich förderungsfähige
bereinigte Bausumme); (Kurzdarstellung: Anlage
3)
Die mit den Fördermitteln finanzierten
Anlagegüter sind für die Dauer ihrer regelmäßigen Nutzung zweckgebunden für die
stationäre Krankenhausversorgung in Übereinstimmung mit dem jeweiligen
Krankenhausplan des Landes einzusetzen. Zur Sicherung des
Rückforderungsanspruchs wegen möglicher nicht zweckentsprechender Verwendung
der Mittel ist gem. § 9 Abs. 6 NKHG vor Auszahlung des Zuschusses zu Gunsten des Landes Niedersachsen eine
Grundschuld in Höhe des Förderbetrages einzutragen.
Mit
Bewilligungsbescheid des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 22.12.2016 (Anlage 1),
der dieser Vorlage beigefügt ist, wurden
dem Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch gGmbH für die Investitionsmaßnahme
„Reorganisation Pflege“ in einem ersten Finanzierungsabschnitt nach § 9 Abs. 1 KHG i.V.m. § 6 Abs. 2 NKHG Fördermittel in
Höhe von 3 Mio. € als Festbetragsfinanzierung bewilligt. Gemäß den Nebenbestimmungen des
Fördermittelbescheides ist zu Gunsten des Landes Niedersachsen vor Auszahlung
der Fördermittel eine Sicherheit in Form einer Grundschuld zu stellen. Nach
einer Empfehlung des Sozialministeriums sollte anstelle des im Bescheid
genannten ersten Abschlags i.H.v. 3 Mio. € gleich das Gesamtfördervolumen
i.H.v. 17,2 Mio € eingetragen werden, damit in Folgejahren nicht regelmäßig
Nachträge im Grundbuch vorgenommen werden müssen. Das Sozialministerium hat
einen Entwurf einer Eintragungsbewilligung zur Verfügung gestellt (Anlage 2).
Durch den geschlossenen
Nutzungsüberlassungsvertrag im Jahr 2005 ist das wirtschaftliche Eigentum an
den Grundstücken und Gebäuden seinerzeit auf die Nordwest-Krankenhaus gGmbH
übergegangen. Der Landkreis Friesland hält jedoch über den
Grundstücks-Eigenbetrieb Nordwest-Krankenhaus noch das zivilrechtliche Eigentum
an den Grundstücken und Gebäuden und ist damit für eine Grundschuldeintragung
zuständig. Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 14 beschließt die Vertretung über die Belastung
von Grundstücken.
Bei der Eintragung einer solchen Grundschuld
handelt es sich um eine Bestellung von Sicherheitsleistungen für Dritte gem. §
121 Abs. 1 NKomVG, die einer Genehmigung der Kommunalaufsicht, also des
Ministeriums für Inneres und Sport, bedarf. Ein entsprechender Antrag über die
Gesamtsumme i.H.v. 17,2 Mio. € wurde bereits gestellt.
Da sämtliche Fördermittel zweckentsprechend
verwendet werden und die Grundschulden nur in Höhe der Förderbeträge zugunsten
des Landes Niedersachsen eingetragen werden, ist ein Risiko für den Landkreis
Friesland nicht erkennbar.
Herr Zerth fragte nach den Risiken einer
Grundschuldbestellung. Da als Gläubiger das Land Niedersachsen eingetragen
wird, wurden Risiken von Herrn Müller und Herrn Janßen nicht gesehen.
Der Ausschuss fasste sodann folgenden …
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anmerkung der
Verwaltung:
Im Anschluss an die
Sitzung des Betriebsausschusses hat sich im Rahmen eines Gesprächs mit der
Geschäftsführung des NWK Sanderbusch ergeben, dass der vorstehende Beschluss
betreffend einen Teilbetrag von 3,0 Mio. Euro wegen der besonderen
Eilbedürftigkeit der Angelegenheit
als Eilentscheidung
des Kreisausschusses gefasst werden sollte.
Zur Darlegung der
Gründe und des weiteren Prozedere hat die Verwaltung die Ergänzungsvorlage Nr.
0117/2017 verfasst.