Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Eingliederungsbericht des Jobcenters Friesland für das Jahr 2016 wird zur Kenntnis genommen.


Herr Bruns erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und verweist auf Seite neun des Eingliederungsberichtes des Jobcenters Friesland.

Im Vergleich zu den Vorjahren konnte die Anzahl der nach dem SGB II hilfebedürftig gemeldeten Personen in 2016 um durchschnittlich 193 Personen gemindert werden. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist im Jahresverlauf um durchschnittlich um 85 gesunken, auch konnte der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr 2016 im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahr um 3,2% abgebaut werden.

Herr Bruns verweist auf Seite 18 Absatz zwei und Seite 19 Absatz 4 des Eingliederungsberichtes des Jobcenters Friesland.

Zur Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten von Ausländern und Migranten berichtet Herr Bruns, dass im Juni 2016 im Jobcenter Friesland 131 Arbeitsuchende gemeldet waren- im Dezember 2016 waren es bereits 213 Arbeitsuchende. In Abhängigkeit der Bearbeitungsdauer der Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flucht wird für das Jahr 2017 mit einem weiteren Anstieg dieser Personengruppe im Rechtskreis SGB II gerechnet. In Bezug auf die Arbeitsmarktintegration von Schwerbehinderten und Rehabilitanden berichtet Herr Bruns über die Kooperation mit der Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit mbH Wilhelmshaven und dem Jobcenter Wilhelmshaven. In diesem Zusammenhang startete im Jahr 2016 das Modellprojekt Inklusion „MOIN“ mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen. Das Jobcenter Friesland verfügt über zehn Teilnehmerplätze im Projekt. Die Teilnehmenden werden über einen Zeitraum von einem Jahr eng von Sozialpädagogen und Integrationscoaches begleitet. Drei Teilnehmer haben eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen.

KTA Michaelis stellt die Frage, ob im Anschluss an eine Sprachförderungsmaßnahme ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt wird. Herr Bruns antwortet, dass im Jahr 2016 insgesamt 161 Eintritte in eine Sprachförderungsmaßnahme erzielt wurden. Von diesen 161 Eintritten waren 64% Eintritte in Integrationskurse. Das Ziel entsprechend des Europäischen Referenzrahmens sei, die Möglichkeit der Verständigung herbei zu führen (Niveau B1). In diesem Zusammenhang werden Zertifikate erstellt.

KTA Sudholz verweist auf Seite 23 des Eingliederungsberichtes: „Beteiligung von Zielgruppen und Integrationserfolge“ und stellt die Frage, ob bereits Ergebnisse dieser Maßnahme vorliegen und wie die Prognose der Anzahl der Jugendlichen sei.

Herr Bruns antwortet, dass im Jahr 2016 zum ersten Mal das Angebot der aufsuchenden Sozialarbeit zur Verfügung stand und zurzeit noch keine Ergebnisse vorliegen. Die Jugendlichen würden ohne diese Maßnahme regulär die Standardprozesse nicht erreichen. Durch die aufsuchende Sozialarbeit würden die Jugendlichen wieder erreicht werden, und Probleme konnten auf diese Weise besser bearbeitet werden.

KTA Sudholz stellt die Frage, ob Rückmeldungen der Arbeitgeber über die Vermittlung erfolgen.

Herr Bruns antwortet, dass durch die Arbeitgeber keine Rückmeldungen über die Nachhaltigkeit der Vermittlungen erfolgen. Wenn eine Person eine Beschäftigung aufnähme, sei die Betreuung durch das Jobcenter beendet.

KTA Wilken stellt die Frage, ob die einjährige Begleitung der Personen durch die GPS zeitlich strikt begrenzt ist.

Herr Bruns antwortet, dass es sich hier um ein Modellprojekt handelt und die Richtlinie die Teilnahme für eine Dauer von lediglich 12 Monaten empfiehlt.

Frau Burkhardt fügt hinzu, dass eine Begleitung, die über den Zeitraum eines Jahres hinaus nötig ist, auch möglich sei.

 


Abstimmungsergebnis:

Nach Aufruf der Vorlage durch die Vorsitzende wurde der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.