Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen.

 


Frau Burkhardt erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Arbeitsmarktstatistik und den Stand der Zielerreichung des Jobcenters Friesland und verweist auf Seite zwei des Berichtes.

Die Gesamtzahl der Arbeitslosen betrug für den Monat März 2017 am Zähltag 1.562. Im März 2016 betrug die Gesamtzahl der Arbeitslosen 1.662. Somit liegt eine Reduzierung zum Vorjahresmonat um 105 vor.

Im März 2017 betrug die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 4.057, im Vorjahresmonat betrug die Anzahl 3.955. Somit ergibt sich hier eine Erhöhung um 102.

Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrug im März 2017 1.677, im März 2016 handelte es sich um 1.513 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, somit ergibt sich eine Reduzierung um 164.

Im März 2017 wurden 3.014 Bedarfsgemeinschaften gezählt, im März 2016 handelte es sich um 2.997. Es ergibt sich eine Reduzierung um 17.

Im März 2017 betrug die Arbeitslosenquote in Friesland (SGB II und SGB III) 5,7. Dieser Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat nicht verändert.

Die Arbeitslosenquote in Friesland (SGB II) hat sich von 3,4 im Vorjahresmonat auf 3,2 im März 2017 verringert.

KTA Sudholz stellt die Frage, warum die Zahl der Bedarfsgemeinschaften gesunken ist, aber die Hilfen gestiegen sind.

Herr Bruns antwortet, dass zum 01.01.2017 eine Anpassung der Regelbedarfe erfolgt ist und somit mehr Geldleistungen an die Leistungsempfänger ausgezahlt werden.

KTA Sudholz fragt nach der Verwendung von Vermittlungsgutscheinen.

Herr Bruns antwortet, dass im Jahr 2016 lediglich zwei Vermittlungsgutscheine zur Inanspruchnahme von privaten Arbeitsvermittlern vergeben wurden. Für die erfolgreiche Vermittlung erhalten die privaten Arbeitsvermittler eine Vergütung in Höhe von 1.000 Euro und nach 6 Monaten weitere 1.000 Euro, sofern das eingegangene Arbeitsverhältnis fortbesteht.

 


Abstimmungsergebnis:

Nach Aufruf der Vorlage durch die Vorsitzende wurde der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen