Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zu den Ergebnissen der Kundenzufriedenheitsbefragungen 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 


Frau Burkhardt erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Ergebnisse der beiden Kundenzufriedenheitsbefragungen im Jahr 2016 und verweist auf Seite 3 der Anlage.

Der Mittelwert im Themenblock Beratung und Vermittlung betrug bei der zweiten Befragung im Jahr 2016 insgesamt 2,52, im Vorjahr betrug der Mittelwert 2,40. Somit liegt hier eine leichte Verschlechterung des Wertes vor.

In Bezug auf die Beratung zu den persönlichen Lebensumständen wurde bei der zweiten Befragung im Jahr 2016 ein Mittelwert in Höhe von 2,21 zu 1,67 in 2015 erreicht.

Frau Burkhardt verweist auf Seite 4 der Anlage und erläutert, dass in dem Themenblock Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Mittelwert im Jahr 2016 bei der zweiten Befragung 2,46 betrug und im Vorjahr 2,22. Bei der Erklärung des Bewilligungsbescheides ergab der Wert im Jahr 2016 3,75 und im Vorjahr 3,22. Dieses Ergebnis soll zum Anlass genommen werden, die Bescheide für die Kunden verständlicher darzustellen.

Die Zufriedenheit mit den Mitarbeitern insgesamt betrug im Jahr 2016 bei der zweiten Befragung 2,24 und im Vorjahr 2015 2,14. Hier liegt zwar eine leichte Verschlechterung der Zufriedenheit der Kunden vor, jedoch befindet sich diese weiterhin auf einem guten Niveau.

Frau Burkhardt verweist auf Seite 5 der Anlage. Sie stellt dar, dass der Mittelwert im Themenblock Online-Angebot / Telefonkontakt bei der zweiten Befragung in 2016 2,39 und im Jahr 2015 2,21 betrug. Das Jobcenter nimmt dies zum Anlass, die Erreichbarkeit für Kunden regelmäßig zu prüfen.

Zusammenfassend wird festgehalten, dass im Jahr 2015 der Mittelwert der Gesamtzufriedenheit 2,33 und im Jahr 2016 2,37 betrug.

Im Vergleich zu anderen Jobcentern (zkT) betrug der Wert der 2. Messwelle 2016 für das Jobcenter Friesland 2,3, der Durchschnitt aller teilnehmenden Jobcenter betrug 2,4.

 


Abstimmungsergebnis:

Nach Aufruf der Vorlage durch die Vorsitzende wurde der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.