Sitzung: 08.05.2017 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0134/2017
Der Ausschuss berät die Themen der Bereisung und nimmt die Ausführungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.
Allgemeine
Unterhaltungsstrategie für Kreisstraßen
Die grundlegende Sanierung der Kreisstraßen ist ein festgeschriebener
Handlungsschwerpunkt des Landkreises Friesland. Dies bedeutet, dass über die
Erhaltung der Verkehrssicherheit und der „kosmetischen“ Arbeiten an
Kreisstraßen hinaus Sanierungsarbeiten mit einhergehender Substanzverbesserung
durchgeführt werden, um dem Aufzehren
der Substanz von Fahrbahnaufbauten vorzubeugen und damit Vermögenswerte zu
erhalten oder sogar zu erhöhen.
Diesem Ziel entsprechend wurden in den vergangenen Jahren die
Haushaltsansätze für Unterhaltung und Instandsetzung stetig erhöht (sh.
Anlage). Hinzu kommen auch immer wieder größere Maßnahmen mit investivem
Charakter.
Dementsprechend erwarten wir aus der in diesem Jahr durchgeführten
Zustandserfassung eine positive Bewertung der Vermögenswerte der Kreisstraßen
und verfügen gleichzeitig über objektive Maßstäbe für die weitere Planung von
Erhaltungsmaßnahmen.
K 332, Addernhausener Straße, Schortens
Schaffung einer
Radverkehrsanlage
Der Landkreis plant die Schaffung einer Radverkehrsanlage an der K 332
zwischen Siebetshaus und Addernhausen in Form von Radfahrstreifen anstelle der
jetzt vorhandenen „Mehrzweckstreifen“. Eine Bestandsaufnahme hat ergeben, dass
quasi durchgängig eine Fahrbahnbreite von 9,00m vorhanden ist. Derzeit haben
die Fahrbahnen eine Breite von 3,10m, die Mehrzweckstreifen weisen eine Breite
von 1,30m auf, beide Bereiche werden durch eine Schmalstrichmarkierung von
0,12m Breite getrennt. Innerhalb des 1,30m breiten Mehrzweckstreifens verläuft
noch eine alte 0,12m Schmalstrichmarkierung.
Hinsichtlich der Möglichkeiten und Einsatzgrenzen einer Radweganlage
unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und
einer Verkehrsbelastung von max. 450 Kfz/h ( 10 % abgeleitet aus rd. 4500
Kfz/24h ) halten wir es gemäß der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA
2010) für verkehrlich sinnvoll, hier die beiden Mehrzweckstreifen in
Radfahrstreifen (RFS) umzuwandeln. Die Abmessungen von RFS sollten gemäß ERA
1,85m (einschl. 0,25m Breitstrich) sein. Lt. VwV-StVO und RMS-Entwurf ist ein
Mindestmaß von 1,50m einzuhalten. Bezüglich der Fahrbahnbreite sollte eine
Mittelmarkierung erhalten bleiben, was bedeutet, dass die beiden Fahrstreifen
ein Mindestmaß von 5,50m aufweisen müssen.
Hier gibt es zur Anlage beidseitiger RFS im Straßenquerschnitt der K 332
zur Dimensionierung und Breitenaufteilung der einzelnen Elemente mehrere
Möglichkeiten. Der Landkreis präferiert die Variante, die vorhandene Fahrbahn
komplett mit einem Dünnschichtbelag zu erneuern (zur Verhinderung von
Phantomwirkung alter Markierungen) und dann eine neue Markierung wie folgt
aufzubringen: Beidseitig RFS in 1,85m Breite einschließlich 0,25m Breitstrich,
Fahrbahn in 5,5m Breite mit Mitteltrennung.
Derzeit werden hierzu von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr Planunterlagen erstellt.
K 311, Tarbarger Landstraße, Zetel
Sanierung des zweiten
Teilabschnitts der K 311
Nachdem ein erster Abschnitt der K 311 in einer Länge von ca. 0,5 km im
Jahr 2015 saniert wurde, war ursprünglich für das Jahr 2016 die Sanierung eines
zweiten Teilabschnitts in einer Länge von 1 km geplant. Bereits im Vorfeld der
Ausschreibung hatten wir als Bauherr uns mit der Thematik der Verwertung der
anfallenden Böden zu beschäftigen, da eine pauschale Vergabe dahingehend, dass
die Böden in das Eigentum des Auftragsnehmers gehen, der sich um eine
ordnungsgemäße Verwertung zu kümmern hat, nicht mehr zulässig ist. Beim ersten
Bauabschnitt wurde seinerzeit die Verwertung durch Verfüllung der Altlast in
Langendamm geplant, nachträglich hat die bauausführende Firma jedoch die
Verwertung als Material für eine Pilzzucht in den Niederlanden aufgezeigt.
Bei der Vorbereitung der Ausschreibung für die Sanierung des 2.
Abschnittes der K 311 ergaben sich bereits im Vorfeld mögliche Mehrkosten von
rd. 90.000 € im Vergleich zur Kostenplanung, so dass auch angesichts der
darüber hinaus fehlenden rechtlichen Absicherung der Verwertung des anfallenden
Bodens die Maßnahme nicht durchgeführt werden konnte.
Nunmehr besteht ggf. die Möglichkeit, die anfallenden Böden in Wiesmoor in
einer ehemaligen Lehmabbaufläche einzubauen. Hierzu sind derzeit noch Gespräche
anhängig.
K 110, Zum Jadebusen, Varel
Aufhebung des höhengleichen Bahnüberganges im Zuge der Kreisstraße 110
Zuletzt am 02.07.2012 wurde dem
Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Mobilität der Sachstand vorgestellt
(Vorlage 107/2012), basierend auf den Ergebnissen der seinerzeit durch die
Partner Deutsche Bahn, Stadt Varel und Landkreis Friesland beauftragten
Machbarkeitsstudie zu den Bahnübergängen in Varel.
In diversen Besprechungen und
Diskussionen wurde seitdem auch unter Beteiligung der Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr versucht, die konkrete Planung voranzutreiben, wobei die
Deutsche Bahn darstellt, dass zumindest mittelfristig, d.h. für die nächsten 8
– 10 Jahre, keine Beteiligung der Bahn an dem Projekt in Aussicht gestellt
werden kann.
Da bekanntlich auch die
weiterhin unklare Situation um die Entflechtungsmittel nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) über 2019 hinaus ohnehin derzeit keine
verlässliche Planung von kommunaler Seite zulässt, sind aktuell keine weiteren
Planungsschritte möglich.
Die geschätzten Kosten von ca. 15 Mio. € würden nach den Regelungen des
Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) gedrittelt und fallen zu je 5 Mio. € dem Straßenbaulastträger,
dem Bund und der DB Netz AG zu. Planungskosten werden mit 15 % angenommen,
überschüssige Planungskosten (der Bund beteiligt sich – wenn überhaupt – nur
mit 10% von seinem Anteil) wären vom Veranlasser - Straßenbaulastträger - zu
tragen.
Diese Ausgangslage werden Vertreter der Deutschen Bahn dem Ausschuss im
Rahmen der Bereisung vorstellen.
K 107 b, Hoheluchter Straße, Varel
Maßnahmen an der Kreisstraße
107 b
Die K 107 b ist aufgrund des problematischen – moorigen – Untergrunds
eine stark sanierungsbedürftige Straße. Die Fahrbahnbefestigung besteht aus
Klinkerpflaster auf Sand und ist in Teilbereichen bituminös überbaut. Direkt am
Fahrbahnrand befindet sich alter Baumbestand.
Auf der Strecke fahren mehrmals täglich Schulbusse sowie schwere
landwirtschaftliche Fahrzeuge. Durch die immer schwerer werdenden Fahrzeuge,
die die 5,5 t lastbeschränkte Straße benutzen, entstehen aufgrund des geringen
Aufbaus in immer kürzer werdenden Abständen starke verkehrsgefährdende
Setzungen, so dass diese (fast jährlich) durch Profilierungsarbeiten beseitigt
werden müssen.
So werden je nach Schadensbild jeweils ca. 50.000 € bis 80.000 €
aufgewendet, um die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten.
Da die Straße nur eine geringe verkehrliche Bedeutung hat, erscheint
eine komplette Sanierung einschließlich des Unterbaus der Fahrbahn
wirtschaftlich nicht verhältnismäßig. Diese wäre im Übrigen auch nicht möglich,
ohne in den Wurzelbereich der neben der Fahrbahn stehenden Bäume einzugreifen.
Um die Fahrbahn dennoch verkehrssicher zu halten, wurden zuletzt die
vorhandenen Mängel (Verdrückungen und Verwindungen) durch Einbau von
bituminösem Mischgut beseitigt, um eine möglichst ebene Oberfläche zu erhalten.
Die Bereiche wurden anschließend durch Aufbringen einer kostengünstigen
Oberflächenbehandlung versiegelt, damit kein Wasser in den Unterbau eindringen
und diesen beschädigen kann.
Nach dieser Strategie soll die Straße weiterhin unterhalten werden.
K 108, Jaderberger Straße, Varel
Sanierung der Fahrbahn
Die Sanierung der K 108 ist außerhalb der Ortsdurchfahrt im Hocheinbau
vorgesehen, das heißt, die Schadstellen der vorhandenen Fahrbahn werden
rausgefräst und durch neues bituminöses Material ersetzt. Danach wird ein
risseüberbrückendes Gewebe in ganzer Fahrbahnbreite aufgebracht. Die
Anschlussbereiche für die neue Deckschicht werden angefräst und es wird soweit
erforderlich ein Profilausgleich mit bituminösem Mischgut vorgenommen. Wenn die
vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind, wird eine neue Deckschicht (ca.
4,0 cm dick) auf die vorhandene zum Teil vorprofilierte Fahrbahn aufgebracht.
Die vorhandenen Zufahrten und Einmündungen werden der neuen Höhenlage
entsprechend angepasst. In der Ortsdurchfahrt, die im 2. Bauabschnitt saniert
werden soll, werden erst die Entwässerungsanlagen saniert und dann die
vorhandene Deckschicht in 4,0 cm Dicke abgefräst und durch eine neue
Deckschicht ersetzt.
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bereitet die
Ausschreibung der Maßnahme zur Durchführung in 2018 zurzeit vor.
Landrat Ambrosy ergänzt, dass die Bereisung gezeigt habe, dass der Landkreis trotz der noch anstehenden Aufgaben in Bezug auf die Unterhaltung der Kreisstraßen auf einem sehr guten Weg sei!
Zu dem Projekt der „Aufhebung des höhengleichen Bahnüberganges im Zuge der Kreisstraße 110“ sei deutlich geworden, dass es sich hierbei um ein langfristiges Projekt handele, das auf der Grundlage der bestehenden Beschlusslage voranzutreiben sei, allerdings seien die evtl. entstehenden finanziellen Auswirkungen sorgfältig darzustellen.
In mehreren Wortbeiträgen der KTA´s Harms, Ratzel, Tammen und Chmielewski wird betont, dass die Planungen für den evtl. Kauf erforderlicher Grundstücke abgesteckt werden sollten; zu diesem Zweck wird die Verwaltung Gespräche mit der Stadt Varel vornehmen, um die Verhandlungen zu konkretisieren mit dem Ziel der Erstellung eines Konzeptes (hierbei würde auch die grundsätzliche Möglichkeit einer Überführung beleuchtet werden) und der Darstellung möglicher Planungskosten.
Herr Hinrichs stellt auf Nachfrage von KTA Eilers zum Stand der Planung der Sanierung der K 311 (Tarbarger Landstraße) noch dar, dass erfreulicherweise eine Möglichkeit der Verwertung der anfallenden Böden gefunden wurde, allerdings noch die Modalitäten konkret ausgehandelt werden. Bei einem positiven Ausgang der Verhandlungen werde man angesichts der eingestellten Verpflichtungsermächtigung noch im laufenden Jahr einen Auftrag erteilen können, der im Frühjahr 2018 abgewickelt werde.