Beschluss:

 

Das Gremium beschließt die 23. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.

 


Die 23. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/2017 wurde auf Grundlage des Bevölkerungsmodells der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr. Kolb, erstellt.

 

Der Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 3 SGB VIII, das jedes Kind ab der Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder hat, wird im Landkreis Friesland flächendeckend erfüllt

 

Gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII hat seit dem 01.08.2013 jedes Kind, dass das 1. Lebensjahr vollendet hat, einen Anspruch auf eine Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Im Landkreis Friesland wird die auf dem Krippengipfel 2007 empfohlene Quote von 35 % an Bedarf an Betreuungsplätzen für diese Kinder bei Einbeziehung der Kindertagespflege mit insgesamt 45 % weit erfüllt.

 

Auch in dieser Fortschreibung ist detailliert beschrieben, welche konkreten Um- bzw. Ausbaupläne in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geplant sind.

 

Die Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist erfolgt. Die Stellungnahmen sind im vorgelegten Entwurf berücksichtigt worden.

 

 

Herr Meyer-Helfers bedankt sich bei allen Städten und Gemeinden für das große Engagement und macht deutlich, dass flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot besteht. Falls es Probleme gibt, bestehen diese nicht durch die Umsetzung, sondern haben eher inhaltliche Gründe wie bspw. Randzeiten.

 

Herr Meyer-Helfers stellt die 23. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung gemäß anliegender Präsentation vor und weist im Anschluss darauf hin, dass die nächste Gütesiegelverleihung am 22.05.2017 stattfinden wird.

Er bedankt sich auch bei den Tagespflegepersonen und merkt an, dass die Qualitätsentwicklung – und –sicherung  bald auch für die Tagespflegepersonen umgesetzt werden soll.

 

Herr Wilken fragt, ob es einen landesweiten Schnitt oder Vergleich mit anderen Gemeinden zur Belegungsquote gibt.

 

Herr Meyer-Helfers antwortet, dass ein Vergleich lediglich anhand einer persönlichen, direkten Abfrage geschaffen werden kann und der Landkreis Friesland einen guten Durchschnittswert vorweist.

 

Frau Sudholz führt aus, dass der Kindertagesstättenbedarfsplan für die nächsten Jahre gesetzt ist und fragt, wie es sich auswirken wird, wenn seitens der Politik geplant ist, die Gebühren für Kindertagesstätten grundsätzlich abzuschaffen.

 

Frau Vogelbusch erklärt hierzu, dass im Falle einer bundes-/ landesrechtlichen Regelung zum beitragsfreien Kindergartenbesuch grundsätzlich das Konnexitätsprinzip greift. Dies bedeutet, dass die Mehrkosten durch das Land/ den Bund getragen werden müssen. Trotz Konnexitätsprinzip kann dies aber auch Mehrkosten für die Kommunen bedeuten.

 

Frau Sudholz merkt an, dass die Ev.-luth. Kita Heidmühle (Weichselstraße) nicht mit in die Planung gehört und dies korrigiert werden sollte. Außerdem wird die Kita Glarum mit zwei neuen Krippengruppen ab 2018 noch nicht aufgeführt.

 

Frau Vogelbusch führt aus, dass die Informationen von den Städten und Gemeinden geliefert wurden und wegen der von Frau Sudholz angemerkten Punkte noch einmal bei der Stadt Schortens nachgefragt werden soll.

 

[Anmerkung der Protokollführerin: Die Stadt Schortens hat um eine Ergänzung der S. 40 um die KiTa Glarum gebeten. Weiterer Änderungsbedarf ist nicht gemeldet worden. Die geänderten S. 40 - 41 der Kindertagesstättenbedarfsplanung liegen dem Protokoll als Anlage an.]

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig