Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0151/2017
Beschluss:
Die
Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 0098/2017 vom 01.03.2017 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.
Die Kreisverwaltung wird in einem mündlichen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der qualifizierten Schulentwicklungsplanung berichten.
Herr
Meyer-Helfers erläutert nochmals die Vorgehensweise und den Zeitplan bzgl. der
qualifizierten Schulentwicklungsplanung.
Er
erklärt, dass das Tabellenwerk und damit das Hildesheimer Bevölkerungsmodell
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig ist, so dass man sich entschieden
hat den Workshop nicht im Mai, sondern erst nach den Sommerferien im August
2017 durchzuführen, auch um die Schulen in dieser sehr arbeitsintensiven Zeit
kurz vor den Sommerferien nicht noch mehr zu belasten.
So
fehlen u.a. noch die Übergangsquoten von den Grundschulen zu den
weiterführenden Schulen, da die Nds. Landesschulbehörde diese nicht mehr
erfasst und sie somit direkt bei den Schulen erfragt werden müssen. Auch die
Doppelzählungen sind jetzt größtenteils noch nicht bekannt.
Angesichts
dessen, dass derzeit bei den Schulen noch die Anmeldungen laufen und somit die
Zahlen noch vorläufig sind, hat man sich dazu entschieden abzuwarten bis die
Zahlen endgültig sind und eine solide Datenbasis vorliegt.
Herr
Ambrosy ergänzt, dass alle Faktoren berücksichtigt werden sollen und
Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, zumal mögliche Entscheidungen erst ab dem
Schuljahr 2018/19 umsetzbar sind, so dass durch den Workshop im August 2017
keine Zeit verloren geht.
Herr
Marusic fragt, ob bereits Anmeldezahlen vorliegen und daraus Tendenzen
erkennbar sind.
Herr
Meyer-Helfers erläutert, dass zwar Tendenzen erkennbar sind, aber die Zahlen
absolut vorläufig sind und sich erfahrungsgemäß noch einige Änderungen ergeben,
so dass er zu diesem Zeitpunkt ungerne darüber spekulieren mag, zumal damit
ggfs. Einfluss auf die Eltern genommen wird, die ihre Kinder noch anmelden.
Frau
Sudholz fragt, ob die Zahlen von den Grundschulen bereits vorliegen.
Herr
Masemann erläutert, dass die Übergangszahlen von den weiterführenden Schulen
des Landkreises Friesland angefordert worden sind.
Herr
Ratzel fragt, ob denn an den beiden IGS dieses Jahr ein Losverfahren
durchgeführt werden muss und ob eine Schulentwicklungsplanung noch Sinn macht,
wenn so viele Unsicherheiten auftreten können.
Herr
Ambrosy bestätigt, dass auch dieses Jahr Losverfahren an den beiden IGS
durchgeführt werden müssen und eine Schulentwicklungsplanung natürlich Sinn
macht, denn sie stellt die Planungsgrundlage dar.
Er
betont nochmals, dass alle Prognosen aus der letzten Schulentwicklungsplanung
aus 2013 grundsätzlich eingetroffen sind und durch diese Planung für alle
Schulen gerechte und bessere Entscheidungen getroffen werden können.
In
diesem Zusammenhang geht Herr Ambrosy auch auf die Frage aus der
Einwohnerfragestunde ein und erläutert, dass die Schulbezirkssatzung eine
Arbeitsgröße ist, mit der natürlich auch die Schülerströme gesteuert werden und
die allen Beteiligten, insbesondere den Schulen, Planungssicherheit gibt.
Wenn
man die Schulwahl für einen Bereich offen gestaltet, muss man dies im Prinzip
auch allen einräumen, so dass damit die Schulbezirkssatzung obsolet wird und
sich die Anmeldezahlen wahrscheinlich jährlich ändern würden und eine Planung
dann tatsächlich nicht mehr möglich wäre bzw. jährlich stattfinden müsste. Auch
Busverkehr würde kaum noch planbar. Zudem besteht Fahranspruch nur für die
nächstgelegene Schule dieser Schulform.
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Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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