Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 0098/2017 vom 01.03.2017 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.

 

Die Kreisverwaltung wird in einem mündlichen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der qualifizierten Schulentwicklungsplanung berichten.

 

Herr Meyer-Helfers erläutert nochmals die Vorgehensweise und den Zeitplan bzgl. der qualifizierten Schulentwicklungsplanung.

 

Er erklärt, dass das Tabellenwerk und damit das Hildesheimer Bevölkerungsmodell zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig ist, so dass man sich entschieden hat den Workshop nicht im Mai, sondern erst nach den Sommerferien im August 2017 durchzuführen, auch um die Schulen in dieser sehr arbeitsintensiven Zeit kurz vor den Sommerferien nicht noch mehr zu belasten.

 

So fehlen u.a. noch die Übergangsquoten von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen, da die Nds. Landesschulbehörde diese nicht mehr erfasst und sie somit direkt bei den Schulen erfragt werden müssen. Auch die Doppelzählungen sind jetzt größtenteils noch nicht bekannt.

 

Angesichts dessen, dass derzeit bei den Schulen noch die Anmeldungen laufen und somit die Zahlen noch vorläufig sind, hat man sich dazu entschieden abzuwarten bis die Zahlen endgültig sind und eine solide Datenbasis vorliegt.

 

Herr Ambrosy ergänzt, dass alle Faktoren berücksichtigt werden sollen und Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, zumal mögliche Entscheidungen erst ab dem Schuljahr 2018/19 umsetzbar sind, so dass durch den Workshop im August 2017 keine Zeit verloren geht.

Herr Marusic fragt, ob bereits Anmeldezahlen vorliegen und daraus Tendenzen erkennbar sind.

 

Herr Meyer-Helfers erläutert, dass zwar Tendenzen erkennbar sind, aber die Zahlen absolut vorläufig sind und sich erfahrungsgemäß noch einige Änderungen ergeben, so dass er zu diesem Zeitpunkt ungerne darüber spekulieren mag, zumal damit ggfs. Einfluss auf die Eltern genommen wird, die ihre Kinder noch anmelden.

 

Frau Sudholz fragt, ob die Zahlen von den Grundschulen bereits vorliegen.

 

Herr Masemann erläutert, dass die Übergangszahlen von den weiterführenden Schulen des Landkreises Friesland angefordert worden sind.

 

Herr Ratzel fragt, ob denn an den beiden IGS dieses Jahr ein Losverfahren durchgeführt werden muss und ob eine Schulentwicklungsplanung noch Sinn macht, wenn so viele Unsicherheiten auftreten können.

 

Herr Ambrosy bestätigt, dass auch dieses Jahr Losverfahren an den beiden IGS durchgeführt werden müssen und eine Schulentwicklungsplanung natürlich Sinn macht, denn sie stellt die Planungsgrundlage dar.

 

Er betont nochmals, dass alle Prognosen aus der letzten Schulentwicklungsplanung aus 2013 grundsätzlich eingetroffen sind und durch diese Planung für alle Schulen gerechte und bessere Entscheidungen getroffen werden können.

 

In diesem Zusammenhang geht Herr Ambrosy auch auf die Frage aus der Einwohnerfragestunde ein und erläutert, dass die Schulbezirkssatzung eine Arbeitsgröße ist, mit der natürlich auch die Schülerströme gesteuert werden und die allen Beteiligten, insbesondere den Schulen, Planungssicherheit gibt.

 

Wenn man die Schulwahl für einen Bereich offen gestaltet, muss man dies im Prinzip auch allen einräumen, so dass damit die Schulbezirkssatzung obsolet wird und sich die Anmeldezahlen wahrscheinlich jährlich ändern würden und eine Planung dann tatsächlich nicht mehr möglich wäre bzw. jährlich stattfinden müsste. Auch Busverkehr würde kaum noch planbar. Zudem besteht Fahranspruch nur für die nächstgelegene Schule dieser Schulform.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: