Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Es wird Bezug genommen auf die Vorlagen Nr. 0504/2014 vom 01.07.2014, Nr. 0679/2015 vom 11.03.2015 und Nr. 0896/2016 vom 15.02.2016 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket hat sich noch weiter entwickelt. Insbesondere die Teilleistung „Lernförderung“ ist in allen Rechtskreisen noch mehr in Anspruch genommen worden.

 

Im Bereich des SGB II haben sich die Zahlen ansonsten weitestgehend stabilisiert, im Bereich BKGG gab es auch in anderen Teilleistungen noch einen weiteren Anstieg zu vermelden.

 

Im Bereich SGB XII sind die grundsätzlich niedrigen Zahlen nochmals gesunken. Dafür sind die Zahlen im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz geradezu „explodiert“, hier eben insbesondere bei der Teilleistung „Lernförderung“.

 

Insgesamt sind für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6 BKKG in 2016 Leistungen in Höhe von ca. 532.838,- € (2011 ca. 310.000,- €, 2012 ca. 439.000,- €, 2013 ca. 454.500,- €, 2014 ca. 464.200,- € und 2015 ca. 527.100,- €) bewilligt worden.

 

Für Bildung und Teilhabe nach SGB XII und AsylbLG sind dies noch einmal ca. 601.916,- € (2013 ca. 9.800,- €, 2014 ca. 32.100,- € und 2015 ca. 108.075,- €), davon allein über 500.000,- € für die Teilleistung „Lernförderung“ im Bereich AsylbLG.

 

Die Summen für die Teilleistungen können der beigefügten Tabelle (Anlage 1) entnommen werden.

 

Über die direkte Bundesbeteiligung für die Zweckausgaben der Leistung hat der Landkreis Friesland in 2016 eine Summe in Höhe von 439.626,34 € erhalten.

 

Frau Bödecker erläutert, dass es sich hier um die Ausgaben für Bildung und Teilhabe im Jahr 2016 handelt.

 

Herr Neugebauer weist darauf hin, dass es sich nicht nur um Förderung im Bereich Schule handelt, sondern zum Beispiel auch die Vereinsbeiträge darüber gefördert werden können.

 

Frau Bittner meint, dass die Lernförderung an den Schulen noch mehr gefördert werden müsste und sie hier noch Potenzial sieht. Daher fragt sie, ob den Schulen nicht noch mehr Förderung zukommen könnte.

 

Herr Masemann erläutert nochmals kurz die Vorlage und geht auf einzelne Teilleistungen ein. Er erklärt, dass gerade in der Teilleistung Lernförderung ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist.

 

Zudem erfolgt die Lernförderung über Bildung und Teilhabe nicht durch die Schulen, diese bestätigen nur die Notwendigkeit, sondern über Nachhilfeinstitute, Privatpersonen, etc., also zusätzlich zum schulischen Angebot. Grundsätzlich handelt es sich um die klassische Nachhilfe.

 

Herr Langer teilt mit, dass einige Eltern das Bildungspaket trotzdem noch nicht kennen und regt die Erstellung eines Informationsblattes an.

 

Herr Masemann antwortet, dass es dieses Informationsblatt bereits gibt. Das Informationsblatt ist bei der Servicestelle Bildung und Teilhabe und online unter https://www.friesland.de/jugend-familie-bildung/bildung-und-teilhabe/ erhältlich.

 

Zudem ist es grundsätzlich an alle Schulen und Kindergärten verteilt worden. Die Servicestelle Bildung und Teilhabe hat den Schulen und Kindergärten auch empfohlen dieses Informationsblatt mit allen anderen üblichen Unterlagen bei der Anmeldung an der Schule und im Kindergarten an die Eltern mit auszugeben.

 

Dennoch macht es sicherlich Sinn nochmals zusammen mit dem KSB darüber nachzudenken wie das Bildungs- und Teilhabepaket auch in den Vereinen noch mehr beworben werden kann.

 

Frau Kaiser-Fuchs erklärt, dass in ihrem Kindergarten das Informationsblatt bei der Anmeldung der Kinder immer mit ausgegeben wird und sehr hilfreich ist.

 

Sie schlägt vor, dass das Bildungs- und Teilhabepaket nochmals in der Kindergartenleiterinnenrunde vorgestellt wird.

 

Herr Ambrosy fordert zudem alle auf, Präventivprojekte zu benennen, wenn dazu eine Idee vorhanden ist.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: