Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt von der Berufung der Kreiswahlleitung im Rahmen einer Eilentscheidung des Kreisausschusses zustimmend Kenntnis.

 


Gemäß § 6 Abs. 1  der Wahlordnung des Jugendparlaments ist die Wahlleitung vom Kreistag auf Vorschlag des Landrates zu berufen. Ein entsprechender Beschluss steht noch aus.

 

Da bereits am 09.05.2017 zwingend erste formale Handlungen (z.B. Veröffentlichung einer Bekanntmachung) durch die Wahlleitung erfolgen müssen, die nächste Kreistagssitzung aber erst am 21. Juni 2017 stattfindet, bittet die Verwaltung um eine Eilentscheidung des Kreisausschusses gemäß § 89 NKomVG.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird in seiner Sitzung am 16.05.2017 und der Kreistag in seiner Sitzung am 21.06.2017 in Kenntnis gesetzt.