Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Gremium beschließt die Jugendhilfeplanung 2017 des Landkreises Friesland.

 


Gemäß § 79 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII. Der Steuerungsauftrag für die Entwicklung der Jugendhilfe ergibt sich aus dem § 80 SGB VIII, der die Aufgaben der Jugendhilfeplanung beschreibt.

 

Im Jahr 1996 hat der (damalige) Fachbereich 14 im Auftrag des Jugendhilfeausschusses die Jugendhilfeplanung übernommen und Grundlagen für ein Berichtswesen geschaffen. Seit 2002 wurde der Jugendhilfeplan vorübergehend nicht weiter fortgeschrieben. Zwölf Jahre später wurde der Jugendhilfeplan erstmals vom Fachbereich 51 erstellt und die Jugendhilfeplanung 2014 von den Gremien beschlossen. Ebenso wurde eine Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt.

 

Auf Grund der Vakanz der Stellenanteile der Jugendhilfeplanung im Fachbereich 51 war eine Fortschreibung erst nach 2,5 Jahren möglich. Zukünftig soll die Jugendhilfeplanung alle zwei Jahre erfolgen.

 

Die vorliegende Entwurf der Jugendhilfeplanung 2017 gibt einen ausführlichen Einblick in die Gesamtjugendhilfe des Landkreises.

 

Der vorliegende Entwurf ist im Beteiligungsverfahren mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Friesland abgestimmt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden berücksichtigt.

 

Aktuell liegt der Entwurf den Mitgliedern der AG 78 – HzE, der Planungsgruppe für das Jugendparlament und den beteiligten Fachbereichen vor. Die entsprechenden Stellungnahmen werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgetragen.

 

 

Herr Meyer-Helfers betont die Bedeutsamkeit des Jugendhilfeplanes als komplexes Gesamtwerk der Jugendhilfe und erteilt Frau Mehrtens das Wort.

 

Frau Mehrtens stellt den aktuellen Entwurf des Jugendhilfeplanes gemäß anliegender Präsentation vor.

 

Anschließend bedankt Frau Sudholz sich bei Frau Mehrtens für die ausführliche Darstellung und merkt an, dass sie den Entwurf mit großem Interesse gelesen hat.

 

Herr Bünting betont, dass er viele Aspekte des Jugendhilfeplanes anregend findet und denkt, dass Punkt 4.8 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) und zeitlich befristete Klärungsmaßnahmen (§§ 33 und 34 SGB VIII) nicht ausführlich differenziert wurde und viel detaillierter aufgeführt werden sollte. Seiner Meinung nach sollte hier der Fokus nicht darauf liegen, dass Kind aus seiner gewohnten Umgebung zu nehmen, sondern die Person aus der Familie zu nehmen, die der Anlass für die evtl. Inobhutnahme ist, auch um ggfs. weitere Kinder in der Familie zu schützen.

 

Herr Meyer-Helfers antwortet, dass die sozialpädagogischen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durch den Gesetzgeber geregelt sind. Bei einer Inobhutnahme geht es immer um Schutzmaßnahmen für die Kinder/ Jugendlichen. Der Gesetzgeber sieht hier die Unterbringung der Minderjährigen als Interventionsmaßnahme vor. Bei mehreren Kindern in der Familie erstreckt sich der Schutzauftrag auf alle Kinder im Haushalt.  Die täterorientierten Folgen richten sich nach dem Strafrecht.

 

Herr Janssen führt aus, dass die Kreisjugendpflege sehr umfangreich geworden ist und in den letzten Jahren viele Aufgaben dazugekommen sind. Er fragt, ob das Personal ausreicht, um diese Aufgaben erfüllen und abdecken zu können, da das Gesamtpaket sicher sehr personalintensiv ist.

 

Herr Meyer-Helfers erklärt, dass jede Stelle anhand von Fallzahlen und Fallaufkommen bewertet wird sodass eine passgenaue Personalbemessung im Jugendamt gewährleistet ist und ausreichend Personal für die klassischen Aufgaben eingesetzt wird.

 

Herr Ambrosy merkt an, dass bspw. auch in der Haushaltsberatung ein „Umsteuern“ zu erkennen ist, denn dort werden Budgets aufgrund von Fallzahlen nachjustiert. Die Zahlen im Bereich Schule und Jugend haben sich in den letzten Jahren fast verdoppelt und auch in der Zukunft soll in diesem Bereich, entgegen der Demografie, weiter investiert werden.

 

Frau Gudehus fügt als Beispiel hinzu, dass zur Stärkung der Jugendbeteiligung Stunden geschaffen wurden, um die Arbeiten einer Geschäftsstelle für das Jugendparlament zu leisten, dadurch verteilen sich die Aufgaben sehr gut.

 

Herr Osterloh vermisst im Entwurf des Jugendhilfeplanes einen Teil zum Schulabsentismus. Dieser Aspekt betrifft nicht nur die Schulentwicklung und –verwaltung, sondern auch die Jugendhilfe

 

Herr Ambrosy weist auf die Zuständigkeitsgrenzen und Überschneidungen zwischen Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss hin, die Fallzahlen werden dem Protokoll als Anlage angefügt.

 

Frau Sudholz fragt, ob in Bezug auf die Familienzentren gewährleistet ist, dass kein großer Zuschuss seitens der Gemeinden gegeben werden muss.

 

Herr Ambrosy antwortet, dass das Ziel der Familienzentren ist, Zuständigkeiten zusammenzubringen und Synergieeffekte zu schaffen. Die vielfältigen Städte und Gemeinden stehen für vielfältige Leistungen. Ein gutes Beispiel ist die Bündelung von Mitteln, wie bspw. bei der Bildungsregion. Die Kosten werden nicht auf die Städte und Gemeinden umgewälzt. Würde der Landkreis versuchen, die Kosten auf die Städte und Gemeinden zu schieben, würden diese der Idee der Familienzentren gar nicht zustimmen.

 

Frau Vogelbusch stimmt diesen Aussagen zu und weist darauf hin, dass die Familien- und Kinderservicebüros eingerichtet wurden, welche als gutes Beispiel für eine stärkere und bessere Abstimmung von Leistungen, im Interesse der Familien, vorangehen.

 

Im Hinblick auf die stärkere Verzahnung von Jugendhilfe und Schule fragt Frau Sudholz außerdem, ob eine Überforderung des Lehrpersonals erkennbar ist.

 

Herr Meyer-Helfers weist als Beispiel auf die Ganztagsschule und soziale Gruppenarbeit hin. Hier wären Angebote in Schulen integriert in die Nachmittagsangebote denkbar. Grundsätzlich bewilligt das Jugendamt ergänzend Maßnahmen, je nach individuellem Bedarf. Er merkt an, dass es flexiblere Hilfeformen geben sollte, hier muss angepasst werden. Die Hilfe muss immer systemisch angepasst werden, allerdings sollte nicht nur in Bezug auf das Kind, sondern familienorientiert gehandelt werden, dieser Aspekt muss stetig weiterentwickelt werden.

 

Frau Sudholz fragt weiterhin, wie Präventionsmaßnahmen gestaltet werden, da es immer mehr junge Mütter gibt.

 

Herr Meyer-Helfers erklärt, dass dies die klassische Aufgabe der Frühen Hilfen und der Familienförderung ist. Die Zielgruppe wird hier bedarfsgerecht informiert. Die jungen Mütter sammeln die meisten Erfahrungen bereits im eigenen Elternhaus. Die Strategie der Jugendhilfe besteht darin sie zu stützen und zu begleiten.

 

Frau Sudholz weist darauf hin, dass es im Jugendhilfeplan keinen Beitrag zur Kooperationsvereinbarung und zum Handlungsleitfaden für den Umgang mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung gibt, die der Jugendhilfeträger mit den friesischen Schulen geschlossen hat.

 

Herr Ambrosy merkt an, dass dieser der Schulentwicklungsplanung zugeordnet ist, jedoch mit der Jugendhilfeplanung ineinander greift.

 

[Anmerkung der Protokollführerin: Der Jugendhilfeplan wird bis zur Sitzung des Kreisausschusses am 19.06.2017 um eine entsprechende Passage zur Kooperationsvereinbarung ergänzt. Die Kooperationsvereinbarung liegt dem Protokoll als Anlage an.]

 

Herr Wilken fragt, welche Folgen es hat, dass die Angebote im stationären Bereich über Bedarf vorhanden sind.

 

Herr Meyer-Helfers erklärt, dass bspw. viele Kindertagesstätten und Schulen Probleme haben, da vermehrt Kinder mit oftmals erhöhtem Förderbedarf aus den Einrichtungen in den Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Friesland betreut werden. Hier sieht der Gesetzgeber keinerlei Steuerungsmöglichkeiten des Jugendamtes.

 

Frau Mehrtens fügt hinzu, dass es sowohl seitens der Städte und Gemeinden als auch von der AG 78 keine weiteren Anmerkungen zum Entwurf des Jugendhilfeplanes gibt.

 

Herr Ambrosy macht neulich, dass noch weiterhin Anmerkungen abgegeben werden können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig