Gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) werden das Mitglied, Frau Fieder-Hahn und das stellvertretende beratende Mitglied, Herr Milan Vujičić-Buckl, von Frau Sudholz verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Ferner erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten:

 

- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

- Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)

- Vertretungsverbot (§ 42 NKomVG).

 

Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht und jeweils von Frau Fiedler-Hahn und von Herrn Vujičić-Buckl unterschrieben. Das NKomVG wird Frau Fiedler-Hahn und Herrn Vujičić-Buckl ausgehändigt.

 

Für die Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems enthält die Verpflichtung ergänzende Erklärungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. Es wird im Rahmen der Verpflichtung ein Ausdruck des § 5 Nds. Datenschutzgesetz, eine Broschüre „Orientierungshilfe zum Datenschutz für kommunale Abgeordnete“ sowie eine Liste gängiger Datenschutz-Software zur Kenntnis beigefügt.

 

Herr Ambrosy verpflichtet Frau Fiedler-Hahn und Herrn Vujičić-Buckl per Handschlag.