Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Frau Bastrop hält fest, den Beschlussvorschlag in den Behindertenbeirat zu geben. Die Verwaltung klärt, ob alternativ Mittel aus den Finanzierungen für Beratungsstellen zur Verfügung stehen.

 


Der Projektantrag der „Lebenshilfe Friesland – Wilhelmshaven e.V.“ vom 14. Juni 2017 erfüllt die grundsätzlichen Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds nicht.

 

Im Graftenhaus trifft sich u.a. die Adipositas Selbsthilfegruppe Jever. Aufgrund des Körpervolumens und Gewichts haben die Menschen Probleme, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Um dieser Personengruppe die Teilhabe am Leben, wie den Besuch von Selbsthilfegruppen und anderer Veranstaltungen im „Graftenhaus“ zu ermöglichen, beantragt die „Lebenshilfe Wilhelmshaven-Friesland e.V. die Anschaffung von zwei Schwerlaststühlen zu fördern. Ein weiterer Stuhl wird über die Adipositas Selbsthilfegruppe besorgt.

 

Die Richtlinie erlaubt eine Förderung dann, wenn die Maßnahmen/Vorhaben dazu geeignet sind, die Lebensräume von behinderten und nicht behinderten Menschen füreinander zu öffnen, näher zu bringen, zu verbinden und den gegenseitigen Respekt sowie das gegenseitige Verständnis zu stärken. Zudem sollten Maßnahmen dem Grundgedanken nach stets dann gefördert werden, wenn sie innovativ und nachhaltig sind.

Eine Ausstattung mit Mobiliar trifft demnach nicht den Sinn des Inklusionsfonds, da eine Öffnung zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen dadurch nicht erreicht werden kann und kaum Förderung von gegenseitiger Anerkennung oder Respekt erreicht wird. Zudem ist der Kern des Fonds, innovative Lösungen für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu schaffen, nicht erreicht.

 

Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

 

Die Vorlage wird inhaltlich von Herrn Tetz vorgestellt.

 

Herr Ramke merkt an, dass der Behindertenbeirat noch nicht gehört wurde und beantragt dies. Dazu führt Frau Vogelbusch aus, dass sich der Behindertenberat noch nicht konstituiert hat. Herr Tetz ergänzt dies um die Information, dass die konstituierende Sitzung voraussichtlich im Oktober stattfinden wird, so dass der Behindertenbeirat in Zukunft gehört werden kann.

 

Frau Sudholz erinnert an den Fonds für Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen und möchte wissen, ob dort noch Gelder vorhanden wären, die eingesetzt werden können. Frau Vogelbusch erwidert, dass dieser Fonds existiert und auch noch Geld vorhanden ist, jedoch zielt dieser Fonds auf Beratungsleistungen ab, und sieht nicht die Beschaffung von Stühlen vor. Der Sachverhalt muss nochmal geprüft werden.

Herr Neugebauer spricht sich ebenfalls dafür aus, diesen Sachverhalt noch einmal im Behindertenbeirat zu besprechen. Er fragt nach dem einmaligen Inklusionsfonds des Landes. Laut Herrn Tetz sind dort noch ca. 46.000€ vorhanden.

 


Abstimmungsergebnis:

Nach Aufruf durch die Vorsitzende wurde der Vorschlag einstimmig angenommen.

 

Hinweis: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales darf als zuständiger Ausschuss über die Bewilligung oder Ablehnung von Förderanträgen für den Inklusionsfonds nach Vorlage der Verwaltung abschließend entscheiden.