Sitzung: 23.10.2017 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0263/2017
Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden einsimmig zur Kenntnis genommen.
Bereits mit Vorlage 911/2011 (siehe Anlage)
wurden seinerzeit der Ist-Zustand sowie die Zukunft der
Gemeindeverkehrsfinanzierung und die daraus resultierenden Auswirkungen für den
Landkreis Friesland dargestellt.
Zwischenzeitlich trat das Nds.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) in Kraft, das die Verwendung der
Haushaltsmittel regelt, die der Bund den Ländern durch das sog.
Entflechtungsgesetz bis 31.12.2019 zur Verfügung stellt, hierdurch werden die
dem Land zustehenden Entflechtungsmittel in Höhe von 123,50 Mio. Euro pro Jahr
auf gesetzlicher Basis für Verkehrsprojekte und Investitionen zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen gesichert (Verteilung seit 2017 40 %
Straße/ 60 % ÖPNV, d.h. somit 49,4023 Mio. Euro pro Jahr für „Straße“).
Das Entflechtungsgesetz des Bundes ist
allerdings bis zum 31. Dezember 2019 befristet und wird laut Beschluss der
Bundesregierung vom Oktober 2016 nach dem Jahr 2019 nicht fortgeführt werden.
Aus diesem Grunde bedarf es einer politischen Entscheidung für eine
Folgeregelung, d.h. einer Änderung des NGVFG, müssen die Haushaltsmittel ab
2020 doch direkt aus dem Landeshaushalt kommen. Diese Änderung des NGVFG sollte
im Interesse der nachhaltigen Förderung des kommunalen Straßenbaus unter
anderem eine Erhöhung der o.g. Fördermasse bzw. eine evtl. Dynamisierung der
Mittel beinhalten, eine Festschreibung des o.g. Betrages mittels Landesgesetz
erscheint nicht zielführend.
Leider kommt es bis zur Landtagswahl nicht mehr
zu der dringend erforderlichen gesetzlichen Regelung, so dass derzeit nach dem
Auslaufen des Entflechtungsgesetzes ab 2020 keine Fördergrundlage für kommunale
Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mehr besteht.
Tatsächlich hat diese unbefriedigende Situation
– trotz des zunächst fortlaufenden NGVFG – deutliche Konsequenzen, denn die
verbleibenden Mittel werden insbesondere im Bereich der Radwege- und
Straßenbauförderung in erheblichem Umfang für bereits begonnene, aber noch
nicht abgeschlossene Fördervorhaben sowie die Begleichung noch offener
Restzahlungen für bereits bewilligte Fördervorhaben aus Vorjahren benötigt.
Wegen dieser „Vorbelastung“ ist über 2017 hinaus zu befürchten, dass –wenn
überhaupt- allenfalls drastisch gekürzte Jahresbauprogramme seitens der
Förderbehörde aufgestellt werden können und faktisch ein Stillstand der
Förderung des kommunalen Straßenbaus entsteht.
Im Ergebnis heißt dies, dass konkret Anträge
des Landkreises Friesland zur Aufnahme bestimmter Vorhaben in die künftigen
Jahresbauprogramme 2018 bzw. 2019 des Landes unter dem Eindruck der o.g.
Situation zu sehen sind (siehe auch Vorlage zum „Bauprogramm an Kreisstraßen
2018“).
In Ergänzung der
Ausführungen von Herrn Hinrichs betont der Landrat, dass in den politischen
Parteien gar nicht oft genug dafür geworben werden könne, dass Landes- aber
auch Bundesgesetzgeber die Regelungslücke baldmöglichst schließen, denn die
Kommunen brauchen Planungssicherheit für ihre weitere Maßnahmenvorbereitung.