Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden einsimmig zur Kenntnis genommen.

 


Bereits mit Vorlage 911/2011 (siehe Anlage) wurden seinerzeit der Ist-Zustand sowie die Zukunft der Gemeindeverkehrsfinanzierung und die daraus resultierenden Auswirkungen für den Landkreis Friesland dargestellt.

 

Zwischenzeitlich trat das Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) in Kraft, das die Verwendung der Haushaltsmittel regelt, die der Bund den Ländern durch das sog. Entflechtungsgesetz bis 31.12.2019 zur Verfügung stellt, hierdurch werden die dem Land zustehenden Entflechtungsmittel in Höhe von 123,50 Mio. Euro pro Jahr auf gesetzlicher Basis für Verkehrsprojekte und Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen gesichert (Verteilung seit 2017 40 % Straße/ 60 % ÖPNV, d.h. somit 49,4023 Mio. Euro pro Jahr für „Straße“).

 

Das Entflechtungsgesetz des Bundes ist allerdings bis zum 31. Dezember 2019 befristet und wird laut Beschluss der Bundesregierung vom Oktober 2016 nach dem Jahr 2019 nicht fortgeführt werden. Aus diesem Grunde bedarf es einer politischen Entscheidung für eine Folgeregelung, d.h. einer Änderung des NGVFG, müssen die Haushaltsmittel ab 2020 doch direkt aus dem Landeshaushalt kommen. Diese Änderung des NGVFG sollte im Interesse der nachhaltigen Förderung des kommunalen Straßenbaus unter anderem eine Erhöhung der o.g. Fördermasse bzw. eine evtl. Dynamisierung der Mittel beinhalten, eine Festschreibung des o.g. Betrages mittels Landesgesetz erscheint nicht zielführend.

 

Leider kommt es bis zur Landtagswahl nicht mehr zu der dringend erforderlichen gesetzlichen Regelung, so dass derzeit nach dem Auslaufen des Entflechtungsgesetzes ab 2020 keine Fördergrundlage für kommunale Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mehr besteht.

 

Tatsächlich hat diese unbefriedigende Situation – trotz des zunächst fortlaufenden NGVFG – deutliche Konsequenzen, denn die verbleibenden Mittel werden insbesondere im Bereich der Radwege- und Straßenbauförderung in erheblichem Umfang für bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Fördervorhaben sowie die Begleichung noch offener Restzahlungen für bereits bewilligte Fördervorhaben aus Vorjahren benötigt. Wegen dieser „Vorbelastung“ ist über 2017 hinaus zu befürchten, dass –wenn überhaupt- allenfalls drastisch gekürzte Jahresbauprogramme seitens der Förderbehörde aufgestellt werden können und faktisch ein Stillstand der Förderung des kommunalen Straßenbaus entsteht.

 

Im Ergebnis heißt dies, dass konkret Anträge des Landkreises Friesland zur Aufnahme bestimmter Vorhaben in die künftigen Jahresbauprogramme 2018 bzw. 2019 des Landes unter dem Eindruck der o.g. Situation zu sehen sind (siehe auch Vorlage zum „Bauprogramm an Kreisstraßen 2018“).

 

In Ergänzung der Ausführungen von Herrn Hinrichs betont der Landrat, dass in den politischen Parteien gar nicht oft genug dafür geworben werden könne, dass Landes- aber auch Bundesgesetzgeber die Regelungslücke baldmöglichst schließen, denn die Kommunen brauchen Planungssicherheit für ihre weitere Maßnahmenvorbereitung.