Sitzung: 23.10.2017 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0273/2017
Beschluss:
Die Ausführungen werden einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Planungsleistungen zur Erstellung des Nahverkehrsplanes beauftragt.
Wie bereits
berichtet, hat der Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV dem Land zum
21.12.2019 einen Qualitätsbericht sowie verpflichtend eine Aktualisierung
seines Nahverkehrsplans vorzulegen, um die Wirkungen der Finanzzuweisung (seit
01.01.2017 gem. § 64a NNVG) von Seiten des Landes transparent überprüfen zu
können. Hintergrund ist die gesetzlich angeordnete Evaluierung der
Finanzzuweisungen bis zum 31.12.2021, um bei Bedarf die ÖPNV-Mittel künftig
sachgerechter auf die Niedersächsischen Aufgabenträger verteilen zu können.
Dies bedeutet, dass der Landkreis Friesland die ihm zugewiesenen
ÖPNV-Landesmitteln zur Verbesserung des ÖPNV einsetzen muss, um nicht u.U. ab
2022 Landesmittel für den ÖPNV an andere Aufgabenträger in Niedersachsen zu
verlieren, die einen qualitativ und quantitativ besseren ÖPNV für ihre Bürger
gewährleisten. Zur erstmaligen Aufstellung des Nahverkehrsplans können unter
anderem die im Jahr 2017 erstmalig zugewiesenen Mittel nach § 7b NNVG genutzt
werden.
Durch die
gesetzlichen Neuregelungen wird der Nahverkehrsplan künftig das wesentliche
Instrument zur Steuerung der ÖPNV-Entwicklung im Landkreis Friesland sein. Im
Nahverkehrsplan werden die wesentlichen Linienverläufe und Bedienformen sowie
die Anforderungen an die Qualitäten der Verkehrsleistungen festgelegt und der
hierfür erforderliche Finanzierungsbedarf ermittelt. Insgesamt sollen folgende
Kerninhalte abgebildet werden:
Verbesserung des
Verkehrsangebotes (Hauptliniennetz, Nebenliniennetz, ergänzende flexible
Bedienformen, Integration der Schülerverkehre usw.)
Laufzeitenharmonisierung der Linienkonzessionen und
Linienbündelung
Barrierefreiheit von
Haltestellen und Fahrzeugen
Echtzeitdaten über
die aktuellen Verkehre und Fahrgastinformation
Mobilitätszentralen
Tarifreform zur
Erstellung eines einheitlichen, transparenten und kundenfreundlichem Tarifsystem
Verknüpfung mit den
Verkehrsträgern SPNV, Rad, E-Mobilität zur Stärkung des Umweltverbundes
Der NVP dient ferner
der Kontrolle und ggf. Anpassung, nach oben wie unten, der vom Land zur
Verfügung gestellten Mittel.
Die wesentliche
Bedeutung des NVP liegt jedoch darin, dass der Landkreis erstmals tatsächlich
den ÖPNV in seinem Sinne gestalten sowie die im NVP formulierten Ziele umsetzen
kann. Damit werden erstmals auch die erforderlichen Finanzmittel vom Land
co-finanziert, auf Kreisebene bereitgestellt
und sind damit das wesentliche Steuerungsinstrument in Hinblick auf Qualität
und Quantität der ÖPNV-Leistungen. Der NVP ist überdies die rechtlich
erforderliche Grundlage einer beihilferechtskonformen Finanzierung des ÖPNV.
Insbesondere kann der
Landkreis zur Umsetzung seiner Ziele die Laufzeit von Linienkonzessionen
harmonisieren, um dann bei Auslaufen aller aktuellen Linienkonzessionen auf
Grundlage des NVP neue Konzessionen zu vergeben. Hierbei darf der Landkreis
eine Konzession für mehrere Linien gleichzeitig bilden, um z. B.
eigenwirtschaftlich attraktive (Hauptnetz-) Linien mit Linien bzw.
Bedienformen, die lediglich eine Erschließungsfunktion aufweisen, zu bündeln.
An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, dass z. B. ein mögliches Hauptliniennetz
wesentlich von der Bündelung von Nachfrage an den zentralen Orten abhängt, um
ausreichend Fahrgastzahlen sowie entsprechende Fahrtziele zu verbinden. Nur
dann können auf Dauer auch die ergänzenden bzw. erschließenden Nebenverkehre
wirtschaftlich bzw. weniger defizitär aufrechterhalten werden. Hiervon würden
dann auch die Schülerinnen und Schüler sowohl in qualitativer als auch, bei den
Selbstzahlern, finanzieller Hinsicht profitieren. Ziel muss es hierbei sein,
für die dem Landkreis zur Verfügung stehenden Finanzmittel das Optimum an
Leistung für die BürgerInnen zu bieten.
Aktuell sind im Haushaltsplan 2017 Mittel in
Höhe von 80.000 EUR für die Erstellung des NVP eingestellt. Das
Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Planungsleistung liegt vor
(siehe Anlage) und der Beginn des Ausschreibungsverfahrens wird direkt nach
Beschluss erfolgen. Es werden mindestens drei geeignete Planungsbüros zur
Angebotsabgabe aufgefordert und vor der endgültigen Vergabe der Leistung sollen
die Büros, die ein Angebot abgegeben haben, sich und ihr Konzept persönlich
vorstellen. Bestandteile des Auftrages
werden dann neben den oben genannten fachlichen Anforderungen
selbstverständlich auch die Abstimmung mit den weiteren Gesellschaftern der VEJ
als benachbarte Aufgabenträger sowie insbesondere mit den Städten und Gemeinden
des Landkreises, die mit ihren Grundschulen und anderen öffentlichen
Einrichtungen wichtige Fahrtziele darstellen. Abstimmungsgespräche mit den
anderen Aufgabenträgern in der VEJ finden bereits regelmäßig statt.