Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Beschluss des Kreistages vom 14.09.2017 zur Kenntnis.

 

Es erfolgt eine einstimmige Empfehlung an den Kreistag, zwei Mitglieder des Jugendparlaments in den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

[Anmerkung der Protokollführerin: Die Verwaltung wird auf dieser Basis eine korrigierende Vorlage für die nächste Sitzung des Kreistages erstellen.]

 

 


Wie bereits auf der 2. Jugendkonferenz am 03.12.2016 im Landkreis Friesland von den dort anwesenden Jugendlichen der Planungsgruppe Jugendparlament mit Vertreter/innen aus der Verwaltung und Politik diskutiert, ist die Teilnahme an den Ausschüssen des Landkreises Friesland mit Antrags- und Rederecht die konsequente Umsetzung einer wirksamen und in die politischen Gremien des Landkreises Friesland eingebettete Jugendbeteiligung.

 

In Bezug auf die Herausforderungen des demografischen Wandels wird den Jugendlichen durch diesen Beschluss eine dauerhafte und strukturell verankerte Möglichkeit der Mitgestaltung der Zukunft Frieslands ermöglicht.

 

Da die konstituierende Sitzung erst am 16.09.2017 stattfindet und die „Jugendparlamentarier/innen“ sich erst in ihr neues Amt einfinden müssen, kann sich die konkrete Besetzung einzelner Ausschüsse ggf. noch bis Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres hinziehen.

 

 

Herr Ambrosy berichtet, dass die Rolle der Hinzugewählten im NKomVG und für den Jugendhilfeausschuss zudem gesondert im SGB VIII und Nds. AG SGB VIII geregelt ist. Die hinzugewählten Mitglieder des Jugendparlaments sollen in den jeweiligen Fachausschüssen Beratungsfunktion und Antragsrecht erhalten. Ein Stimmrecht ist mit der Funktion nicht verbunden.

 

Herr Bünting schlägt vor, zwei Mitglieder als Hinzugewählte zuzulassen. Herr Osterloh unterstützt den Vorschlag, auch um eventuell vorhandene Hürden für Nachrücker der derzeitigen Mitglieder des Jugendparlaments abzubauen.

 

Herr Ambrosy erklärt, die Verwaltung werde den Vorschlag gerne mitnehmen, da der Kreistag bezüglich der Vorlage bereits entschieden habe. Vor dem Hintergrund der Berufung eines hinzugewählten Mitgliedes nebst Vertretung regt Frau Vogelbusch eine gemeinsame Teilnahme beider Personen an den Fachausschusssitzungen an.