Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 


KTAe Frau Bödecker erklärt, das es zu erheblichen Irritationen bezüglich der Oberschule Sande kam. Es tauchten innerhalb der letzten 14 Tage verschiedene Stellungnahmen über die Reparatur des Daches in der Presse auf. Trotz ausführlicher Beratung im letzten Kreisausschuss, wo ganz klar aufgelistet worden ist, in welchem Umfang  die  Baumaßnahme durchgeführt wird und dazu seitens der Kreisverwaltung eine Gegendarstellung in der Presse veröffentlicht wurde, gab es  weitere Meldungen, die von einem „Flickwerk“ berichteten. Die KTAe Bödecker plädiert dafür solche Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen zu besprechen, um weiter auf vertrauenswürdiger Basis zusammen zu arbeiten. Die Debatte in der Öffentlichkeit sei hierfür nur abträglich. Zumal durch solche  Diskussionen zur Abwertung der Oberschule Sande innerhalb der Bevölkerung führt. Frau Bödecker bittet im Ausschuss um Klarstellung, wie mit den Reparaturen am Dach verfahren wird und um Stellungname zu der Maßnahme.

 

Herr Baudezernent Dr. Dehrendorf stimmt den Ausführungen von Frau Bödecker zu und führt weiter aus, dass das Gebäudemanagement kein Interesse daran hat Schäden an Gebäuden zu verschleppen, sondern es für wichtig erachtet, wo immer ein Schaden auftritt, diesen dauerhaft in Ordnung zu bringen. Entsprechend wird die Behebung eines Schadens nüchtern nach den technischen Kriterien und Notwendigkeiten beurteilt und durchgeführt.

Aufgrund der Dringlichkeit gab es in diesem Fall, wegen vergaberechtlicher Vorgaben, nur die Möglichkeit einer Reparatur. Eine Reparatur heißt in diesem Fall jedoch keine stellenweise Flickerei, sondern die gesamte betroffene Dachebene wird in einem Zuge repariert. Bei einer Reparatur in diesem Umfang wird eigentlich die Dachfläche komplett erneuert, es darf jedoch der Systemaufbau des Daches nicht verändert werden.

 

KTA Homfeldt merkt an, dass im Ausschuss nicht über Konflikte gesprochen werden sollte, sondern über Tätigkeiten und fügt an, dass sich Bürger mit dem Anliegen an die Politik gewandt haben. Die Bürger erzählten, dass das Eindringen von Wasser in der Oberschule immer wieder ein Problem darstelle, sodass immer wieder neue Schäden entstanden seien. Die Wasserflecken an der abgehängten Decke, die noch vor der Dachsanierung von  2001entstanden, seien immer noch  nicht behoben worden. Die jetzt durchgeführte Maßnahme auf dem Dach ist nur eine Flickerei. Die versprochene Dachsanierung wird nicht durchgeführt.

 

Der Landrat widerspricht den o.g. Ausführungen und erläutert, dass der Verwaltung die Schäden seit Ende Sommerferien bekannt waren und die Verwaltung somit schon lange vor den Herbstferien gehandelt habe. Es wurde gleich eine Firma beauftragt, den Schaden zu beheben. Der Masterplan wird trotz der außerplanmäßigen Maßnahme weiterhin eingehalten. Die jetzt durchgeführte Baumaßnahme ist nicht Bestandteil des Masterplans. Beschlüsse belegen, dass sich die Verwaltung um die Sache gekümmert hat. Kurzfristige Schäden wurden zeitnah beseitigt. Abwendungen von unplanmäßigen Schäden und Gefahren erfolgen immer kurzfristig.

 

Frau Vogelbusch fügt dem noch hinzu, dass trotz alledem die Abarbeitung des Masterplanes beachtet werden muss, der seinerzeit einstimmig vom Kreistag genehmigt worden ist. Im Hinblick auf die Wasserränder in einigen Unterrichtsräumen der Schule, die bisher nicht beseitigt wurden, erklärte Frau Vogelbusch, dass es sich hier nicht um Schimmel handelt, sondern lediglich um unansehnliche Flecken. Diese würden den Unterricht nicht beeinträchtigen. Auch den Vorwurf, die Verwaltung würde nur Flickarbeiten verrichten, weist sie zurück, da immerhin ca. 90.000 € für die Reparatur des Schadens aufgebracht werden. Weiter erklärt Frau Vogelbusch, dass Mitglieder der CDU, die Schule und Eltern bei einem Vororttermin eine umfassendere  Sanierung des Daches (mit Erneuerung der Dachluken) gewünscht hatten, welches aber in dieser Form unter Einhaltung des Vergaberechtes nicht möglich ist. Bei dem o.g. Termin wurden beide Varianten (Sanierung und Reparatur) erläutert. Entscheidungskriterium  für die Wahl der Ausführungsvariante sei aber die Einhaltung des Vergaberechtes und dieses lässt in diesem Fall nur eine Reparatur des Daches zu. Bei einer umfassenderen Sanierung, also inkl. Erneuerung der Dachluken und einer evtl. Änderung des Abdichtungssystems kann unter Einhaltung des Vergaberechts mit dem Beginn der Bauarbeiten nicht vor dem Frühjahr 2018 gerechnet werden. Unter Einbeziehung der oben genannten Beteiligten wurde beschlossen den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen. Die Rechtslage wurde  seitens der Rechts- und Vergabestelle geprüft.

 

KTA Ratzel fügt dem noch zu, dass der Landkreis Friesland in den letzten 10-15 Jahren viel Geld in die Sanierung und Modernisierung der Schulen investiert hat und noch weiterhin investieren wird. Dies sollte nicht in Vergessenheit geraten; er bittet die Diskussion zu beenden.

 

KTA Homfeldt zählt unter anderem auf, das Wasser an den Wänden und an den Fenstern ins Gebäude läuft. Die Schäden seien nicht erst seit gestern vorhanden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Zustand der Schule nicht gut sei.

 

Landrat Ambrosy betont nochmals, dass die Vorwürfe zu Unrecht erhoben werden. Die Forderungen einer umfangreichen Lösung sind nicht mit dem Vergaberecht vereinbar. Schließlich bittet der Landrat die Anregungen mitzunehmen und im Kreisausschuss erneut vorzutragen.

 

KTA Ratzel fragt nach dem derzeitigen Vergabestand.

 

Herr Alpaslan erklärt, dass die Baumaßnahmen schon fortgeschritten sind und nicht gestoppt werden können. Zum Sachstand führt Herr Alpaslan weiter an, dass sich durch das Schrumpfen der Dämmung Fugen zwischen den einzelnen Dämmplatten gebildet haben. In diese Fugen ist  die Dachfolie hineingerutscht und aufgrund von Witterungseinflüssen und mechanischer Beanspruchung  sind dann kleine Risse entstanden. Herr Alpaslan erläutert die Vorgehensweise der Dachsanierung wie folgt: Die Kiesauflast wurde  ganzflächig abgeräumt und entsorgt. Danach wurde die Dachabdichtungsfolie entfernt. Bei der Demontage der vorhandenen Dachabdichtung ist festgestellt worden, dass auch die  Dämmung  mittlerweile vollständig durchnässt war und somit nicht wiederverwendet werden konnte. Nach dem Entfernen der Dämmung wurde die Dachfläche gesäubert und die vorhandene Dampfsperre nach Fehlstellen untersucht. In Abhängigkeit von der Witterung wird dann die neue Dämmung aufgebracht und anschließend die neue Dachabdichtungsfolie montiert. Ein Trennvlies wird als Schutz zwischen Abdichtungsfolie und Kiesschicht aufgelegt. Zur Befestigung (Auflast) wird wieder Kies auf dem Dach verteilt.

 

KTA Homfeldt greift den Sachstand auf und merkt an, dass es somit  keine Alternative gab. Landrat Ambrosy stimmt dem zu.