Rückwärtsfahren des Abfallsammelfahrzeuges

 

Im Oktober 2016 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) eine neue Branchenregel zur Abfallsammlung herausgebracht. Hintergrund sind die wiederkehrenden, mitunter tödlichen Unfälle beim Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen.

 

Diese fasst sämtliche Regelungen und Rechtsprechungen für diesen Bereich zusammen. Danach dürfen Straßen, die nach 1979 (Änderung der Straßenverkehrsordnung) erbaut wurden, von Abfallsammelfahrzeugen grundsätzlich nicht mehr rückwärts befahren werden.

 

Die vor dieser Zeit gebauten Straßen haben einen so genannten Bestandsschutz. Hierein darf unter ganz engen Voraussetzungen mit Einweiser noch maximal 150 Meter rückwärts gefahren werden.

Derzeit arbeitet der Landkreis Friesland als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) mit seinen beauftragten Abfuhrunternehmen an einer Lösung des Problems. So wird aktuell ein Kataster mit den Straßen erstellt, in denen heute rückwärts gefahren wird. Im Anschluss daran ist zu überprüfen, ob das Rückwärtsfahren zwingend erforderlich ist, oder ob eine geänderte Routenplanung Abhilfe schaffen kann.

 

Sollte es keine Alternative zum Rückwärtsfahren in eine Straße geben, wären weitere Maßnahmen erforderlich. So wird geprüft werden müssen, ob die Einrichtung eines Sammelplatzes erforderlich und möglich ist, oder ob Grundstücke im Einzelfall an die Sackentleerung (Restabfall über Säcke, Papier gebündelt, Eigenkompostierung) angeschlossen werden müssen.

 

Dadurch müssten unter Umständen relativ lange Wege zu den Sammelplätzen mit den Behältern zurückgelegt werden (nächste Vorwärts befahrbare Straße). Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wäre dies mitunter schwer zu realisieren.

 

Sobald das Straßenkataster fertiggestellt ist, werden Gespräche mit den Abfuhrunternehmen und den Städten und Gemeineden geführt, um eine möglichst verträgliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Friesland zu finden.