Sitzung: 14.11.2017 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Rückwärtsfahren des
Abfallsammelfahrzeuges
Im Oktober 2016 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
(DGUV) eine neue Branchenregel zur Abfallsammlung herausgebracht. Hintergrund
sind die wiederkehrenden, mitunter tödlichen Unfälle beim Rückwärtsfahren von
Abfallsammelfahrzeugen.
Diese fasst sämtliche Regelungen und Rechtsprechungen für diesen Bereich
zusammen. Danach dürfen Straßen, die nach 1979 (Änderung der
Straßenverkehrsordnung) erbaut wurden, von Abfallsammelfahrzeugen grundsätzlich
nicht mehr rückwärts befahren werden.
Die vor dieser Zeit gebauten Straßen haben einen so genannten
Bestandsschutz. Hierein darf unter ganz engen Voraussetzungen mit Einweiser
noch maximal 150 Meter rückwärts gefahren werden.
Derzeit arbeitet der Landkreis Friesland als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger (örE) mit seinen beauftragten Abfuhrunternehmen an einer
Lösung des Problems. So wird aktuell ein Kataster mit den Straßen erstellt, in
denen heute rückwärts gefahren wird. Im Anschluss daran ist zu überprüfen, ob
das Rückwärtsfahren zwingend erforderlich ist, oder ob eine geänderte
Routenplanung Abhilfe schaffen kann.
Sollte es keine Alternative zum Rückwärtsfahren in eine Straße geben,
wären weitere Maßnahmen erforderlich. So wird geprüft werden müssen, ob die
Einrichtung eines Sammelplatzes erforderlich und möglich ist, oder ob
Grundstücke im Einzelfall an die Sackentleerung (Restabfall über Säcke, Papier
gebündelt, Eigenkompostierung) angeschlossen werden müssen.
Dadurch müssten unter Umständen relativ lange Wege zu den Sammelplätzen
mit den Behältern zurückgelegt werden (nächste Vorwärts befahrbare Straße).
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wäre dies mitunter
schwer zu realisieren.
Sobald das Straßenkataster fertiggestellt ist, werden Gespräche mit den
Abfuhrunternehmen und den Städten und Gemeineden geführt, um eine möglichst
verträgliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Friesland zu
finden.