Sitzung: 04.12.2017 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 0301/2017
Beschluss:
Dem Verein „die Lebensweisen
e.V.“, Schortens wird für das Haushaltsjahr 2018 ein gleichbleibender Zuschuss
in Höhe von 8.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Vorlage wird inhaltlich von
Herrn Börgardts vorgestellt.
Seit dem Jahr 2012 erhalte der
Verein „die Lebensweisen e.V.“ aus Schortens einen jährlichen Zuschuss in Höhe
von 8.000 Euro. Grundlage dafür ist die Entscheidung des Kreistages vom
21.03.2012 (KT/003/2012). Zu den Hintergründen der Beschlussfassung wird auf
die anliegende Ausschussvorlage verwiesen.
Nunmehr bittet der Verein im
Rahmen seines jährlichen Tätigkeitsberichtes um Prüfung einer Erhöhung des
gewährten Zuschusses und reicht dazu einerseits ein aktualisiertes Konzept mit
Kostenrechnung für das Jahr 2017 und andererseits eine Begründung (Schreiben
vom 17.11.2017) ein. Beide Unterlagen sind als Anlage beigefügt.
Der Landkreis Friesland habe die
Aktivitäten des Vereins seit seiner Gründung im Jahr 1997 fachlich begleitet
und bewerte die Entwicklung als sehr positiv – gerade vor dem Hintergrund der
ständig neuen Angebote für Menschen mit Behinderungen und des nachdrücklichen
Einsatzes aller Vereinsmitglieder. In der Vergangenheit haben durch
Vereinsbeiträge und durch Zuschüsse diverse Veranstaltungen begleitet werden
können und Aktionen mit Vereinen und Institutionen ermöglicht werden können,
die ein Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen förderten. Das
belege die Vielzahl von Auszeichnungen für Projekte oder Einzelpersonen
innerhalb des Vereins.
Der Verein selbst begründe die
Erhöhung der Fördersumme mit der Erhöhung von Honoraren für Fachkräfte sowie
gestiegene Kosten im Bereich der zusätzlichen Aktivitäten.
Aufgrund der vorgelegten und über
Jahre hinweg praktizierten Konzeption grenze sich der Verein zu anderen
Organisationen im Landkreis Friesland ab und genieße daher eine gewisse
Alleinstellung auf dem Gebiet. Allerdings könne die Förderung des Vereins aus
Sicht der Verwaltung nicht kontinuierlich erhöht werden, zumal die Projekte in
der Regel durch andere Einrichtungen und Organisationen ebenso finanziell
gefördert werden.
Hinzu komme, dass andere Vereine
und Organisationen keinen vergleichbaren Förderungsanteil vom Landkreis
Friesland erhalten.
Die Verwaltung schlägt vor, die
Fördersumme für den Verein Lebensweisen e.V. nicht zu erhöhen. Einzelne
Projekte könnten gesondert beantragt und gefördert werden.
Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass
auch eine LZO-Stiftung existiere, über die eine Förderung möglich wäre. Die
Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch ergänzt, dass auch der Inklusionsfonds für
solche Projekte in Frage kommen könnte.
KTA Langer fragt nach, ob
spezifiziert worden sei, um welchen Betrag die Förderung erhöht werden sollte
und ob man dies als Inflationsausgleich ansehen könne.
Die Erste Kreisrätin Frau
Vogelbusch erläutert, dass dem Antrag nicht zu entnehmen sei, um welchen Betrag
die Förderung erhöht werden solle. Festzuhalten sei, dass insgesamt für alle
Beratungsstellen und Vereine 10.000 Euro zur Verfügung stünden; die
Lebensweisen erhielten als einziger Verein 8.000 Euro, so dass der
Verwaltungsvorschlag laute, es bei der Summe zu belassen.
KTA Ramke trägt vor, dass die
Arbeit der Lebensweisen honoriert werden müsse. Der Vorschlag der Verwaltung
sei aber nachvollziehbar. Besondere Projekte oder Vorkommnisse seien zu
fördern, wenn hierzu Anträge gestellt würden. Es müsse auch den anderen
Vereinen zuerkannt werden, welche Arbeit sie leisten. Den Beschlussvorschlag
unterstütze er daher.
KTA Langer spricht ein großes Lob
für den Verein aus, und spricht sich für eine Erhöhung um 500,00 bis 1.000,00
Euro aus. Die Bearbeitung von Einzelanträgen würde auch zu einem höheren
Verwaltungs- und Kostenaufwand führen.
Herr Landrat Ambrosy wendet ein,
dass mit gesonderten Anträgen auch ein Anreiz für weitere Projekte geschaffen
werden könne.
Abstimmungsergebnis:
Nach Aufruf der Vorlage durch die
Vorsitzende wurde der Beschlussvorschlag ohne Gegenstimme, mit zwei Enthaltungen
und sieben Stimmen dafür angenommen.
Ja: |
7 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
2 |