Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Dem Verein „die Lebensweisen e.V.“, Schortens wird für das Haushaltsjahr 2018 ein gleichbleibender Zuschuss in Höhe von 8.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 


Die Vorlage wird inhaltlich von Herrn Börgardts vorgestellt.

 

Seit dem Jahr 2012 erhalte der Verein „die Lebensweisen e.V.“ aus Schortens einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 8.000 Euro. Grundlage dafür ist die Entscheidung des Kreistages vom 21.03.2012 (KT/003/2012). Zu den Hintergründen der Beschlussfassung wird auf die anliegende Ausschussvorlage verwiesen.

 

Nunmehr bittet der Verein im Rahmen seines jährlichen Tätigkeitsberichtes um Prüfung einer Erhöhung des gewährten Zuschusses und reicht dazu einerseits ein aktualisiertes Konzept mit Kostenrechnung für das Jahr 2017 und andererseits eine Begründung (Schreiben vom 17.11.2017) ein. Beide Unterlagen sind als Anlage beigefügt.

 

Der Landkreis Friesland habe die Aktivitäten des Vereins seit seiner Gründung im Jahr 1997 fachlich begleitet und bewerte die Entwicklung als sehr positiv – gerade vor dem Hintergrund der ständig neuen Angebote für Menschen mit Behinderungen und des nachdrücklichen Einsatzes aller Vereinsmitglieder. In der Vergangenheit haben durch Vereinsbeiträge und durch Zuschüsse diverse Veranstaltungen begleitet werden können und Aktionen mit Vereinen und Institutionen ermöglicht werden können, die ein Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen förderten. Das belege die Vielzahl von Auszeichnungen für Projekte oder Einzelpersonen innerhalb des Vereins.

 

Der Verein selbst begründe die Erhöhung der Fördersumme mit der Erhöhung von Honoraren für Fachkräfte sowie gestiegene Kosten im Bereich der zusätzlichen Aktivitäten.

 

Aufgrund der vorgelegten und über Jahre hinweg praktizierten Konzeption grenze sich der Verein zu anderen Organisationen im Landkreis Friesland ab und genieße daher eine gewisse Alleinstellung auf dem Gebiet. Allerdings könne die Förderung des Vereins aus Sicht der Verwaltung nicht kontinuierlich erhöht werden, zumal die Projekte in der Regel durch andere Einrichtungen und Organisationen ebenso finanziell gefördert werden.

Hinzu komme, dass andere Vereine und Organisationen keinen vergleichbaren Förderungsanteil vom Landkreis Friesland erhalten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Fördersumme für den Verein Lebensweisen e.V. nicht zu erhöhen. Einzelne Projekte könnten gesondert beantragt und gefördert werden.

 

Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass auch eine LZO-Stiftung existiere, über die eine Förderung möglich wäre. Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch ergänzt, dass auch der Inklusionsfonds für solche Projekte in Frage kommen könnte.

 

KTA Langer fragt nach, ob spezifiziert worden sei, um welchen Betrag die Förderung erhöht werden sollte und ob man dies als Inflationsausgleich ansehen könne.

 

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch erläutert, dass dem Antrag nicht zu entnehmen sei, um welchen Betrag die Förderung erhöht werden solle. Festzuhalten sei, dass insgesamt für alle Beratungsstellen und Vereine 10.000 Euro zur Verfügung stünden; die Lebensweisen erhielten als einziger Verein 8.000 Euro, so dass der Verwaltungsvorschlag laute, es bei der Summe zu belassen.

 

KTA Ramke trägt vor, dass die Arbeit der Lebensweisen honoriert werden müsse. Der Vorschlag der Verwaltung sei aber nachvollziehbar. Besondere Projekte oder Vorkommnisse seien zu fördern, wenn hierzu Anträge gestellt würden. Es müsse auch den anderen Vereinen zuerkannt werden, welche Arbeit sie leisten. Den Beschlussvorschlag unterstütze er daher.

 

KTA Langer spricht ein großes Lob für den Verein aus, und spricht sich für eine Erhöhung um 500,00 bis 1.000,00 Euro aus. Die Bearbeitung von Einzelanträgen würde auch zu einem höheren Verwaltungs- und Kostenaufwand führen.

 

Herr Landrat Ambrosy wendet ein, dass mit gesonderten Anträgen auch ein Anreiz für weitere Projekte geschaffen werden könne.

 


Abstimmungsergebnis:

Nach Aufruf der Vorlage durch die Vorsitzende wurde der Beschlussvorschlag ohne Gegenstimme, mit zwei Enthaltungen und sieben Stimmen dafür angenommen.

 

Ja:

7

Nein:

 

Enthaltung:

2