Sitzung: 04.12.2017 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0304/2017
Beschluss:
Der vorgelegte Bericht zur
Arbeitsmarktstatistik und Zielerreichung der Kennzahlen nach
§ 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen..
Die Vorlage wird inhaltlich von
Frau Burkhardt vorgestellt.
Die Oktoberdaten des
Arbeitsmarktes stellen sich aktuell sehr positiv dar. Die Arbeitslosenquote
beträgt in Friesland insgesamt 4,9 % (SGB II und SGB III).
Im SGB II liegt die Quote mit 2,9
% erstmals unter der 3 %-Marke.
Es werden aktuell 1.430 arbeitslose
Personen im SGB II betreut. Dies sind 39 weniger als im Vormonat und 72 weniger
als im Vorjahr.
Seit August dieses Jahres ist
wieder ein Abbau der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu verzeichnen.
Aktuell zählt der Bestand hier 4.550 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das
sind 97 weniger als im Vormonat, jedoch noch 243 mehr als im Vorjahr.
Auch der Bestand der nicht
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Vergleich zum Vorjahr wesentlich
höher. Hier beträgt der Anstieg 20,6 % zum Oktober des Vorjahres.
Bedingt ist dieser Anstieg durch
die Übergänge von geflüchteten Familien in den Rechtskreis SGB II, deren Kinder
im nicht im erwerbsfähigen Alter sind.
Die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften hat im Oktober 2017 2.993 betragen, was erstmalig wieder einem Wert unterhalb von 3.000
Bedarfsgemeinschaften im Jahresverlauf entspricht.
Frau Burkhardt stellt den Stand
der Zielerreichung dar.
Zum Ziel „Verringerung der
Hilfebedürftigkeit“ ist für das Jahr 2017 mit einer Steigerung der Ausgaben um
25,8 % geplant worden. Aktuell liegen die Mehrausgaben 13% über den Ausgaben
des Vorjahres.
Für das Ziel „Verbesserung der
Integration in Erwerbstätigkeit“ ist für das Jahr 2017 ein Zielwert von 29,1 %
vereinbart worden. Aktuell ist eine Integrationsquote von 26,1 % erreicht
worden, was unterhalb des geplanten Sollwertes für Oktober liegt.
Frau Burkhardt zeigt sich
optimistisch, zum Jahresende das geplante Ziel von 29,1 % erreichen zu können.
Bezogen auf das Ziel „Vermeidung
von langfristigem Leistungsbezug“ ist als Zielwert für 2017 die
durchschnittliche Reduzierung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern um 1
% festgelegt worden. Im Monat Oktober wird dieser Zielwert bereits
unterschritten werden. Derzeit beträgt der Abbau an Langzeitleistungsbeziehern
- 1,5 %.
Herr Landrat Ambrosy merkt an,
dass die aktuelle Arbeitsmarktlage vor zehn Jahren nicht prognostiziert worden
wäre. Die Entwicklung stelle sich sehr positiv dar. Zum damaligen Zeitpunkt
fielen die saisonbedingten Schwankungen der Arbeitslosenzahlen viel stärker
aus. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sei innerhalb
der letzten zehn Jahre von 24.000 auf aktuell knapp 28.000 gestiegen. Dies sei
eine der höchsten Steigerungsraten im Land Niedersachsen. Die
Frauenerwerbsquote sei weiterhin gering, hieran müsse noch gearbeitet werden.
Kinderbetreuungsmöglichkeiten seien weiter auszubauen. Der Arbeitsmarkt sei
aufnahmefähig, Friesland und Wilhelmshaven würden zusammen noch über 1000 freie
Stellen bieten. Qualifizierte Arbeitskräfte könnten diese freien Arbeitsplätze
schon übermorgen besetzen. Die Entwicklung gestalte sich somit positiv. Die
Jugendarbeitslosigkeit sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass Menschen
mit Migrationshintergrund oftmals die entsprechende Qualifikation fehle. Wie
dem Arbeitsmarktprogramm zu entnehmen sei, würde an diesem Thema bereits
gearbeitet.
KTA Langer stellt die Frage, ob es
für diesen Bedarf bereits die Idee einer Maßnahme gäbe. Herr Landrat Ambrosy
antwortete darauf, dass dies eine politische Frage sei und auf Bundesebene
gestellt müsse. Es gäbe zurzeit Langzeitarbeitslose, die einen sehr hohen
Qualifikationsbedarf hätten oder aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt
nicht zur Verfügung stünden. Das Land Niedersachen habe ein Projekt aufgenommen,
in dem ca. 1000 Plätze finanziert würden. Im Rahmen eines
„Aktiv-Passivtausches“ würde Geld zur Verfügung gestellt werden, welches den
Menschen während der Arbeitslosigkeit helfen solle, in den Arbeitsmarkt
integriert zu werden. Dies sei eine Möglichkeit, diesen Personenkreis in den
Arbeitsmarkt zu vermitteln. Im Bereich der Pflege, Gesundheitsdienstleistungen
und Technik würden Arbeitskräfte gesucht werden.
Die Erste Kreisrätin Frau
Vogelbusch ergänzt, dass die Arbeitslosenquote aktuell recht niedrig sei, sich
also „im grünen Bereich“ befände. Das läge auch daran, dass hier miteinander
beschlossen worden sei, dass in erster Linie die Qualifizierung der Personen
stattfinden müsse. Qualifizierung sei sehr wichtig, um in den Arbeitsmarkt
integriert zu werden. In den verschiedensten Bereichen stünden freie
Arbeitsplätze zur Verfügung. Die geflüchteten Personen, die mittlerweile einen
Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis erhielten, würden nun über das SGB
II betreut werden. Einige dieser Personen würden über eine Qualifikation
verfügen, die in Deutschland anerkannt würde. Bei den Personen, deren
Qualifikation in Deutschland nicht anerkannt würde, bestehe Handlungsbedarf in
Bezug auf Qualifikationsmaßnahmen, welche wiederum kostspielig seien.
Die Soziale Integrationswerkstatt
für junge Erwachsene ohne Schulabschluss sei beispielsweise eine wichtige
Maßnahme, die auch nachhaltig wirkten. Wenn diese Personen eine Beschäftigung
aufnähmen, könne der Lebensunterhalt selbstständig bestritten werden. Eine Qualifizierung
dieser Personen sei daher sehr wichtig.
Herr Landrat Ambrosy betont, dass
die aktuelle Arbeitslosenquote des Landkreises Friesland aktuell im Oktober
lediglich 0,5 % hinter der des Landkreises Cloppenburg läge. Vor zehn Jahren
sei daran noch nicht zu denken gewesen. Dieses Ergebnis sei im Hinblick auf die
vergangenen Jahre sehr positiv. Ziel sei es, weitere Verbesserungen zu
erzielen. An den Schulen sei eine Zahl von 12 % der Schülerinnen und Schüler
pro Jahr zu verzeichnen, die keinen Schulabschluss hätten. Die Berufsschulen
würden aus diesem Grund Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die nicht mehr der
Schulpflicht unterlägen. In diesen Fällen könne lediglich mit einem
Hauptschulabschluss dieser Schülerinnen und Schüler gerechnet werden. Viele
Personen könnten auf der einen Seite als Schüler oder Auszubildender zu alt
sein, auf der anderen Seite jedoch zu jung, um nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv
zu sein, im Hinblick auf eine Arbeitsdauer bis zum 67. Lebensjahr.