Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und Zielerreichung der Kennzahlen nach

§ 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen..


Die Vorlage wird inhaltlich von Frau Burkhardt vorgestellt.

 

Die Oktoberdaten des Arbeitsmarktes stellen sich aktuell sehr positiv dar. Die Arbeitslosenquote beträgt in Friesland insgesamt 4,9 % (SGB II und SGB III).

Im SGB II liegt die Quote mit 2,9 % erstmals unter der 3 %-Marke.

Es werden aktuell 1.430 arbeitslose Personen im SGB II betreut. Dies sind 39 weniger als im Vormonat und 72 weniger als im Vorjahr.

 

Seit August dieses Jahres ist wieder ein Abbau der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu verzeichnen. Aktuell zählt der Bestand hier 4.550 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind 97 weniger als im Vormonat, jedoch noch 243 mehr als im Vorjahr.

 

Auch der Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Vergleich zum Vorjahr wesentlich höher. Hier beträgt der Anstieg 20,6 % zum Oktober des Vorjahres.

Bedingt ist dieser Anstieg durch die Übergänge von geflüchteten Familien in den Rechtskreis SGB II, deren Kinder im nicht im erwerbsfähigen Alter sind.

 

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat im Oktober 2017 2.993 betragen, was erstmalig wieder einem Wert unterhalb von 3.000 Bedarfsgemeinschaften im Jahresverlauf entspricht.

 

Frau Burkhardt stellt den Stand der Zielerreichung dar.

Zum Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ ist für das Jahr 2017 mit einer Steigerung der Ausgaben um 25,8 % geplant worden. Aktuell liegen die Mehrausgaben 13% über den Ausgaben des Vorjahres.

 

Für das Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ ist für das Jahr 2017 ein Zielwert von 29,1 % vereinbart worden. Aktuell ist eine Integrationsquote von 26,1 % erreicht worden, was unterhalb des geplanten Sollwertes für Oktober liegt.

Frau Burkhardt zeigt sich optimistisch, zum Jahresende das geplante Ziel von 29,1 % erreichen zu können.

 

Bezogen auf das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ ist als Zielwert für 2017 die durchschnittliche Reduzierung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern um 1 % festgelegt worden. Im Monat Oktober wird dieser Zielwert bereits unterschritten werden. Derzeit beträgt der Abbau an Langzeitleistungsbeziehern - 1,5 %.

 

Herr Landrat Ambrosy merkt an, dass die aktuelle Arbeitsmarktlage vor zehn Jahren nicht prognostiziert worden wäre. Die Entwicklung stelle sich sehr positiv dar. Zum damaligen Zeitpunkt fielen die saisonbedingten Schwankungen der Arbeitslosenzahlen viel stärker aus. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sei innerhalb der letzten zehn Jahre von 24.000 auf aktuell knapp 28.000 gestiegen. Dies sei eine der höchsten Steigerungsraten im Land Niedersachsen. Die Frauenerwerbsquote sei weiterhin gering, hieran müsse noch gearbeitet werden. Kinderbetreuungsmöglichkeiten seien weiter auszubauen. Der Arbeitsmarkt sei aufnahmefähig, Friesland und Wilhelmshaven würden zusammen noch über 1000 freie Stellen bieten. Qualifizierte Arbeitskräfte könnten diese freien Arbeitsplätze schon übermorgen besetzen. Die Entwicklung gestalte sich somit positiv. Die Jugendarbeitslosigkeit sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass Menschen mit Migrationshintergrund oftmals die entsprechende Qualifikation fehle. Wie dem Arbeitsmarktprogramm zu entnehmen sei, würde an diesem Thema bereits gearbeitet.

 

KTA Langer stellt die Frage, ob es für diesen Bedarf bereits die Idee einer Maßnahme gäbe. Herr Landrat Ambrosy antwortete darauf, dass dies eine politische Frage sei und auf Bundesebene gestellt müsse. Es gäbe zurzeit Langzeitarbeitslose, die einen sehr hohen Qualifikationsbedarf hätten oder aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünden. Das Land Niedersachen habe ein Projekt aufgenommen, in dem ca. 1000 Plätze finanziert würden. Im Rahmen eines „Aktiv-Passivtausches“ würde Geld zur Verfügung gestellt werden, welches den Menschen während der Arbeitslosigkeit helfen solle, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Dies sei eine Möglichkeit, diesen Personenkreis in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Im Bereich der Pflege, Gesundheitsdienstleistungen und Technik würden Arbeitskräfte gesucht werden.

 

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch ergänzt, dass die Arbeitslosenquote aktuell recht niedrig sei, sich also „im grünen Bereich“ befände. Das läge auch daran, dass hier miteinander beschlossen worden sei, dass in erster Linie die Qualifizierung der Personen stattfinden müsse. Qualifizierung sei sehr wichtig, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. In den verschiedensten Bereichen stünden freie Arbeitsplätze zur Verfügung. Die geflüchteten Personen, die mittlerweile einen Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis erhielten, würden nun über das SGB II betreut werden. Einige dieser Personen würden über eine Qualifikation verfügen, die in Deutschland anerkannt würde. Bei den Personen, deren Qualifikation in Deutschland nicht anerkannt würde, bestehe Handlungsbedarf in Bezug auf Qualifikationsmaßnahmen, welche wiederum kostspielig seien.

 

Die Soziale Integrationswerkstatt für junge Erwachsene ohne Schulabschluss sei beispielsweise eine wichtige Maßnahme, die auch nachhaltig wirkten. Wenn diese Personen eine Beschäftigung aufnähmen, könne der Lebensunterhalt selbstständig bestritten werden. Eine Qualifizierung dieser Personen sei daher sehr wichtig.

 

Herr Landrat Ambrosy betont, dass die aktuelle Arbeitslosenquote des Landkreises Friesland aktuell im Oktober lediglich 0,5 % hinter der des Landkreises Cloppenburg läge. Vor zehn Jahren sei daran noch nicht zu denken gewesen. Dieses Ergebnis sei im Hinblick auf die vergangenen Jahre sehr positiv. Ziel sei es, weitere Verbesserungen zu erzielen. An den Schulen sei eine Zahl von 12 % der Schülerinnen und Schüler pro Jahr zu verzeichnen, die keinen Schulabschluss hätten. Die Berufsschulen würden aus diesem Grund Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die nicht mehr der Schulpflicht unterlägen. In diesen Fällen könne lediglich mit einem Hauptschulabschluss dieser Schülerinnen und Schüler gerechnet werden. Viele Personen könnten auf der einen Seite als Schüler oder Auszubildender zu alt sein, auf der anderen Seite jedoch zu jung, um nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu sein, im Hinblick auf eine Arbeitsdauer bis zum 67. Lebensjahr.