Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2014 des Landkreises Friesland.

2.    Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

3.    Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4.    Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2014 Entlastung.

 


 

Rechtslage:

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu prüfen.

Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

Sachverhalt:

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 am 27.09.2017 (endgültig, nach Änderungen) festgestellt. Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes datiert vom 10.10.2017. Der Jahresabschluss (mit Anhang und Rechenschaftsbericht), der Schlussbericht und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen dieser Vorlage an.

Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

ordentliches Ergebnis:                  4.959.675,81 Euro

außerordentliches Ergebnis:          330.664,88 Euro

Jahresergebnis:                                              5.290.340,69 Euro

 

Die Jahresüberschüsse sind durch Kreistagsbeschluss den Überschussrücklagen aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis zuzuführen (§110 Abs. 6 NKomVG).

Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht:

 

-       Das Haushaltsjahr 2014 ist gegenüber der Planung um 2.043.165 Euro besser abgeschlossen worden;

 

-       Ordentliches und außerordentliches Ergebnis sind positiv;

 

-       Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,2 Mio. Euro auf jetzt 8,2 Mio. Euro vermindert;

 

-       Die Höhe der Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2014 nur noch 5,0 Mio. Euro;

 

-       Der Landkreis konnte sich bei den Investitionskrediten um rd. 1 Mio. Euro entschulden (auf 55,7 Mio. Euro zum 31.12.2014).

 

-       Das Bilanzvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr um knapp 2 Mio. Euro vermindert (Aktiva: jeweils 1 Mio Euro im Anlage- und im Finanzvermögen; Passiva: Verminderung der Schulden; Erhöhung der Nettoposition).

 

 

Die Verwaltung schlägt vor,

o    den Jahresabschluss 2014 zu beschließen,

o    zu beschließen, den Überschuss des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses den Überschussrücklagen zuzuführen,

o    dem Landrat für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen beschließt wie folgt:

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig