Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Für die Beschaffung eines Abrollbehälters Logistik für die Kreisfeuerwehr wird zusätzlich zu dem Haushaltsansatz des Jahres 2017 (50.000,- €) eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von höchstens 30.000,- € genehmigt.

 

Die Deckung erfolgt innerhalb des investiven Budgets des Fachbereichs Ordnung.

 


Im Haushalt für das Jahr 2017 ist für die Kreisfeuerwehr die Beschaffung eines Logistikfahrzeuges mit 50.000,- € vorgesehen. Geplant war die Beschaffung eines gebrauchten LKW’s mit entsprechender Umrüstung für Feuerwehrzwecke.

 

Die Suche nach einem entsprechenden Fahrzeug innerhalb des Jahres hat ergeben, dass ein passendes Fahrzeug kaum zu finden ist. Zumeist ist es der optische Zustand der angebotenen Fahrzeuge, welcher eine kostengünstige Umrüstung (vor allem Folierung) des Fahrzeuges unmöglich bzw. sehr teuer macht. Zudem lässt die meist hohe Laufleistung der angebotenen Fahrzeuge ein wirtschaftliches Betreiben für die nächsten Jahre nicht zu.

 

Als wichtiges Kriterium für ein solches Fahrzeug ist das Vorhandensein einer Ladebordwand. Aus diesem Grunde war auch zunächst ein Abrollbehälter, der mit einem vorhandenen Wechselladerfahrzeug zu fahren ist, ausgeschlossen worden, da für das Be- und Entladen der Behälter abgesattelt werden müsste, um dann den Behälter zu nutzen.

 

Die Recherche hat ergeben, dass nunmehr auch Ladebordwände für Abrollbehälter verfügbar sind, mit denen der Behälter auch im aufgesattelten Zustand be- und entladen werden kann.

 

Aus diesem Grunde sollte das Konzept der Wechselladerfahrzeuge mit den verschiedenen Abrollbehältern auch an dieser Stelle fortgeführt werden. Hierdurch werden insbesondere Unterhaltungskosten für die ansonsten notwendigen Fahrgestelle minimiert.

 

Eine vorläufige Ermittlung hat ergeben, dass bei der Beschaffung eines Abrollbehälters, wie er für die Kreisfeuerwehr benötigt wird, mit Kosten in Höhe von 75 – 80.000,- € zu rechnen ist.

 

Aus diesem Grunde wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung für den Haushaltsansatz I 1. 140001.510/ 783110 vorgeschlagen.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung kann durch ein Mehraufkommen bei der Feuerschutzsteuer (7.000,- €) und durch Einsparungen bei den Ansätzen I 1. 080041.510 / 783110 (FTZ-Anschaffung von beweglichem Vermögen) und I 1. 080044.510 / 783110 (KatS – bewegliches Vermögen) erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig