Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Beschluss:

Es erfolgt die Gesamtabstimmung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt) mit den zwischenzeitlich durch die Verwaltung eingebrachten Änderungen und Ergänzungen.

 

 

Haushaltssatzung

des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2018

 

Auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am ...12.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1.   im Ergebnishaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

               

1.1 der ordentlichen Erträge auf

199.454.910 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf

 

191.779.466 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf

0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 Euro

 

 

2.   im Finanzhaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

     

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

195.773.861 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

181.582.360 Euro

     

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

5.067.000 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

18.219.530 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.098.779 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.137.750 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                          

201.939.640 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

201.939.640 Euro

    

     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.038.971 Euro festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf  7.438.430 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 50,0 % der Steuerkraftmesszahlen und der Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.

 

 

Jever, den ...12.2017

 

 

LANDKREIS FRIESLAND

 

 

 

 

(Ambrosy)

Landrat

 

 


Vor der Gesamtabstimmung erfragt Herr KTA Homfeld, weshalb die Gemeinde Sande vom Landkreis einen Zuschuss für die Bahnumfahrung erhalten soll. Solch eine Investition sei der Gemeinde lange bekannt gewesen und nun habe sie kein Geld dafür.

Ausschussvorsitzender Pauluschke macht darauf aufmerksam, dass die Fragestellung nicht das Jahr und den Haushalt 2018 betrifft.

Herr Landrat Ambrosy weist darauf hin, dass anderen Gemeinden in vergleichbaren besonderen Fällen auch vom Landkreis finanziell geholfen worden ist. Durch unerwartete Einbrüche in der Gewerbesteuer in den letzten 2 Jahren sei die Gemeinde Sande nicht mehr in der Lage gewesen, für den Zweck –Bahnumfahrung- noch Mittel zur Verfügung zu stellen.

Herr Ratzel hebt darüber hinaus auch die überregionale Bedeutung der Bahnumfahrung Sande hervor.

Nach der Frage von Herrn KTA Homfeld, ob bei einer Förderung auch Auflagen gemacht würden, bejaht dies Herr Landrat Ambrosy für den Fall des Bestehens einer Notwendigkeit zu Absicherung.

Auschussvorsitzender Pauluschke weist darauf hin, dass diese Thematik unter Tagesordnungspunkt 4.1.3 hätte behandelt werden können und lässt sodann die Gesamtabstimmung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

4

 

= mehrheitlich beschlossen