Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH aufgrund der Grundstückseinbringung und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals der Stadt Jever an der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH wird zugestimmt.

 


 

Die Stadt Jever beabsichtigt, zum Zwecke des Mietwohnungsneubaus ein Grundstück als Sacheinlage in die Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH einzubringen. 

Bezogen auf den Unternehmenswert der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH bedeutet das eingebrachte Grundstück eine Stammkapitalerhöhung der Stadt Jever um 17.500,00 €.

Als Anlage ist eine Übersicht der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH zu den Stammeinlagen der Gesellschafter mit Darstellung der sich durch die Stammkapitalerhöhung der Stadt Jever verbundenen Veränderungen des Stammkapitals sowie der veränderten prozentualen Gewichtung der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter beigefügt. 

Der Landkreis Friesland hält an der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH eine Stammeinlage in Höhe von 841.100 €. Mit der geplanten Erhöhung der Stammeinlage der Stadt Jever um 17.500 € erhöht sich das Stammkapital der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH von derzeit 1.648.350 € auf 1.665.850 €, womit sich der für die Stimmrechtsanteile und Gewinnverteilung relevante prozentuale Anteil des Landkreises Friesland geringfügig von 51,04 % auf 50,50 % verringert. 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde in der Gesellschafterversammlung am 09.11.2017 beschlossen und beurkundet. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG liegt die Änderung von Beteiligungsverhältnissen in der Zuständigkeit des Kreistages. Der Kreistag wird daher um Zustimmung des geänderten Gesellschaftsvertrages gebeten.


Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.