Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Es wird Bezug genommen auf die Vorlagen Nr. 0504/2014 vom 01.07.2014, Nr. 0679/2015 vom 11.03.2015, Nr. 0896/2016 vom 15.02.2016 und Nr. 0155/2017 vom 25.04.2017 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket hat sich auf einem gleichbleibend hohen Niveau stabilisiert. Die meisten Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind nur marginal, nur im Bereich SGB II ist nochmals eine Steigerung der Inanspruchnahme zu verzeichnen.

 

Eine Ausnahme bildet die Teilleistung „Lernförderung“, die im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz wieder leicht rückläufig ist, dafür aber im Bereich des SGB II deutlich angestiegen ist.

 

Für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6 BKKG sind in 2017 Leistungen in Höhe von ca. 747.242,- € (2011 ca. 310.000,- €, 2012 ca. 439.000,- €, 2013 ca. 454.500,- €, 2014 ca. 464.200,- €, 2015 ca. 527.100,- € und 2016 ca. 532.838,- €) bewilligt worden.

 

Für Bildung und Teilhabe nach SGB XII und AsylbLG sind dies in 2017 Leistungen in Höhe von ca. 507.030,- € (2013 ca. 9.800,- €, 2014 ca. 32.100,- €, 2015 ca. 108.075,- € und 2016 ca. 601.916,- €).

 

Die Summen für die Teilleistungen können der beigefügten Tabelle (Anlage 1) entnommen werden.

 

Über die direkte Bundesbeteiligung für die Zweckausgaben der Leistung hat der Landkreis Friesland in 2017 eine Summe in Höhe von 604.794,91 € erhalten.

 

 

Herr Masemann stellt die Vorlage vor und geht auf einige Zahlen der Anlage ein.