Sitzung: 14.03.2018 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: zu 1.) einstimmig bei 1 Enthaltung, zu 2.) mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
1. Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 26.02.2018 betreffend der Aufgabenkritik wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen (WTKF) verwiesen.
2. Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags.
Der Kreistag fasst einen Organisationsbeschluss darüber, ob der Antrag
aufgrund der Termingestaltung einen Dringlichkeitsbeschluss erfordert und zum
anderen in welchem Fachausschuss die Aufgabenkritik zu beraten ist.
Herr KTA Zillmer beantragt namens der CDU-Fraktion eine Gesamtübersicht
aller Aufgaben sowie die Angaben zur Höhe des Personaleinsatzes,
Kostenaufwandes und welche Aufgaben vom Land Niedersachsen auf den Landkreis
Friesland übertragen wurden.
Diese Übersicht soll begleitend zur Bewertung der Haushaltsführung
dienen. Der Antrag soll hingegen keine Grundlage für die Debatte über die Höhe
der Kreisumlage sein. Den Abgeordneten des Kreistages soll damit lediglich die
Möglichkeit zur objektiven Entscheidung über die Leistbarkeit anfallender
Kosten geboten werden. Der Bedarf an einer solchen Gesamtübersicht besteht bis
kurz vor Beginn der Haushaltsberatungen 2019.
Herr Landrat Ambrosy ist der Auffassung, dass aus Sicht der Verwaltung
keine Dringlichkeit besteht, da die Aufgabe und Vorbereitung dem Fachausschuss
obliegen. Als Fachausschuss kommt hierbei der Ausschuss für Wirtschaft,
Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen (WTKF) in Betracht; diesem obliegt es
sich als Erster mit dem Haushalt zu befassen.
Die Verwaltung ist relativ kurzfristig in der Lage, innerhalb von ein paar
Wochen eine Auflistung der freiwilligen Leistungen zu erstellen. Als Grundlage
dient hierbei das KGSt-Untersuchungsgutachten aus dem Jahr 2015 (umfangreiches
Verwaltungsgutachten über Synergieeffekte – zur Klärung einer möglichen
Kreisangehörigkeit der Stadt Wilhelmshaven zum Landkreis Friesland) – Ein Teil
des Gutachtens befasst sich mit den freiwilligen Aufgaben des Landkreises.
Hierzu wurden ca. 250 Produkte definiert. Eine Erweiterung der Definitionen, um
„fL“= freiwillige Leistung, „L“= Landeszuständigkeit, „LK“= eigene
Zuständigkeit und „B“= Bundeszuständigkeit könnte hier durch die Verwaltung
vorgehalten werden.
Herr Landrat Ambrosy macht deutlich, dass aus dem Dezember-Kreistag noch
weitere Verhandlungen mit den Städten und Gemeinden über weitere finanzielle
Entlastungen ausstehen. Da diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind,
mache eine weitere Debatte hierzu keinen Sinn.
Herr KTA Zillmer erläutert die Dringlichkeit des Antrages vor dem
Hintergrund, der Verwaltung möglichst viel Zeit für die Erledigung verschaffen
zu wollen. Der CDU-Fraktion ist die vorgeschlagene Erweiterung der Produkte zu
wenig, da sie im Antrag darüber hinaus konkrete Angaben zu dem aufgewendeten
Personal sowie dem Zeit- und Kostenaufwand erbitten.
Vorsitzender Pauluschke verweist nochmals auf das Fehlen der
Dringlichkeit des Antrags, zumal dieser vom 26.02.2018 datiert und den
01.10.2018 als Frist beinhaltet.
Herr KTA Chmielewski schließt sich der Meinung von Herrn KTA Zillmer
über die Dringlichkeit des Antrags an, weil die Aufgabenkritik Gegenstand jeder
Haushaltsberatung sei. Diese
Aufgabenkritik erfordere von der Verwaltung neben der Betitelung der
freiwilligen/ Pflicht-Aufgaben, besonders die konkrete Aufschlüsselung des
Einsatzes von Personal und Kosten. Das Ziel sei die Vorlage des Ergebnisses in
den nächsten 1,5 bis 2 Monaten, um dem Kreistag noch ausreichend Zeit vor
Beginn der Haushaltsberatungen zu verschaffen. Die Aufgabenkritik soll es dem
Kreistag ermöglichen, Probleme frühzeitig zu erkennen, passende Maßnahmen zu
entwickeln und falls erforderlich, über zusätzliche Stellen zu verfügen.
Um Entlastungen zu schaffen, müsse sich der Landkreis von einigen
freiwilligen Leistungen verabschieden oder diese reduzieren.
Herr KTA Zillmer erklärt sich mit der vorgeschlagenen Abwicklung über
den Fachausschuss WTKF einverstanden.
Frau KTA Schlieper lehnt namens der Mehrheitsgruppe SPD/Grüne/FDP die
Dringlichkeit des Antrags ab, da dem WTKF für die Vorbereitung und Erledigung
einer detaillierten Aufstellung über die Zuständigkeiten und Kosten ausreichend
Zeit bis zu Beginn der Haushaltsberatungen bleibt.
Herr KTA Zillmer befürchtet, das Gegenteil könnte der Fall sein, wenn
nicht nach der heutigen Sitzung des Kreistages mit den Vorbereitungen begonnen
wird.
Herr Landrat Ambrosy sagt mit dem heutigen Organisationsbeschluss ein
sofortiges Handeln im Zuge der Vorbereitung zur nächsten Sitzung des WTKF im
Juni 2018 zu. Ab diesem Zeitpunkt ist ausreichend Zeit für Diskussionen bis
Oktober/ November 2018 gegeben.
Vorsitzender Pauluschke lässt über die Organisationszuordnung und über
die Dringlichkeit beschließen.
Abstimmungsergebnis:
zu 1. einstimmig zugestimmt bei 1 Enthaltung
Ja: |
15 |
Nein: |
17 |
Enthaltung: |
10 |
zu 2.
= mehrheitlich bei 10 Enthaltungen abgelehnt; der Antrag wird mehrheitlich als nicht dringlich gesehen.