Herr KTA Schönbohm richtet eine Anfrage an den Kreistag zu den Rodungsarbeiten an dem Sportplatz in der Jahnstraße. Dort entstehen neue Rasenplätze für das Sportforum. Dafür waren umfangreiche Rodungsarbeiten notwendig. Darüber hinaus ist ihm aufgefallen, dass dort außerhalb des eingezäunten Geländes weitere 6-7 sehr stämmige Bäume gefällt wurden, die nicht mit der Maßnahme im Zusammenhang stehen.

 

Er erkundigt sich nach dem Grund dieser zusätzlichen Baumfällungen und ob Ersatzbepflanzungen beabsichtigt sind.

 

Auf Veranlassung von Herrn Landrat Ambrosy wird die Anfrage von Herrn KTA Schönbohm über dieses  Protokoll wie folgt beantwortet:

 

 

- Vermerk vom 16.03.2018 (Auszug aus der Antwort des Fachbereiches 67 – Umwelt):

 

Diese Rodungsarbeiten wurden durch die Stadt Jever vorgenommen, als vorbereitende Maßnahme der Baumaßnahme (Durchführung der Baumaßnahme durch Stadt Jever). Eine Genehmigung seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)  oder Abstimmung mit dieser war hier nicht erforderlich. Die Fällarbeiten mussten vor dem 01.03.18 beendet sein.
 

Begründung: Die geplanten Flächen für den Sportplatzbau sind baurechtlich als unbebauter Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch eingestuft. Gemäß § 18 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz sind bei Vorhaben in Gebieten nach § 34 Baugesetzbuch  die §§ 14 bis 17  (Eingriffsregelung mit Festlegung von Kompensationsmaßnahmen) des Bundesnaturschutzgesetzes nicht anzuwenden. Somit ist die Eingriffsregelung nicht anzuwenden und es können keine  Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.

Unabhängig davon hat die untere Naturschutzbehörde (UNB) sich die Gehölze vor Ort dennoch angesehen, da es sich hier ja um eine Fläche des Landkreises handelt. Der Bestand setzte sich weitestgehend aus sog. Pioniergehölzen zusammen. Dies sind hier zum größten Teil Zitterpappeln und Birke, die teilweise auch schon stark beschädigt waren. Auch nach dieser Betrachtung gibt es keine Einwände gegen die Rodung.